Das Video von Bodo ist wirklich gut und sehenswert.
Zur Sache: je nach Fallgestaltung kann die Neuregelung nachteilig und somit auch ärgerlich sein. Hier ist aber wirklich zu unterscheiden und nicht die generell sehr gerne praktizierte Panikmacherei zu unterstützen. Die meisten haben gar nicht verstanden um was es wirklich geht und was genau geregelt worden ist.
Das größte Problem haben erst mal Fahrzeuge, die schon alt sind. Für diese gibt es meistens nicht mehr die damaligen Reifengrößen. Bisher gab es eine Unbedenklichkeitsbescbeinigung der Reifenhersteller über eine andere Rad-/Reifengröße und eine andere Größe konnte ohne Probleme gefahren werden. Nach der Neuregelung muss diese andere Rad-/Reifengröße jetzt vom TÜV „geprüft“ und (kostenpflichtig) eingetragen werden. Das ärgerliche daran ist eigentlich nicht der Eintrag, sondern dass der TÜV sich dabei der Unbedenklichkeitsbescbeinigung des Herstellers (dieser kann die Tests ja auch am besten durchführen) - die es ja vorher auch schon gab - bedient und dafür dann auch noch bezahlt werden möchte. Das dass ärgerlich ist, ist keine Frage!
Neuere Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung haben es da schon leichter (weitere Details in dem Link unten).
Aus dieser Neuregelung ergibt sich jetzt jedoch ein echter Vorteil:
Neuere Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung können jetzt auch Reifen verwenden, für die es vom Hersteller keine Reifenfreigabe für das Motorradmodell gibt. Es steht außer Frage, dass diese Freigabe ihren Sinn haben. Und diese Regelung sollte man auch nicht dahingehend ausnutzen, dass man total wilde und sinnbefreite Kombinationen fährt. Es ist jedoch so, dass für bestimmte Motorräder und Reifen nur dann Freigaben bestanden, wenn der Reifenhersteller mit einem bestimmten Motorrad auch diese Freifahrten durchführen konnte. Leider ist das nicht immer möglich (weil der Reifenhersteller einfach nicht das Motorrad erhalten hat) oder weil aus Marketinggründen ein anderes Modell gepusht werden soll. In der Praxis gibt es in der Tat solche Fälle... Die Fälle gegen sogar so weit, dass ein Motorradmodell eine Freigabe bekommen hat und das gleiche nur leichtabgewandelte Modell (zB die Touren- oder Sport-Edition) keine Freigabe hat, weil man einfach nich das Bike da stehen hatte. Aufgrund der neuen Regelung, ist dies nicht mehr weiter relevant. Der Reifen kann auch ohne Freigabe gefahren werden...
Man sieht also, dass diese neue Regelung nicht grundsätzlich jeden Straßenmotorradfahrer benachteiligt. Im übrigen echt geil, dass dieses Thema in einem Racing-Forum thematisiert wird ;o), aber ist ja völlig legitim und braucht noch keine TÜV-Genehmigung

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Ach, ja, zum Nachlesen mit Fällen sehr zu empfehlen:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html