Ich denke schon, dass in den AGB geregelt sein wird, dass dann für das Geld auch Ware zu erwarten ist. Oder dass man bei einer eventuellen Nichtverfügbarkeit eine ähnlich wertige Alternative anbieten darf. Oder dass man, falls Ware nicht mehr auf dem Markt sein sollte, mit einer gewissen Kompensationszahlung vom Vertrag zurücktreten darf oder sonstwas.briese159 hat geschrieben:Du kannst ja bei mir im shop gerne für 2000 was bestellen ohne dass ich das liefere. Ich mein, das Geld wär ja sowieso weg. Wenn du das Geld nicht über hast, kannst du dein Hobby überdenken.
Sorry, nicht persönlich nehmen, soll nur ein Vergleich sein.
Wenn ich was bezahle will ich auch Leistung bekommen. Das ist alles.
Als Beispiel hier mal die Version von Valentinos https://valentinos-trackdays.de/agb/
Die Diskussion oben ist nur dann valide, wenn trotz klarer Regelung in den ABG das Versprochene nicht gehalten wird, und man den Rechtsweg gehen müsste. Nur dann geht es darum, dass Geld überraschenderweise weg ist. Auf alles andere kann man sich mit den AGB vorbereiten und muss dann demnächst (nach dem ersten Lernen durch Schmerz) eventuell noch eine Reiseversicherung abschließen. Ob die dann bei höherer Gewalt noch leistet, steht wiederum in den AGB.
Pauschale Diskussionen mit Argumenten, die nicht greifen, sind Bullshit. Aber wir haben ja alle zuviel Zeit (meinereiner inklusive). Und Lagerkoller wird es auch noch geben. Und das im Frühling
