VW T5 als LKW: wo versichern?
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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Re: VW T5 als LKW: wo versichern?
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Meine Erfahrungen mit der Huk sind genau gegenteilig. Sowohl beim Zweirad wurde der TK-Schaden anstandslos ersetzt, als auch beim PKW der Schwester (durfte die Reparatur trotz Werkstattbindung in der freien Werkstatt durchführen lassen und hat KEINEN SB zahlen müssen)
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Re: VW T5 als LKW: wo versichern?
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Da ich Selbstständig bin und gerade erst einen T4 gekauft habe interessiert mich die Thematik sehr!lemans hat geschrieben:Das mit den nicht fälligen 1% stimmt nur unter sehr eingegrenzten umständen.
Das finanzamt ist nicht blöd, und das auto bzw der firmenwagen ist der klassiker beim beschiss.
bin selbstständig, fahre nen lkw-kasten, und würde mich freuen auf das prozent verzichten zu können. Übers fahrtenbuch rede ich gar nicht.....
Kann den als LKW zugelassenen Bulli beruflich nutzen und würde damit auch privat fahren.
Wäre das so von Vorteil über die Firma, oder doch lieber als Privatperson?
Re: VW T5 als LKW: wo versichern?
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Grundsätzlich: Frag deinen Steuerfuzzi.
Normalerweise sollte aber gelten:
Fz. als Betriebsvermögen deklarieren (Anschaffungspreis abschreiben, darin enthaltene MwSt als Vorsteuer ziehen).
Privatnutzung versteuern - heisst:
Historischer-Brutto Neupreis (was hat das Auto Listenpreis mal neu gekostet), davon 1% pro Monat, darauf 19%, und die gehen jeden Monat in bar an Finanzamt.
Dann aber ALLE Kosten voll zu 100% als Betriebsausgabe abziehen und auch Vorsteuer voll ziehen.
Ob der T4 als PKW oder LKW zugelassen ist, macht hierbei erstmal keinen Unterschied.
Normalerweise sollte aber gelten:
Fz. als Betriebsvermögen deklarieren (Anschaffungspreis abschreiben, darin enthaltene MwSt als Vorsteuer ziehen).
Privatnutzung versteuern - heisst:
Historischer-Brutto Neupreis (was hat das Auto Listenpreis mal neu gekostet), davon 1% pro Monat, darauf 19%, und die gehen jeden Monat in bar an Finanzamt.
Dann aber ALLE Kosten voll zu 100% als Betriebsausgabe abziehen und auch Vorsteuer voll ziehen.
Ob der T4 als PKW oder LKW zugelassen ist, macht hierbei erstmal keinen Unterschied.
Wer alles glaubt, weiss nichts.
Wer nichts weiss, muss alles glauben.
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Re: VW T5 als LKW: wo versichern?
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@Lonzo
Das würde ich nochmals nachlesen...
Nur die Lohnsteuer für die 1 % des Bruttolistenpreises gehen ans Finanzamt, nicht die kompletten 1 %.
Der Arbeitgeber (in dem Fall leider auch der Fragesteller) muss allerdings die unentgeltliche Nutzung bei seiner Umsatzsteuer ebenfalls mitversteuern.
Entfernungskilometer zum Arbeitsplatz schlagen auch nochmal mit 0,03 % vom Bruttolistenpreis pro Kilometer zu Buch.
Wer es nachlesen möchte
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
Das würde ich nochmals nachlesen...
Nur die Lohnsteuer für die 1 % des Bruttolistenpreises gehen ans Finanzamt, nicht die kompletten 1 %.
Der Arbeitgeber (in dem Fall leider auch der Fragesteller) muss allerdings die unentgeltliche Nutzung bei seiner Umsatzsteuer ebenfalls mitversteuern.
Entfernungskilometer zum Arbeitsplatz schlagen auch nochmal mit 0,03 % vom Bruttolistenpreis pro Kilometer zu Buch.
