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Tüv Für Rennbike

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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  • Jörg#33 Offline
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Beitrag von Jörg#33 »

Jörg#33 hat geschrieben:Ich leg am Mo. mal die Kiste sicherheitshalber still .... bin gleich mit dem Auto beim TÜV, dann frag ich mal.
So war eben beim TÜV.

Alles Kappes sagt der Ing. dort. Von so einem Fall wie hier beschrieben hat er noch nie was gehört. Der TÜV darf abgelaufen sein so lange man will. Ein Tatbestand kommt erst dann zustande, wenn man auf der Straße erwischt wird, alleine die Mutmaßung, dass man hätte fahren können reicht nicht aus. Meldet man ab, bekommt man allerdings keine Neuanmeldung mit abgelaufenem TÜV!

Also lasse ich sie angemeldet und scheiss drauf! :toilet:
Grüße
Jörg#33
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  • Stonie Offline
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Beitrag von Stonie »

Johnny hat geschrieben:@ stonie
wenn du falsch parkst und nen netten wisch am wischer hängen hast, dann zahlst entweder du selbst oder du gibst einen schuldigen an.
Falsches Parken trifft den Halter, genauso wie der abgelaufene TÜV.

Da eine Geschwindigkeitsübertretung aber ein anderes paar Schuhe ist, trifft dies hier nicht zu.
Wieso wird denn nun von vorne und nicht mehr von hinten geblitzt?
Wieso wird man nach dem Lasern sofort angehalten statt sich einffach nur das Nummernschild zu notieren?
Was soll die Auferlegung eines Fahrtenbuches bewirken?
Wieso werden Fälle, bei denen der Fahrer nicht zu identifizieren ist und Berufung eingelegt wurde, der Fall nicht weiter verfolgt?
Wieso geht die Polizei auch mal in der Nachbarschaft mit Foto rum und fragt, wer das ist?
:wink:

Nach deiner Meinung geht es ja im Zweifelsfalle für den Kläger. Und das scheint mir ziemlich kontrovers zu unserem Rechtssystem zu sein :wink:
Ich trinke ein Getränk und esse ein Geäst.
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  • Lutze Offline
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Beitrag von Lutze »

ja Johnny da hat der Stonie wohl Recht , beim Parkvergehen tritt die Halterhaftung in Kraft , beim Geschwindigkeitsverstoß sieht das anders aus da müssen sie dirschon beweisendas du gefahren bist sonst könnten sie sich das Foto auch sparen.
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  • Johnny Offline
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Beitrag von Johnny »

ich berufe mich auf "nie mehr strafe zahlen 2". da wird ein beispiel vorexiziert, bei dem jemand geblitzt wird und dann einen anhörungsbogen bekommt. da gibt er vladimir aus tschechien an, obwohl er selbst gefahren ist. dann taucht auch auch die frage auf, ob die gefahr besteht, dann ein fahrtbuch auferlegt zu bekommen, was für diesen fall verneint wird. "nur wenn er keinen oder einen nachweislich falschen lenker angibt, käme ein fahrtenbuchauflage in frage. aber den vladimir gibt es ja wirklich."

hört sich soweit nach "sag mir wers war, oder zahl selbst" an.

dann kommt später der abschnitt:

"Kennzeichen allein ist zu wenig:

Noch immer kommt es vor, dass Fahrzeughalter Strafe bezahlen, obwohl der Behörde nur das Kennzeichen ihres Fahrzeugs bekannt ist.
Wichtig: Die Behörde kann bei Geschwindigkeitsübertretungen nur den Lenker, der ihr bekannt sein muss, bestrafen. Wer Strafe bezahlt, obwohl die Behörde den Lenker nicht kennt, ist selbst schuld."

Ihr habt also Recht, ich hatte das falsch in Erinnerung :oops:
  • Asmir - Brzi Offline
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Beitrag von Asmir - Brzi »

Hallo Zusammen !

