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ich werde verklagt

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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Beitrag von svdb73 »

Moin Falko,

das ist ja echt ein Ar... Ich würde mir von Brandt mal die Haftungsverzichtserklärung zuschicken lassen, bevor du zum Anwalt gehst. Ich bin auch der Meinung, dass da drinnen steht, dass man weder den Veranstalter noch andere Fahrer haftbar machen kann. Bin mir nur nicht sicher, ob das nur für Personenschäden oder auch für Sachschäden gilt.

Eigentlich sollte dem das doch auch klar sein. Anscheinend war der ja auch ziemlich schnell und hat sicherlich auch einige Erfahrung mit Renntrainings/Rennen. Versteh ich nich :evil:

Mit wem hast du denn gesprochen? Mit Gunnar? Hast du schon mit Schaui gesprochen? Vielleicht weiß der ja noch mehr.
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Beitrag von Kurvenjunkie »

Ich würde mir da auch keine so großen Sorgen machen, da ja der Haftungsverzicht garantiert für Sachschäden gilt. Außerdem war es eine Veranstaltung zum Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten und
dort greifen die Versicherungen in aller Regel nicht.

Aber wie man sieht, kennt die Klagewut Einiger immer noch keine Grenzen
Auf dicke Hose machen, war noch nie so leicht!
Einfach Pitbike mieten bei https://www.instagram.com/rent_a_pitbike/
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Beitrag von Bladerider »

Musst dir da absolut keine Sorgen machen der Haftungsverzicht gilt für Personen und Sachschäden, wenn man sich die Sachen die man unterschreibt auch einmal durchliest müsste das eigentlich jedem klar werden....

Trotzdem Viel Erfolg bei der Sache und schreib mal wie es ausgegangen ist, also ob sich der Richter kaputt gelacht hat bei seinen Forderungen..

Gruß EX Bladerider
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Beitrag von dude »

@ andi gixxer
habe dann Möglichkeiten mit meinem Anwalt besprochen und wir sin zum Ergebnis gekommen: Chance <50% Erfolg zu haben. Ich hab's dann gelassen...zumal sich der Verursacher (augenscheinlich) aufrichtig bei mir entschuldigt hat.
warum hast du denn überhaupt die "möglichkeiten" mit deinem anwalt besprochen?
der dude macht das schon...
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Beitrag von Wildsau »

Bladerider hat geschrieben:Musst dir da absolut keine Sorgen machen der Haftungsverzicht gilt für Personen und Sachschäden, wenn man sich die Sachen die man unterschreibt auch einmal durchliest müsste das eigentlich jedem klar werden....
Ich hab mir eben mal die Haftungsverzichte einer Veranstallter durchgelesen.

Und da stand eigendlich nix von Haftungsverzicht gegenüber anderen Teilnehmern.
Eigendlich nur gegenüber dem Veranstallter und dessen Personal, sowie dem Streckenbetreiber und dessen Personal.

Und bei grober Fahrlässigkeit biste auf jeden Fall drann.
Und was genau nun "grobe Fahrlässigkeit" ist dürfte wohl Auslegungssache sein.
Zuletzt geändert von Wildsau am Freitag 26. Januar 2007, 00:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Bladerider »

Im Deutschen Rechtsverständniss versteht man unter Grob Fahrlässig, wenn Er z.B. die Person auf dem Bike abschiessen wollte, dass ist aber nicht nachweißbar (außer er hat es vorher irgend nem Dritten erzählt oder es " aufgeschrieben " ) und da im Zweifel für den Angeklagten fällt das " Er wollte mich abschiessen" zu 100% schonmal raus. Ist in Stvo Fällen genauso.

So das einzige was jetzt noch übrigbleibt wäre, wenn er Stockdicht oder unter Drogen gefahren ist. Ist er aber nicht und lässt sich jetzt eh net mehr nachweisen....

Man macht euch net wegen so nem Spinner ins Hemd. Ich würde glatt Haus und Hof darauf verwetten das der GAR NIX bekommt... 8)
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Beitrag von abaradu »

Hi , also wenn ich das alles so lese , dann ist also alles klar was nich klar is , oder wie oder was jetzte ? :?

Gruß razor
Zieh am Kabel
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Beitrag von svdb73 »

Bladerider hat geschrieben:Im Deutschen Rechtsverständniss versteht man unter Grob Fahrlässig, wenn Er z.B. die Person auf dem Bike abschiessen wollte, dass ist aber nicht nachweißbar (außer er hat es vorher irgend nem Dritten erzählt oder es " aufgeschrieben " ) und da im Zweifel für den Angeklagten fällt das " Er wollte mich abschiessen" zu 100% schonmal raus. Ist in Stvo Fällen genauso
Na das stimmt aber so meine ich nicht. Grob fahrlässig bedeutet doch, dass er es billigend in Kauf nimmt, dass er ihn abschießen könnte. Das was du beschreibst, ist doch Vorsatz oder wie oder was?

Ist der Blumenhummer nicht Rechtsanwalt oder tut der nur immer so? :lol:

Also ich würde das nicht zu sehr auf die leichte Schulter nehmen und mir einen Anwalt suchen, der in solchen Dingen schon Erfahrung hat. Ist ja nicht sehr alltäglich die Geschichte. Diese ganzen Aussagen mit Halbwissen (mich eingeschlossen) helfen nicht weiter.
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Beitrag von Jörg#33 »

@roaded
Da würde ich nicht mal drauf reagieren.
Sobald Du antwortest geht das Briefchen schreiben los.
Und jenachdem was Du Antwortest machst Du vielleicht schon ein Schuldgeständis was doch verwendbar sein könnte. :wink:
Grüße
Jörg#33
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Beitrag von schlaxn »

Wildsau hat geschrieben:Ich hab mir eben mal die Haftungsverzichte einer Veranstallter durchgelesen.
Das sollte wahrscheinlich "einiger" heissen. Ich hab auch grad bei ein paar Veranstaltern nachgelesen, in den Bedingungen steht jeweils nur ein Verzicht gegenueber dem Veranstalter.

Allerdings steht auch jedesmal dabei, dass die Strecke auf eigenes Risiko befahren wird. Wir hatten da vor Jahren schon einmal eine Diskussion im cbrforum, da ging die allgemeine Meinung dahin, dass dieser Passus "auf eigenes Risiko" Klagen gegen andere Teilnehmer ausschliesst, wenn es nicht grad grobe Fahrlaessigkeit war.

Interessiert mich auch brennend, weil es kann immer passieren, dass man wegrutscht und dabei einen Kollegen mitnimmt. Dazu muss man nicht einmal auf der Brechstange vorbei wollen.

lG
Joerg
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