Tüv Für Rennbike
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- gollum Offline
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Musste 2004 im August zum TÜV.Jörg#33 hat geschrieben:Du machst mich bange .... hätte letztes Jahr im Sep. zum TÜV müssen.
Wegen diverser Geld (Kettenkit, Bremsbeläge, neuer Fußbtremshebel rechts) sowie Zeitprobleme war ich erst im Juni 2005 beim TÜV.
Hab sie beim Händler hingestellt, kein Wort gesagt und war okay so

Hatte auch mal beim TÜV angerufen deswegen, die meinten da nur
"Lassen sie sich nur beim hinfahren nicht erwischen, bzw. kommen sie mim Hänger. Dann ist das kein Problem".
Ich denke aber hier hat man keine Chance.
Bezahlen muss man natürlich nur, wenn man erwischt wird.
Wenn man jedoch das Bike angemeldet lässt, dann kann man das ja potentiell im Straßenvekehr bewegen. Die Leute gehen auch davon aus, dass man das Bike im Straßenverkehr dann einsetzt - warum sollte man es sonst anmelden.
Würd dennoch mal nachhorchen und die Situation erklären, vielleicht ergibt sich da ne Möglichkeit?
Ich hab sie nur angemeldet wegen der Teilkasko !!
Bezahlen muss man natürlich nur, wenn man erwischt wird.
Wenn man jedoch das Bike angemeldet lässt, dann kann man das ja potentiell im Straßenvekehr bewegen. Die Leute gehen auch davon aus, dass man das Bike im Straßenverkehr dann einsetzt - warum sollte man es sonst anmelden.
Würd dennoch mal nachhorchen und die Situation erklären, vielleicht ergibt sich da ne Möglichkeit?
--und natürlich weil ich gerne Steuern bezahle

Herr Gollum, das ist der mit dem halben Avatar, hat absolut recht.
Man darf ein Fahrzeug, welches keinen TÜV-Segen hat, nicht im öffentlichen Straßenverkehr führen oder es im öffentlichen Straßenverkehr abstellen.
Sehr wohl darf ich ein unbeTÜVtes Kfz in einer nicht öffentlichen Garage abgestellt werden und es sogar auf nichtöffentlichen Straßen/Wegen etc. bewegen.
Die Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs ist Sache der Polizei und somit Angelegenheit des betreffenden Bundeslandes. Nur innerhalb der Stadtgrenzen obliegt die Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs auch den jeweiligen Komunen.
Also, Einspruch einlegen (wichtig, Terminsache!!!). Ggf. hat der neue Besitzer/Käufer das Möppi irgendwo öffentlich abgestellt und das Straßenverkehrsamt hat dich als Halter ausgemacht. Ich hoffe, du hast einen Kaufvertrag mit Datumsangabe zum Nachweis.
Ich jedenfalls habe auch ein seit 3 Jahren ungeTÜVtes Möppi in meiner Garage stehen, angemeldet und voll Staub.
Gib auf jeden Fall dein Ergebnis hier bekannt, es könnte auch anderen helfen.
Man darf ein Fahrzeug, welches keinen TÜV-Segen hat, nicht im öffentlichen Straßenverkehr führen oder es im öffentlichen Straßenverkehr abstellen.
Sehr wohl darf ich ein unbeTÜVtes Kfz in einer nicht öffentlichen Garage abgestellt werden und es sogar auf nichtöffentlichen Straßen/Wegen etc. bewegen.
Die Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs ist Sache der Polizei und somit Angelegenheit des betreffenden Bundeslandes. Nur innerhalb der Stadtgrenzen obliegt die Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs auch den jeweiligen Komunen.
Also, Einspruch einlegen (wichtig, Terminsache!!!). Ggf. hat der neue Besitzer/Käufer das Möppi irgendwo öffentlich abgestellt und das Straßenverkehrsamt hat dich als Halter ausgemacht. Ich hoffe, du hast einen Kaufvertrag mit Datumsangabe zum Nachweis.
Ich jedenfalls habe auch ein seit 3 Jahren ungeTÜVtes Möppi in meiner Garage stehen, angemeldet und voll Staub.

