Pferdeanhänger ausbauen/umbauen zu Motorradanhänger/Camper
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- Salut Offline
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Aufliegen wird das ganze auf Leisten, die ueber ca. 3/4 der kompletten Laenge angebracht werden, um das Gewicht moeglichst gut zuverteilen. Ich favoriesiere momentan die Zahnstangen Loesung zum Sichern der 2ten Ebene. Werde probehalber mal welche aufzeichnen und die Geo dann mal auslasern lassen um sicher zugehen das es auch funkioniert. Denn ich will ungern was an der Polyhaube befestigen.
- Sun Cowboy Offline
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Servus ,
Mein Umbau neigt sich dem Ende zu, am Wochenende mache Ich mich an das Werkzeug einräumen.....
Hier mal eine kleine Inspiration.
Mit freundlichen Grüßen
Sun
Mein Umbau neigt sich dem Ende zu, am Wochenende mache Ich mich an das Werkzeug einräumen.....
Hier mal eine kleine Inspiration.
Mit freundlichen Grüßen
Sun
- Mr.Unknown#85 Offline
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Haha...hab das alte Foto, glaub ich, schon irgendwo mal gesehen hier im Forum. Da muss ich gestehen, da reicht mir halb so viel für den Hänger
Aber sehr geil!!
Was ist denn mit dem Dach, lässt sich das öffnen oder so?
Wie sieht denn Dein länger von außen aus?

Aber sehr geil!!
Was ist denn mit dem Dach, lässt sich das öffnen oder so?
Wie sieht denn Dein länger von außen aus?
Zuletzt geändert von Mr.Unknown#85 am Samstag 31. Januar 2015, 07:27, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße aus Nürnberg
Stefan #85

Stefan #85
- Sun Cowboy Offline
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Der Hänger hat in der Länge 4,60 und in der Breite 1,96 m. Ja das Dach lässt sich öffnen .
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- NiOster Offline
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Schöner Anhänger, Sun Cowboy!
Ich bin z. Zt. auch dabei einen Pferdeanhänger umzubauen..
Bodenplatte ist eine 21mm Siebdruck, Seitenwände sollen 18mm werden.
Hat jemand ein paar Bilder für Inspirationen?
Möchte vorne gerne (in dem ´Trapez´) eine Box einbauen (aus dem Verschnitt der Siebdruckplatten) in die man Werkzeug, Teile usw. hineinlegen kann. 230V Anschluss darf natürlich auch nicht fehlen, da ich auf Events drin übernachten möchte..
Ich bin z. Zt. auch dabei einen Pferdeanhänger umzubauen..
Bodenplatte ist eine 21mm Siebdruck, Seitenwände sollen 18mm werden.
Hat jemand ein paar Bilder für Inspirationen?