Wer es nachlesen möchte

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
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Gruß Bastian
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein
KFZ & Zweiradtechnik Kammerer
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Re: VW T5 als LKW: wo versichern?
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@Bastian:
Duke Nukem sagte, er wäre selbstständig - insofern hast du also unrecht, wenn du von Lohnsteuer, Arbeitgeber und Entfernungspauschalen schreibst.
Als Selbstständige (wie wir beide auch) gehts uns doch um Umsatzsteuer, Vorsteuer und Betriebsausgaben.
Auch hatte ich ja geschrieben, dass von dem einen Prozent 19% zu rechnen sind - und DIE gehen ans Finanzamt, also eben nicht die vollen 1%.
Mit der Lohnsteuer hat das auch nichts zu tun (selbstständig).
Das hast du wohl irgendwie zu schnell gelesen und wenn ich mir die Uhrzeit ankucke (00.20Uhr) ist das auch nachvollziehbar.
Gruss Lonzo
Duke Nukem sagte, er wäre selbstständig - insofern hast du also unrecht, wenn du von Lohnsteuer, Arbeitgeber und Entfernungspauschalen schreibst.
Als Selbstständige (wie wir beide auch) gehts uns doch um Umsatzsteuer, Vorsteuer und Betriebsausgaben.
Auch hatte ich ja geschrieben, dass von dem einen Prozent 19% zu rechnen sind - und DIE gehen ans Finanzamt, also eben nicht die vollen 1%.
Mit der Lohnsteuer hat das auch nichts zu tun (selbstständig).
Das hast du wohl irgendwie zu schnell gelesen und wenn ich mir die Uhrzeit ankucke (00.20Uhr) ist das auch nachvollziehbar.
Gruss Lonzo
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Re: VW T5 als LKW: wo versichern?
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@Lonzo
Ich (Bebberle) klink mich hier mal kurz ein..... Dein erster Post war wohl etwas missverständlich zu lesen (Du weißt, wir hier können alles außer Hochdeutsch
), Du willst also nicht die 1% plus die 19% USt. ans FA schicken, sondern nur die USt. Das klingt ja grundsätzlich mal besser
Aber Bastian hat schon auch Recht, diesen Wert von einem Prozent des früheren Listenpreises buchst Du in Deinem Betrieb ja als Erlös (damit auch die USt. "entstehen" kann) - und diesen Erlös versteuerst Du am Ende des Jahres quasi mit Deinem Gesamtergebnis. Sprich, Du bezahlst darauf Deine Einkommensteuer (o.k. Lohnsteuer war etwas missverständlich formuliert....)
Bei der USt. ist es auch nicht mehr ganz so pauschal zu sehen, Du mußt die nur im selben Verhältnis wie die angefallenen Betriebsausgaben (die mit Vorsteuer) ansetzen. Aber das wird jetzt zu umständlich zu erklären....
Zum Thema 0,03 % halt ich mich lieber raus, da bin ich mir nicht sicher, wie bzw. ob das bei Selbstständigen funktioniert. Die Frage stellt sich bei einer Entfernung von 30 Metern zwischen Wohnung und Firma bei uns nicht
Grüßle
Marion
Ich (Bebberle) klink mich hier mal kurz ein..... Dein erster Post war wohl etwas missverständlich zu lesen (Du weißt, wir hier können alles außer Hochdeutsch


Aber Bastian hat schon auch Recht, diesen Wert von einem Prozent des früheren Listenpreises buchst Du in Deinem Betrieb ja als Erlös (damit auch die USt. "entstehen" kann) - und diesen Erlös versteuerst Du am Ende des Jahres quasi mit Deinem Gesamtergebnis. Sprich, Du bezahlst darauf Deine Einkommensteuer (o.k. Lohnsteuer war etwas missverständlich formuliert....)
