da haben sich ja irgend welche Jungs was ganz schlaues ausgedacht.

Jetzt reicht es nicht mehr aus den Reifen zu fahren, der eine Freigabe vom Hersteller hat, sondern man muss bei einer Größen- oder Typänderung seinen Reifen eintragen lassen.
Hat da jemand von euch schon den richtigen Durchblick? Ich habe ihn leider nicht.


Soweit ich das verstehe, heißt das folgendes:
Wenn im Fahrzeugschein ein 180/70-17 steht und es gibt z.B. von Conti eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen 190/60-17, war es bisher okay, wenn ich die Bescheinigung mitgeführt habe.
Damit ist man sicher über den TÜV und durch die Polizeikontrolle gekommen.
An 1.1.2020 ist das anders, wenn man eine andere Größe fahren will als eingetragen, also wie gerade beschrieben, reicht eben diese Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller nicht mehr aus, man muss den Gummi eintragen lassen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hilft dabei, ist aber kein Garant für eine erfolgreiche Eintragung!
Jetzt kommts...es gibt eine Übergangsfrist.
Habe ich einen Reifen der vor dem 31.12.2019 hergestellt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung weiterhin gültig und ich kann legal die vom Reifenhersteller freigegebene Größe fahren.
Kann mir das so jemand bestätigen??
Hier das entsprechende Schreiben von Conti:
Quelle: Continental