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Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!

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Beitrag von vtr-sp »

Wildsau hat geschrieben:Nein, bei Fahrzeugen OHNE EU-Zulassung muss JEDER neue Reifen eingetragen werden.
Selbst wenn er der serienmäßigen Größte entspricht!
im Verkehrsblatt ist zu lesen:

"Erlischt .....bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind ........ durch die Verwendung abweichender Rad-/Reifenkombinationen die Betriebserlaubnis eines Kraftrads, so ist ein entsprechender Nachweis nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO bzw. eine Begutachtung gemäß § 19 i. V. m. § 21 StVZO erforderlich. In diesem Zusammenhang muss die Einhaltung aller betroffenen Vorschriften (z. B. bezgl. des Reifenfreiraums, der Genauigkeit der Anzeige des Geschwindigkeitsmessers) bestätigt werden."

es wird Bezug genommen auf "abweichende Rad/Reifenkombinationen".... von Reifenfabrikat und -Typ steht da nichts;
da hier explizit Reifenfreiraum, Geschwindigkeitsanzeige, usw.... aufgeführt ist,
dürfte bei gleichbleibender Reifendimension keine Eintragung erforderlich sein - so interpretiere ich das
  • Jürgen Reidl Offline
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Re: Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!

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Beitrag von Jürgen Reidl »

Eben : VORLIEGT , bezieht sich auf §19(2).
Eingetragen wird gem. §21.

abweichende Rad/Reifen Kombi IST der Typ.

Und glaube mir, das ist mein Job.... :D

Grüße aus München
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Beitrag von vtr-sp »

:) mag sein daß dies in Bayern so ist.

ich habe die Auskunft von der hiesigen KÜS-Prüfstelle bekommen, die mir ja eine Begutachtung
nach §19.3 machen darf und will
-- für eine §21 müßte ich zum aaS.......

aber egal, streiten darum ist völlig sinnfrei :givemebeer: :lolmen:
  • Chefschrauber Offline
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Re: Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!

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Beitrag von Chefschrauber »

Da gibts ne tolle Erklärung:

https://www.mopedreifen.de/#YoutubeModal Bitte das Video TÜV Änderungen 2020 - Abzocke anklicken

Wenn man sich die Zeit genommen hat das anzusehen, sieht man doch den Wahnwitz bei der Sache.
Nix einfach nur Assistenzsysteme, Sicherheit etc. teilweise ist Gegenteiliges der Fall!
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  • Dr. Speed Offline
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Re: Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!

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Beitrag von Dr. Speed »

Das Video von Bodo ist wirklich gut und sehenswert.

Zur Sache: je nach Fallgestaltung kann die Neuregelung nachteilig und somit auch ärgerlich sein. Hier ist aber wirklich zu unterscheiden und nicht die generell sehr gerne praktizierte Panikmacherei zu unterstützen. Die meisten haben gar nicht verstanden um was es wirklich geht und was genau geregelt worden ist.

Das größte Problem haben erst mal Fahrzeuge, die schon alt sind. Für diese gibt es meistens nicht mehr die damaligen Reifengrößen. Bisher gab es eine Unbedenklichkeitsbescbeinigung der Reifenhersteller über eine andere Rad-/Reifengröße und eine andere Größe konnte ohne Probleme gefahren werden. Nach der Neuregelung muss diese andere Rad-/Reifengröße jetzt vom TÜV „geprüft“ und (kostenpflichtig) eingetragen werden. Das ärgerliche daran ist eigentlich nicht der Eintrag, sondern dass der TÜV sich dabei der Unbedenklichkeitsbescbeinigung des Herstellers (dieser kann die Tests ja auch am besten durchführen) - die es ja vorher auch schon gab - bedient und dafür dann auch noch bezahlt werden möchte. Das dass ärgerlich ist, ist keine Frage!

Neuere Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung haben es da schon leichter (weitere Details in dem Link unten).

Aus dieser Neuregelung ergibt sich jetzt jedoch ein echter Vorteil:
Neuere Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung können jetzt auch Reifen verwenden, für die es vom Hersteller keine Reifenfreigabe für das Motorradmodell gibt. Es steht außer Frage, dass diese Freigabe ihren Sinn haben. Und diese Regelung sollte man auch nicht dahingehend ausnutzen, dass man total wilde und sinnbefreite Kombinationen fährt. Es ist jedoch so, dass für bestimmte Motorräder und Reifen nur dann Freigaben bestanden, wenn der Reifenhersteller mit einem bestimmten Motorrad auch diese Freifahrten durchführen konnte. Leider ist das nicht immer möglich (weil der Reifenhersteller einfach nicht das Motorrad erhalten hat) oder weil aus Marketinggründen ein anderes Modell gepusht werden soll. In der Praxis gibt es in der Tat solche Fälle... Die Fälle gegen sogar so weit, dass ein Motorradmodell eine Freigabe bekommen hat und das gleiche nur leichtabgewandelte Modell (zB die Touren- oder Sport-Edition) keine Freigabe hat, weil man einfach nich das Bike da stehen hatte. Aufgrund der neuen Regelung, ist dies nicht mehr weiter relevant. Der Reifen kann auch ohne Freigabe gefahren werden...