Bei der USt. ist es auch nicht mehr ganz so pauschal zu sehen, Du mußt die nur im selben Verhältnis wie die angefallenen Betriebsausgaben (die mit Vorsteuer) ansetzen. Aber das wird jetzt zu umständlich zu erklären....

Zum Thema 0,03 % halt ich mich lieber raus, da bin ich mir nicht sicher, wie bzw. ob das bei Selbstständigen funktioniert. Die Frage stellt sich bei einer Entfernung von 30 Metern zwischen Wohnung und Firma bei uns nicht

Grüßle
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Gruß Bastian
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein
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Re: VW T5 als LKW: wo versichern?
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Also ich weiss ja nicht, was Ihr alle macht.
Mein Trapo ist als LKW zugelassen.
Ich nutze Ihn privat für den Transport zur Rennstrecke und ab und an so in der Stadt
Hat bisher noch nie jemanden vom FA interessiert.
Und Bastian hat die 1% richtig erklärt.
Angenommen, das Fahrzeug hat einen Neuwert einschl. MwSt von 50000,-
Dann muss man bei Seiner Umsatzsteuererklärung (nicht Einkommenssteuer) 500,- monatlich zu seinen Einkünften (Umsätzen) dazurechnen....imaginär.
Nicht mehr und nicht weniger
Edit: bei meinem Trapo hab ich die 1% Regelung nicht, wohl aber bei meinem PKW
Mein Trapo ist als LKW zugelassen.
Ich nutze Ihn privat für den Transport zur Rennstrecke und ab und an so in der Stadt
Hat bisher noch nie jemanden vom FA interessiert.
Und Bastian hat die 1% richtig erklärt.
Angenommen, das Fahrzeug hat einen Neuwert einschl. MwSt von 50000,-
Dann muss man bei Seiner Umsatzsteuererklärung (nicht Einkommenssteuer) 500,- monatlich zu seinen Einkünften (Umsätzen) dazurechnen....imaginär.
Nicht mehr und nicht weniger
Edit: bei meinem Trapo hab ich die 1% Regelung nicht, wohl aber bei meinem PKW
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Re: VW T5 als LKW: wo versichern?
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das wird hier eh zu unübersichtlich.
Frag den Steuerberater, der wirds Dir richtig erklären.
mein Kenntnisstand, und meine steuerliche Handhabung:
-19% Umsatzsteuer bei Kauf (sonst nicht, und auch nur wenn die Umsatzsteuer durch den Verkäufer ausgewiesen werden kann) kannst Du sofort dem FA gegenüber als Vorsteuer verrechnen.
-Ansonsten wird das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugerechnet, und kann seinem Zeitwert nach (oder eben dem Kaufpreis bei Kauf, entweder Brutto oder Netto, je nachdem, ob Du mit oder ohne Umsatzsteuer gekauft hast) als Betriebsausgabe abgeschrieben werden(AfA). Verteilt über mehrer Jahre, je nach Alter oder Typ (LKW/PKW).
-Verkaufst Du den Wagen, muss der Erlös als Umsatz/Einnahme verbucht werden.
-Du versteuerst die private Nutzung mit 1% vom Brutto-Listenpreises zum Zeitpunkt der Fahrzeugherstellung (interessant bei Oldtimern...) als Einkommen. 50.000 Neuwert gleich 500€ monatliches Mehr-Einkommen. Sprich 6000€ mehr zu versteuerndes Einkommen bei der EKS. Da gibts nix mehr mit Umsatzsteuer oder ähnlich, da es keine betriebliche Einnahme ist, sondern persönliches Einkommen/geldwerter Vorteil.
-Auch als Selbstständiger kannst Du Fahrten zur Einsatzstelle von z.B deiner Geschäftsführung aus ansetzen. Fällt weg, wenn Du einen Dienstwagen (und den hast Du dann ja) versteuerst.