Ich hätte mich so gefreut wenn ihr recht Hättet und ich die punkte nicht bekommen hätte,

Nach etlichen telefonaten mit dem Strassenverkehrsamt Duisburg steht folgendes definitiv fest:

DIE WICHSER HABEN RECHT

wenn der beamte bei der abmeldung feststellt das der tüv mehr als 8 monate abgelaufen ist gibts 2 punkte 40 euro und natürlich die 25 euro bearbeitungsgebühr.

nix zu machen,

der tüv sagt :ist uns scheiss egal wir zeigen nimanden an stehen auch nicht in verbindung mit dem amt.

einzige chance ist zu bescheissen und zu betrügen;
man mus bei der abmeldung sagen das man den schein verloren hat und die plakete vom kennzeichen abkratzen, dan interessiert das keinen schwein wei dies der einzige nachweis ist wann du fällig warst.

so ist das deutsche gesetz ein zugelassenes fahrzeug muss alle 2 jahre ansonsten ist es abzumelden.
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  • Ulli-123 Offline
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Beitrag von Ulli-123 »

*grummel*
ich fasse es noch immer nicht!

Die StVO gilt für Fahrzeuge, die am Strassenverkehr teilnehmen, nicht für solche, die auf Privatgelände oder Flächen, die nicht der StVO unterliegen bewegt werden.

Wie schon oben geschrieben, dann könnten die ja wirklich im Fahrerlager an der Rennverkleidung rummäkeln - weil das Fahrzeug ja evtl. zugelassen ist.

Aber dazu fällt mir gerade noch etwas ein:
Mein Kollege hat sich nach langer Pause auch wieder ein Mopped zugelegt. :D
Die Daytona aus dem Laden sollte es sein! Gebraucht. Stand lange Zeit abgemeldet beim Händler, und weil der keinen Stress mit dem Strassenverkehrsamt wollte, hat er nach Ablauf des regulären TÜV, die Maschine Anfang 2006 zur Hauptuntersuchung vorgestellt.
TÜV hat auch geprüft, Bescheinigung ausgestellt.
Kollege also mit der ein halbes Jahr alten Bescheinigung und den PApieren zum Amt, um das Motorrad wieder anzumelden.

Fazit: TÜV bei abgemeldeten Maschinen zählt nicht! :shock: :shock:
Inzwischen waren die 18 Monate rum...... Vollabnahme fällig! :evil:
O.K. Stress und Kosten übernimmt der Händler..... aber kapiert hatte ich das auch nicht!

Das sind offensichtlich die kleinen Geheimnisse der Bürokratie :shock: :D

Ich mache mir ein paar Gedanken darüber, wie die KFZ-Kasko das wohl alles bewertet, sollte das gute und angemeldete Stück ohne TÜV mal gestohlen werden!
.... und/oder mit Slicks und Rennverkleidung wieder auftauchen!
:roll: Die "allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung" lassen da böses ahnen.....
Die Versicherung ist von der Verpflichtung zur Leistung frei:
a) wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird



Jedenfalls liegen Brief, Schein und Nummernschild (*seufz* sozusagen neuwertig, weil nie benutzt) hier, damit ich dann Anfang Juni abmelden kann.
Anschliessend werde ich dann eine reine Kasko abschliessen, mit genauer Beschreibung des Moppeds!

bürokratische Grüsse aus dem Bergischen
Ulli

P.S.: Demnächst dürfen Feuerzeuge nur noch mit Kindersicherung verkauft werden!
*fg* wird wohl dazu führen, dass sich manche Eltern die Zigaretten vom NAchwuchs anzünden lassen müssen :-) :roll:
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Beitrag von Sigi#63 »

Ulli-123 hat geschrieben: Dummerweise fehlen auch die Definitionen in der VO - sie beginnt auch erst mit §16
Irgendwie meine ich aber aus der VO herauslesen zu können, dass sie für den "Verkehr auf öffentlichen Strassen" gilt!
Ulli-123 hat geschrieben:... oder die StVZO in besagtem Fall überhaupt nicht zur Anwendung kommt......, WEIL man mit dem Ding nicht im öffentlichen Strassenraum unterwegs ist!
Zu diesen Amerkungen: Die §1-15 sind aufgehoben. Dabei handelt es sich um Regelungen zum Fahrerlaubnisrecht, die jetzt in der neu geschaffenen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) stehen.

