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Wer haftet?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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  • Dr. Kies Offline
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Beitrag von Dr. Kies »

Laut Prospeed und da hat der Andi auch Recht , gilt der Parkplatz , also das Fahrerlager als Öffentlich und somit wie ein Parkplatz beim Aldi und da darf man auch nicht mit einem Pocketbike fahren !
Aber Eltern haften nich automatisch für alles was die Kinder machen , ich weiß zum Beispiel das Schild an Baustellen ist eigentlich nicht Rechtlich abgesegnet - Eltern können nicht für alles Haftbar gemacht werden also wird sowas ein Fall für den Anwalt sein !

Grüssle
  • Alexa Offline
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Beitrag von Alexa »

babfe hat geschrieben:
Außerdem, was geht bei so nem Speed schon kaputt....
hallo babfe,
mir geht es eher um personenschäden als um gegenstände wie moped o.ä.
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Beitrag von Briese »

das wird von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein:
- wie alt ist der unfallgegner? kind (unmündig) oder erwachsen?
- was erlaubt der Rennstreckenbetreiber?
- was erlaubt der Rennstreckenmieter (Veranstalter)?
- gilt "rechts vor links" immer?
- was stand in den AGB's bzw. auf Schildern/Zettelchen/dem Haftungsausschluss/etc.?
- war fahrlässigkeit oder gar Grobe im Spiel?
- ist der "gegner" einsichtig?
.....

Das gibt in den meisten Fällen eine elende Streiterei --> ergo: immer mit der Dummheit (Vergesslichkeit) Anderer rechnen (und den Finger an der Bremse)!
und hoffen, dass sowas nie mir passiert!
Gruß Briese

Ich boykottiere "made in China"!
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Beitrag von Ulli-123 »

Hallo zusammen!

irgendwie erinnert mich das an das vorletzte WE am NBR.
Dort kam ein Vater mit Auto und Anhänger ins Fahrerlager und lies seinen Sohn mit einer Aprilia üben. Wie gesagt im Fahrerlager. Das brachte mich auf die Frage, wer im Falle eines Unfalles eigentlich haftet, wenn das Mopped nicht versichert ist, das Kind 14, und mich trifft.

Daraus kam dann die Frage, was eigentlich passiert, wenn ich im Fahrerlager mit meinem Motorrad ohne Zulassung und Versicherung beim Bremsentest in ein Auto fahre.

Wollte eigentlich mal mit meiner Haftpflichtversicherung reden, ob das Motorrad in dem Fall als "Sportgerät" gilt - oder (wie ich befürchte) wieder so eine "Benzinklausel" greift.

.... aber vielleicht hat das ja schonmal jemand gemacht?????

neugierige Grüsse

Ulli, ich weiss, man kann garnicht so bescheuert denken, wie es manchmal kommt!
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Beitrag von MehrPower »

Dr. Kies hat geschrieben:Laut Prospeed und da hat der Andi auch Recht , gilt der Parkplatz , also das Fahrerlager als Öffentlich und somit wie ein Parkplatz beim Aldi und da darf man auch nicht mit einem Pocketbike fahren !
Dann darf man da mit einem Rennmoped aber auch nicht losfahren.
So einfach geht das leider nicht....
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Beitrag von Alexa »

MehrPower hat geschrieben:
Dr. Kies hat geschrieben:Laut Prospeed und da hat der Andi auch Recht , gilt der Parkplatz , also das Fahrerlager als Öffentlich und somit wie ein Parkplatz beim Aldi und da darf man auch nicht mit einem Pocketbike fahren !
Dann darf man da mit einem Rennmoped aber auch nicht losfahren.
So einfach geht das leider nicht....
das war auch mein Gedanke...

also wer weiß Bescheid? :wink:

Grüßlies
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Beitrag von ßabine »

Meine unmaßgebliche Meinung/Erfahrung:

in jedem Fahrerlager, das ich kenne, ist das Betreiben nicht zugelassener Fahrzeuge, außer den Wettbewerbsfahrzeugen, die ja durch den Veranstalter versichert sind, verboten.
Es gilt die STVO und Schrittgeschwindigkeit.
Ebenso ist z.B. das Mitbringen von Haustieren, explizit Hunden, überall verboten. (Wie war das noch in Most letztens mit den Kötern auf der Strecke?)

Hängt üblicherweise am Zufahrtstor aus. Ihr müßt halt mal das Kleingedruckte lesen. Bei Einfahrt ins Fahrerlager erkennt ihr die jeweilige Hausordnung automatisch an.

Daß Übertretungen oft geduldet werden, kennen wir ja. Bis mal was passiert.
Nachdem ich schon mehrere solche Unfälle gesehen/miterlebt habe (leider auch 1x mit einer "erwachsenen" Frau, die mal ein bißchen Rollerfahren üben wollte, selbstverständlich ohne Helm, stumpf auf den Asphalt stürzte und direkt bewußtlos liegen blieb (Jochbeinbruch/Gehirnerschütterung - welches Hirn?), bin ich da sehr empfindlich, ganz besonders, wenn Eltern, um ihre Blagen mal ne Weile von den Füßen zu haben, alleine mit irgendwelchen KFZ rumfahren lassen, vorzugsweise ohne Helm, Handschuhe etc.
Kinder haben einfach kein Gefühl für die Geschwindigkeit und die Gefahr, außerdem auch keinen so großen Sichtwinkel wie ein Erwachsener und können manche Situationen schon rein körperlich nicht erfassen, die dann zum Bautz führen.
Und dann ist das Geschrei groß.

Private Haftpflicht zahlt da übrigens definitiv nicht wg Benzinklausel, wie Ulli schon richtig schrieb.
American beer is like making love in a canoe:
Fucking close to water. (Woody Allen)
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Beitrag von nicki »

Moin,

Robert von ProSpeed berichtete hierzu, bei der Fahrerbesprechung, von einem ersten Präzedenzfall, wo die Eltern des Kindes für den entstandenden Schaden zahlen mussten.

Details, z.B. Aktenzeichen, hat er leider nicht genannt.

Grüße
Nicki
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Beitrag von trente-deux »

Ich freue mich über jede Ausschreibung in der der Veranstalter ausdrücklich das Fahren von Kindern auf Motorfahrzeugen in Fahrerlager untersagt und Hunde an die Leine legt.
Eigentlich sollte auch das Fahren von Erwachsenen auf diesen alberen Minidingern im Fahrerlager untersagt werden ... die nerven!
Schräg lass nach ...
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Beitrag von elleduc »

Pocketbikes, egal wer Sie fährt, sind in einer PH nicht mitversichert --> Benzinklausel! Das heißt jedoch nicht, dass der Verursacher nicht haftbar gemacht werden kann. Das heißt, der Verursacher muß es selbst zahlen.

Fahrerlager=öffentlich zugänglich entspricht, wie schon geschrieben einem Parkplatz. Dort gilt die StVO. Werden Pocketbikes dort bewegt, kann es für den Halter teuer werden. Sie gelten als KRAD, da sie z.T. schneller als 50KM/h sind. Dann sind sie zulassungs- und steuerpflichtig.
Der Halter bekommt dann:

- Anzeige wg. Steuerhinterziehung
- Inbetriebnahme nicht versicherter Fahrzeuge
- ggf. Anzeige wg Fahren ohne Führerschein (der Fahrer)
- und noch ein paar weitere kleine Nettigkeiten.

Wer sich so ein Pocketbike zulegt, sollte sich vorher überlegen, wo er es bewegt.
"am weekend bin ich Weg:wen ich wider da bin weiss ich mehr " by McDrift anno 2008

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