-Einen als LKW zugelassenen Dienstwagen musst Du nicht mit 1% privat versteuen (oder Fahrtenbuch führen), wenn keine privaten Fahrten anfallen! Z.B. bei einem Baustellenwagen, der lediglich betrieblich gentzt wird. Wenn das nicht nachweisbar ist, so gelten auch für LKW die gleichen Grundsätze. Ist eine private Nutzung nicht ausgeschlossen (und der Nachweis muss im Zweifel geführt werden) brauchts entweder ein Fahrtenbuch oder eben die 1%-Versteuerung.
Ob das Amt das nachprüft, oder ob Du das ehrlich angibst ist eine andere Frage.
Es ändert aber nix dran, was eigentlich Recht ist. Bitter ist aber, das bei der kleinsten Fehlangabe (z.B. falsche oder fehlende/unplausible Angaben im Fahrtenbuch) das FA berechtigt ist (und es dann auch mit Genuss macht) sämtliche in Anspruch genommenen Vorteile rückwirkend zu besteuern, und zwar vom Beginn der Fahrzeugnutzung/Beginn des fahrtenbuches an.
Das tut weh......
Frag den Steuerberater, der wirds Dir richtig erklären.
mein Kenntnisstand, und meine steuerliche Handhabung:
-19% Umsatzsteuer bei Kauf (sonst nicht, und auch nur wenn die Umsatzsteuer durch den Verkäufer ausgewiesen werden kann) kannst Du sofort dem FA gegenüber als Vorsteuer verrechnen.
-Ansonsten wird das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugerechnet, und kann seinem Zeitwert nach (oder eben dem Kaufpreis bei Kauf, entweder Brutto oder Netto, je nachdem, ob Du mit oder ohne Umsatzsteuer gekauft hast) als Betriebsausgabe abgeschrieben werden(AfA). Verteilt über mehrer Jahre, je nach Alter oder Typ (LKW/PKW).
-Verkaufst Du den Wagen, muss der Erlös als Umsatz/Einnahme verbucht werden.
-Du versteuerst die private Nutzung mit 1% vom Brutto-Listenpreises zum Zeitpunkt der Fahrzeugherstellung (interessant bei Oldtimern...) als Einkommen. 50.000 Neuwert gleich 500€ monatliches Mehr-Einkommen. Sprich 6000€ mehr zu versteuerndes Einkommen bei der EKS. Da gibts nix mehr mit Umsatzsteuer oder ähnlich, da es keine betriebliche Einnahme ist, sondern persönliches Einkommen/geldwerter Vorteil.
-Auch als Selbstständiger kannst Du Fahrten zur Einsatzstelle von z.B deiner Geschäftsführung aus ansetzen. Fällt weg, wenn Du einen Dienstwagen (und den hast Du dann ja) versteuerst.
-Einen als LKW zugelassenen Dienstwagen musst Du nicht mit 1% privat versteuen (oder Fahrtenbuch führen), wenn keine privaten Fahrten anfallen! Z.B. bei einem Baustellenwagen, der lediglich betrieblich gentzt wird. Wenn das nicht nachweisbar ist, so gelten auch für LKW die gleichen Grundsätze. Ist eine private Nutzung nicht ausgeschlossen (und der Nachweis muss im Zweifel geführt werden) brauchts entweder ein Fahrtenbuch oder eben die 1%-Versteuerung.
Ob das Amt das nachprüft, oder ob Du das ehrlich angibst ist eine andere Frage.
Es ändert aber nix dran, was eigentlich Recht ist. Bitter ist aber, das bei der kleinsten Fehlangabe (z.B. falsche oder fehlende/unplausible Angaben im Fahrtenbuch) das FA berechtigt ist (und es dann auch mit Genuss macht) sämtliche in Anspruch genommenen Vorteile rückwirkend zu besteuern, und zwar vom Beginn der Fahrzeugnutzung/Beginn des fahrtenbuches an.
Das tut weh......