tk-sgh hat geschrieben:..... Das einzige, was wirklich dabei nervt, das Ding muss jedes Jahr zum TÜV (über 3,5t ZGG), 'nur' 80 km/h.... Sonn- u. Feiertags kein Hänger.....
Das mit dem ZGG >3,5t und dem jährlichen TÜV kenne ich auch. Das nervt wirklich!
Das man mit einem WoMo >3,5t an Sonn- und Feiertagen keinen Anhänger über Deutschlands Straßen/Autobahnen ziehen darf wäre mir neu.
Woher hast Du diese Information?
coke hat geschrieben:ob lkw oder pkw steht in der zulassung. pkw muss mehr als eine sitzreihe haben, größere sitzfläche als laderaum. lkw eine sitzreihe, trennwand und anteilig größerer laderaum.
lkw versicherungen (speziell >1to zuladung und >100ps) sind asozial teuer.
bei 100% drueckt man da schon mal 1500€ pro jahr an fair sicher ung ab.
du kannst vor allem keine schadensfreien jahre aus ner pkw oder krad versicherung uebernehmen.
fand ich schon verdammt krass. deshalb hab ich mir nen bus mit pkw zulassung gekauft. abgesehen von den scheiben hinten und ner sitzbank die ich in <1min ausgebaut bekomme baugleich zum transporter.
cu,
olli
Benzin
Gib mir Benzin
Es fließt durch meine Venen
Es schläft in meinen Tränen
Es läuft mir aus den Ohren
Herz und Nieren sind Motoren
Entscheidend ist hier die Möglichkeit der Verwendung. Ist die (mögliche) Ladefläche größer als der Raum für Fahrer und Mitfahrer = LKW
Eine Trennwand ist dabei nicht ausschlaggebend, auch nicht Scheiben usw.
Jedoch sind die Normungen (Abgaswerte, Vorbeifahrgeräusche beim PKW höher angesetzt. So kann es durchaus sein, dass ich aus einem LKW nie einen PKW umschreiben kann. Der umzuscheribde LKW muss natürlich auch die Sicherheitsgurtpunkte und Sitzaufnahmen in der Bodengruppe des (ursprünglichen) Herstellers haben. (Nicht jeder Hersteller hat identische Bodengruppen) Umgekehrt (aus PKW einen LKW) zu machen, geht eigentlich immer (Sitzbänke und Gurte raus) Ab zur Typ-Änderung.
Versicherung
Nur wenige Versicherungen bieten noch einen Lieferwagentarif an (Lieferwagen bis 1 To Nutzlast) eine Ablastung ist ohne technische Änderung eigentlich jederzeit möglich. Es wird dann nur das zulässiges Gesamtgewicht von z. B. 3.500 kg auf 2.900 kg herabgesetzt. (Somit reduziere ich die Nutzlast) Sonst sind alle in der Versicherungsklasse bis 3.5 Tonnen angesiedelt. Hier unterscheidet man noch in Werkverkehr/Güterferkehr. Für uns wäre hier eine „Privat-Tarif“ von Vorteil – Sonst ist das „Werkverkehr“
Legal: Werkbank/Regal rein, Motorradaufnahme und Typänderung auf Sonder KFZ „Werkstattwagen“ günstige LKW-Steuer, günstiger Versicherungsvertrag! (Mal die Versicherung fragen)
Steuer
PKW nach Schadstoffklasse/Hubraum bzw. neu: Schadstoffausstoß (relativ Teuer) – LKW nach zul. Ges. Gewicht (recht preiswert)
Anhänger/Sonntagsfahrverbot/Lenk- und Ruhezeiten
Zuerst zu den Lenk- und Ruhezeiten: da wir die Motorräder immer nur privat transportieren, sind Lenk- und Ruhezeiten über Zuggewicht von 2.800 kg immer ausgenommen. (sonst Fahrtenbuch bzw. ab Zuggewicht größer 3.5 T Fahrtenschreiber) (Gilt für PKW und LKW!)
LKW über 7,5 Tonnen und LKW mit Anhänger (hier hat der Gesetzgeber die Gewichtsangabe einfach vergessen, also auch Caddy, Kangoo usw. mit AHK) haben Sonntagsfahrverbot. Eine Befreiung erteilt die Bezirksregierung (Straßenverkehrsamt) gegen Gebühr. Aus dem Februar 2009 gibt es eine Mitteilung an die Regierungsbezirke, dass die private Nutzung eines LKW mit Anhänger (unter 7,5 t zGG) freigestellt wir. Dies ist jedoch länderweise unterschiedlich. NRW ja – Berlin nein. Bedeutet aber, dass ich aus NRW auch durch Berlin fahren darf. Es ist anzunehmen, das dieses bald bundesweit gültig wird. Das Schreiben (an die Bezirksregierung Arnsberg) wurde hier mal eingestellt (Suche nutzen!)
haupto hat geschrieben:
du kannst vor allem keine schadensfreien jahre aus ner pkw oder krad versicherung uebernehmen.
da muss ich widersprechen...man kann prozente übernehmen! wir haben genau die selben prozente vom auto auf den lkw bekommen
wahrsch bei jeder versicherung anders?!