Möchte vorne gerne (in dem ´Trapez´) eine Box einbauen (aus dem Verschnitt der Siebdruckplatten) in die man Werkzeug, Teile usw. hineinlegen kann. 230V Anschluss darf natürlich auch nicht fehlen, da ich auf Events drin übernachten möchte..
Termine 2025:
2.5. - 4.5. Assen
22.8. - 24.8. Assen
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- Sordo Offline
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Hab keine Box oder Kisten gebaut aber dafür ein Klapp-Hochbett, 230V Anschluss und natürlich 12V da wir den Anhänger auf mit zu Festivals nehmen wo nicht immer oder nur sporadisch 230V zur Verfügung steht.
Beleuchtung ist 12V und wird über die Batterie auf der Deichsel versorgt. Unter dem Anhänger ist ein Ladegerät verbaut das bei 230V Einspeisung die Batterie nachläd.
Hab noch mehr Bilder und Infos die ich bei Bedarf posten kann.......
Beleuchtung ist 12V und wird über die Batterie auf der Deichsel versorgt. Unter dem Anhänger ist ein Ladegerät verbaut das bei 230V Einspeisung die Batterie nachläd.
Hab noch mehr Bilder und Infos die ich bei Bedarf posten kann.......
Jerez 27.12. - 31.12.22 Valentinos
Portimao 03.01. - 05.01.23 Valentinos
Assen 03.05. - 05.05. Valentinos
Assen 14.07. - 15.07. Dannhoff
OSL 17.05. - 18.07. HPS
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Das ist jetzt KEINE rechtsverbindliche Beratung, aber soll als Denkanstoß dienen.
Zum Thema Grünes Kennzeichen:
Wer ein Fahrzeug oder einen Anhänger mit grünem Nummernschild nach §3 KraftStG anmeldet, muss sich darüber im Klaren sein, dass er dadurch strenge Auflagen erhält. Denn wer ein Kfz/Anhänger für einen anderen als für die Steuerbefreiung ursächlichen Zweck verwendet, z.B.: mit einem Pferdeanhänger einen Umzug durchführt, begeht eine Steuerhinterziehung.
"Bußgeld" gibt es in dem Sinne keines, "nur" eine Anzeige beim/vom Finanzamt wegen Steuerhinterziehung.
Viel Spaß mit dem Finanzamt, Rechtsanwälten und drohender Zwangsvollstreckung usw..
Ein Bußgeld gibt es aber für den Versicherungsbetrug und evtl. Zwangsstilllegung durch die Polizei vor Ort je nach dem wie der Hänger versichert ist oder nicht. Gemäß § 2 Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) müssen Halter von Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen, nicht mal eine Haftpflichtversicherung abschließen. Im Falle eines Unfalles/Schaden wurde das Straßenverkehrsgesetz (StVG) im Jahr 2002 dahingehend verändert, dass Anhänger neben dem Zugfahrzeug einer eigenständigen Gefährdungshaftung nach § 7 StVG unterliegen.
Einfach erklärt: Du verlierst bei Missbraucht den Versicherungsschutz (falls doch vorhanden) und haftest als Halter des Anhängers, wenn durch einen Unfall ein Dritter einen Sach- oder Personenschaden erleidet. Der Halter des PKW und der Halter des Anhängers haften gesamtschuldnerisch. Zudem bist du dann auch bei den Versicherungen deswegen "bekannt" und erfreust dich in zukünftigen Versicherungsanträgen.
Sicherlich kann man das ganze jetzt als Schwarzmalerei oder "Schlimmsten Fall" sehen. Aber in Deutschland sollte man sich es nicht mit dem Finanzamt verscherzen....
Zum Thema Grünes Kennzeichen:
Wer ein Fahrzeug oder einen Anhänger mit grünem Nummernschild nach §3 KraftStG anmeldet, muss sich darüber im Klaren sein, dass er dadurch strenge Auflagen erhält. Denn wer ein Kfz/Anhänger für einen anderen als für die Steuerbefreiung ursächlichen Zweck verwendet, z.B.: mit einem Pferdeanhänger einen Umzug durchführt, begeht eine Steuerhinterziehung.
"Bußgeld" gibt es in dem Sinne keines, "nur" eine Anzeige beim/vom Finanzamt wegen Steuerhinterziehung.
Viel Spaß mit dem Finanzamt, Rechtsanwälten und drohender Zwangsvollstreckung usw..
Ein Bußgeld gibt es aber für den Versicherungsbetrug und evtl. Zwangsstilllegung durch die Polizei vor Ort je nach dem wie der Hänger versichert ist oder nicht. Gemäß § 2 Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) müssen Halter von Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen, nicht mal eine Haftpflichtversicherung abschließen. Im Falle eines Unfalles/Schaden wurde das Straßenverkehrsgesetz (StVG) im Jahr 2002 dahingehend verändert, dass Anhänger neben dem Zugfahrzeug einer eigenständigen Gefährdungshaftung nach § 7 StVG unterliegen.
Einfach erklärt: Du verlierst bei Missbraucht den Versicherungsschutz (falls doch vorhanden) und haftest als Halter des Anhängers, wenn durch einen Unfall ein Dritter einen Sach- oder Personenschaden erleidet. Der Halter des PKW und der Halter des Anhängers haften gesamtschuldnerisch. Zudem bist du dann auch bei den Versicherungen deswegen "bekannt" und erfreust dich in zukünftigen Versicherungsanträgen.
Sicherlich kann man das ganze jetzt als Schwarzmalerei oder "Schlimmsten Fall" sehen. Aber in Deutschland sollte man sich es nicht mit dem Finanzamt verscherzen....
- Sordo Offline
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An/Ummelden muss man ja eh beim Kauf, kostet dann halt einen 10er extra um den Anhänger auf das "normale" Nummernschild anzumelden wenn es vorher grün war. Anhänger sind eh nicht wirklich teuer in der Steuer und Versicherung ist das grüne Schild sogar teurer.
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- NiOster Offline
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Danke Sordo! Auch richtig gut geworden, hammer..
Ich wollte ihn hauptsächlich als Nutzanhänger verwenden, ab & zu mal Brennholz o.ä. damit fahren,
Ich wollte ihn hauptsächlich als Nutzanhänger verwenden, ab & zu mal Brennholz o.ä. damit fahren,
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- DanielaRAbt Offline
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Besser gesagt geht nicht. Also ja, stimmt schon hier.Sordo hat geschrieben:An/Ummelden muss man ja eh beim Kauf, kostet dann halt einen 10er extra um den Anhänger auf das "normale" Nummernschild anzumelden wenn es vorher grün war. Anhänger sind eh nicht wirklich teuer in der Steuer und Versicherung ist das grüne Schild sogar teurer.