Man sieht also, dass diese neue Regelung nicht grundsätzlich jeden Straßenmotorradfahrer benachteiligt. Im übrigen echt geil, dass dieses Thema in einem Racing-Forum thematisiert wird ;o), aber ist ja völlig legitim und braucht noch keine TÜV-Genehmigung :mrgreen: .

Ach, ja, zum Nachlesen mit Fällen sehr zu empfehlen:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html
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Beitrag von Wildsau »

Ich bin mit der SV 650S betroffen.
Serienmäßig war vorne ein 120/60 17 drauf.
Fast alle Hersteller geben aber den 120/70 17 frei.
Diese Freigabe gilt demnächst nicht mehr.
Obwohl der 70er imo ein klarer Sicherheitsgewinn ist,
da er sich gleichmäßiger und berechenbarer abwinkeln läßt.

Ob der TÜV nur die neue Größe einträgt, oder die Größe nur in Verbindung mit einem Reifentyp, ist noch nicht klar.
Wenn der Reifenhersteller sagt "Du kannst den Reifen mit 70er Querschnitt fahren!" und der TÜV dann trotzdem auf eine kostenpflichtige Eintragung besteht, dann ist das reine Abzocke!
Montezuma soll sie heimsuchen! :x :x :x
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Re: Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!

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Beitrag von Rennsemme-Fahra »

Wildsau hat geschrieben:Ich bin mit der SV 650S betroffen.
Serienmäßig war vorne ein 120/60 17 drauf.
Fast alle Hersteller geben aber den 120/70 17 frei.
Diese Freigabe gilt demnächst nicht mehr.
Obwohl der 70er imo ein klarer Sicherheitsgewinn ist,
da er sich gleichmäßiger und berechenbarer abwinkeln läßt.

Ob der TÜV nur die neue Größe einträgt, oder die Größe nur in Verbindung mit einem Reifentyp, ist noch nicht klar.
Wenn der Reifenhersteller sagt "Du kannst den Reifen mit 70er Querschnitt fahren!" und der TÜV dann trotzdem auf eine kostenpflichtige Eintragung besteht, dann ist das reine Abzocke!
Montezuma soll sie heimsuchen! :x :x :x

Wenn die Größe nicht eingetragen ist wird das so sein.
ich hab mir bei meiner 250er vorne schon vor Jahren den 70er Querschnitt eintragen lassen, ohne irgendwelche Papiere a'la Reifen Freigabe o. Ä, kann jetzt 120/60, 120/70, 150/60 & 160/60 fahren
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Re: Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!

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Beitrag von Chefschrauber »

Dr. Speed hat geschrieben: Das Video von Bodo ist wirklich gut und sehenswert.

Aus dieser Neuregelung ergibt sich jetzt jedoch ein echter Vorteil:
Neuere Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung können jetzt auch Reifen verwenden, für die es vom Hersteller keine Reifenfreigabe für das Motorradmodell gibt.

Man sieht also, dass diese neue Regelung nicht grundsätzlich jeden Straßenmotorradfahrer benachteiligt.
Aber selbst in dem Fall gibt es auch Nachteile, wie in dem Video anhand eine KTM Super Duke sehr deutlich aufgezeigt wird.
Bridgestone Normalreifen = Hochgeschwindigkeitspendel
Bridgestone Reifen vom Hersteller mit Kennung "Super Duke" = kein Pendeln!.
Aber nach der neuen Regelung darf man auch den "Pendelreifen" drauf machen, egal was der Hersteller sagt.
Dr. Speed hat geschrieben: Im übrigen echt geil, dass dieses Thema in einem Racing-Forum thematisiert wird ;o), aber ist ja völlig legitim und braucht noch keine TÜV-Genehmigung :mrgreen: .
Naja, hier gibt es halt viele die sch intensiver mit Motorrädern beschäftigen als anderswo. Daher habe ich mir gedacht, dass das hier an der richtigen Stelle angebracht ist.
Außerdem fährt ja fast jeder hier noch ein Starßenmotorrad und ist mehr oder weniger von der Neuregelung betroffen.
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  • Dr. Speed Offline
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Re: Neue Verordnung für Reifenumrüstung an Motorrädern?!?!

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Beitrag von Dr. Speed »

Das ist absolut richtig und sehe ich genauso, das Bsp. mit der SDR 3.0 ist da sehr passend. Deswegen habe ich ja auch geschrieben:
Dr. Speed hat geschrieben:Es steht außer Frage, dass diese Freigabe ihren Sinn haben. Und diese Regelung sollte man auch nicht dahingehend ausnutzen, dass man total wilde und sinnbefreite Kombinationen fährt.
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  • Wildsau Offline

Beitrag von Wildsau »

Schon mal was von Eigenverantwortung gehört!?

Wenn sich jemand um den Baum wickelt, weil er mit einem Mopped das er nicht kennt,
und einem Reifen den er nicht kennt, meint die Vmax austesten zu müssen, dann ist das halt natürliche Auslese.
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