Versicherungen handeln nicht mehr einheitlich, sondern stehen mit allen Paramentern im Wettbewerb. Die einen haben noch den Lieferwagentarif, die anderen übernehmen die Schadenfreiheitsjahre. In der Regel beginnt aber die LKW Versicherung mit 100% und geht in 3 Jahren auf 50% bzw 40%
Hab nicht alles gelesen. Aber es gibt teilweise Unterschiede mit den Umweltplaketten, bei uns gibt es Transporter als LKW Zulassung die haben eine gelbe Plakette und die PKW Zugelassenen eine Grüne.
HaWe, wie ist das denn jetzt mit der weiter oben von tk-sgh genannten Aussage, dass man mit einem WoMo >3,5t an Sonn- und Feiertagen keinen Anhänger über Deutschlands Straßen/Autobahnen ziehen darf???
Stoppie hat geschrieben:HaWe, wie ist das denn jetzt mit der weiter oben von tk-sgh genannten Aussage, dass man mit einem WoMo >3,5t an Sonn- und Feiertagen keinen Anhänger über Deutschlands Straßen/Autobahnen ziehen darf???
Stimmt das (habe ich noch nie gehört)?
Ich muss dass noch nachlesen, das ist wieder so ein Fall wie die Sattelzugmaschinen mit 3,5 Tonnen (Minisattel). Das sind 7,5 tonner als zGG, die dürften eigentlich nicht fahren, da kennt sich aber keine mit aus, schon gar nicht, wenn als Auflieger ein Wohnauflicher mit Werkstatt ist.
Das Wohnmobil ist zuerst mal ein SoKfz "Wohnmobil" also kein LKW oder PKW. So hast Du ja auch Sonderrechte bei der Autobahngeschwindigkeit. Statt 80 km/h, 100 km/h wie die Reisebusse.
Wenn ich morgen im Betrieb bin, schau ich noch mal in die mir zur Verfügung stehenden "Gesetzlichen Bestimmungen"
Also meine Aussage hab ich von nem befreundeten Fahrlehrer...wahrscheinlich hatte der nicht ganz Recht. Ich habe selber grad mal Google gequält... So.KFZ (WoMos) sind keine LKW und fallen somit nicht unter Sonntagsfahrverbot, was einen Anhänger anbelangt.
Also: Recht hast Du!
Da wir genug Platz da drin haben, kam uns der Hänger auch noch nicht näher in den Sinn. Zumal ich irgendwie glaub ich auch mein Führerschein-Limit (noch der gute alte rosa BRD-Schein) mit dem 7,49-Tonnen erreicht habe. (Irgendeine Regelung für'n zusätzlichen Hänger gabs in diesem Zusammenhang auch... ich glaub, der Hänger darf von Führerschein wegen nochmal halb so schwer wie das Zugfahrzeug sein (Hänger muss Einachser sein bzw. bei Doppelachse dürfen die Achsen nicht mehr wie 1m auseinander sein)...irgendso eine Regel gabs da...
Mein Fahrlehrer hatte sich vermutlich von unserem umgebauten Limo-Laster täuschen lassen, da das Ding ja zunächst wie ein LKW aussieht.
Sondergenehmigung (bis 100 km/h) kann man beantragen, weiß aber nicht wie da der Verfahrensweg ist... Da wir keinen Fahrtenschreiber brauchen, kann das so schnell keiner nachweisen, was wir da wirklich gefahren sind... mehr wie 105 macht er sowieso nicht... ;)
tk-sgh hat geschrieben:Hallo Stoppie, moin moin...
Zumal ich irgendwie glaub ich auch mein Führerschein-Limit (noch der gute alte rosa BRD-Schein) mit dem 7,49-Tonnen erreicht habe. (Irgendeine Regelung für'n zusätzlichen Hänger gabs in diesem Zusammenhang auch... ich glaub, der Hänger darf von Führerschein wegen nochmal halb so schwer wie das Zugfahrzeug sein (Hänger muss Einachser sein bzw. bei Doppelachse dürfen die Achsen nicht mehr wie 1m auseinander sein)...irgendso eine Regel gabs da...
ALter Führerschein Klasse 3: das 1,5 des zGG des Zugfahrzeuges bei durchgehender Bremsanlage. (Sind erstaunlich 18 Tonnen Zuggesamtgewicht bei einem 7,5 Tonner Zugfahrzeug - Das ist dann schon mal etwas)