Zu den Definitionen: Einer Verordnung geht immer ein Gesetz mit sogenannter Ermächtigungsgrundlage voraus.

Hier ist es das Straßenverkehrsgesetz. Dort findet man auch die Verbindung zu öffentlichen Verkehr. Nämlich bereits in §1:

§1 Zulassung von Kraftfahrzeugen

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein.


Der Gesetzgeber geht also davon auß, dass ein Fahrzeug deshalb zugelassen wird, um es im öffentlichen Verkehr zu betreiben. Sagt ja auch schon der Name "Zulassung" (zum öffentlichen Straßenverkehr). Und während es zugelassen ist, gelten eben die Zulassungsvorschriften, damit auch die Verpflichtung zur HU, welche eine Zulassungsvorschrift ist. Das ist aus meiner Sicht die "Logik" des Gesetzgebers.

Lasse mich natürlich gerne von anderen Meinungen überzeugen, aber dann bitte die Gesetzesgrundlage benennen. Weil - wie schon gesagt - findet man Antworten auf rechtliche Fragen nicht durch Nachdenken. :roll:

Werd' mal dem Blumenthal 'ne PN schicken, der studiert glaub ich Jura.
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Beitrag von Blumenhummer »

Hallo Sigi und hallo zusammen,

yep, ich habe tatsächlich Jura studiert und das Studium zwischenzeitlich auch endlich zum Abschluss gebracht. Die in Rede stehende Thematik gehört allerdings nicht gerade zu den Schwerpunkten der universitären Ausbildung und ist mir bislang auch in der Praxis noch nicht untergekommen. Bevor ich mich zu der aufgeworfenen Fragestellung äußere, würde ich daher gerne noch einige Informationen einholen...

Abendliche Grüße!


Volker
"Lieber fünf Minuten lang zu vorsichtig, als ein Leben lang tot." (Ernst Strömel)
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Beitrag von verzollnix »

Blumenthal hat geschrieben:Hallo Sigi und hallo zusammen,

yep, ich habe tatsächlich Jura studiert und das Studium zwischenzeitlich auch endlich zum Abschluss gebracht. Die in Rede stehende Thematik gehört allerdings nicht gerade zu den Schwerpunkten der universitären Ausbildung und ist mir bislang auch in der Praxis noch nicht untergekommen. Bevor ich mich zu der aufgeworfenen Fragestellung äußere, würde ich daher gerne noch einige Informationen einholen...

Abendliche Grüße!


Volker
Ich denke, die Nachricht, welche Ulli in dem anderen TÜV-Beitrag hier im Forum gepostet hat (weiss leider nicht, wie man auf diesen verlinkt) kann Dir bereits helfen. Ich fürchte, Urteile und/oder Fachaufsätze zu diesem Themenbereich sind dünn gesäht, gerade da die ursächliche Gesetzesänderung recht neu zu sein scheint. Da müsste man evtl. mal einen tüchtigen Referendar dransetzen...

Unwissende Grüße

Verzollnix, derzeit leider ohne tüchtigen Referendar...
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Beitrag von Blumenhummer »

Hallo Verzollnix,

Ullis neuen Beitrag (http://www.racing4fun.de/viewtopic.php? ... sc&start=0)hatte ich vor dem Verfassen meines obigen Postings ganz offen gestanden noch nicht gesehen und ich war daher leider zwangsläufig nicht in der Lage, dessen Inhalt zu berücksichtigen. Damit bleiben in der Tat eigentlich keine Fragen mehr offen...

Abendliche Grüße!


Volker
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