Gib auf jeden Fall dein Ergebnis hier bekannt, es könnte auch anderen helfen.
Gruß aus dem Münsterland
Stoppie
Stoppie
Ich fürchte fast, dass du keine andere Wahl als bezahlen hast. Du kannst nicht beweisen, dass es nicht auf der Straße gefahren wurde und selbst wenn. Gesetze und Logik beißen sich manchmal...
Meine Yamsel ist auch noch angemeldet. Anfang des Jahres hab ich bei der alten Versicherung gekündigt und hab dann mit nem Versicherungsfritzen geredet, wegen der Versicherung meines Autos. Ich hatte eigentlich auch vor, sie zwar angemeldet zu lassen, aber nicht zu versichern, weil ich ja eh nicht auf der Straße damit fahre. Er meinte aber, da würde ich ganz schnell Post vom Landratsamt bekommen, weil die merken würden, wenn die Allianz ihre Deckungskarte zurückzieht und keine neue da ist.
Hättest nen neuen Tüv gemacht, wär wahrscheinlich nix passiert, aber wenn das LRA mal ein Schreiben rausschickt, dann wollen die sicher auch € sehen.
Meine Yamsel ist auch noch angemeldet. Anfang des Jahres hab ich bei der alten Versicherung gekündigt und hab dann mit nem Versicherungsfritzen geredet, wegen der Versicherung meines Autos. Ich hatte eigentlich auch vor, sie zwar angemeldet zu lassen, aber nicht zu versichern, weil ich ja eh nicht auf der Straße damit fahre. Er meinte aber, da würde ich ganz schnell Post vom Landratsamt bekommen, weil die merken würden, wenn die Allianz ihre Deckungskarte zurückzieht und keine neue da ist.
Hättest nen neuen Tüv gemacht, wär wahrscheinlich nix passiert, aber wenn das LRA mal ein Schreiben rausschickt, dann wollen die sicher auch € sehen.
Wieso muss ich beweisen, dass ich NICHT gefahren bin???
Müssen die nicht eher beweisen, dass ich damit auf der STrasse gesehen wurde???
Aber so langsam interessiert mich das wirklich!
Ich hätte mit der schwarzen auch im April zum TÜV gemusst.......
Was um Himmelswillen spricht dagegen, ein angemeldetes, TÜV-überfälliges Gefährt in der Garage stehen zu haben?????
solange ich damit nicht fahre?????
und was sagt die Versicherung, wenn das überfällige Teil geklaut wird????
frage ich mich im Moment ernsthaft.......
Ulli
Müssen die nicht eher beweisen, dass ich damit auf der STrasse gesehen wurde???
Aber so langsam interessiert mich das wirklich!
Ich hätte mit der schwarzen auch im April zum TÜV gemusst.......
Was um Himmelswillen spricht dagegen, ein angemeldetes, TÜV-überfälliges Gefährt in der Garage stehen zu haben?????
solange ich damit nicht fahre?????
und was sagt die Versicherung, wenn das überfällige Teil geklaut wird????
frage ich mich im Moment ernsthaft.......
Ulli
Más vale perder unos segundos en la vida
que la vida en unos segundos
que la vida en unos segundos
in vielen fragen im stvo, wenn es um geld geht, ist man/frau in der beweispflicht. z.b. wenn sie dich lasern und du weiterfährst. dann müssen die nicht beweisen, dass du selbst gefahren bist, sondern du musst den fahrer angeben oder die schuld auf dich nehmen.
andersrum würden die ja den ganzen tag nichts anderes machen und mal ehrlich, die erfolgschancen sind denkbar gering, dass sie dir beweisen, also 100%ig sicher nachweisen, können, dass du das warst.
das gleiche gilt für parkvergehen. und dann hilft der kohl'sche spruch: "ich habe mein ehrenwort gegeben, dass ich nichts verrate" gar nichts.
wenn du im april tüv hattest, dann macht das nichts. es wäre unter umständen geschickter gewesen, wenn du im märz gegangen wärst, dann hättest dir die AU sparen können.
ich denke, die versicherung müsste im diebstahlfall zahlen, denn deine moneten hast ja gezahlt.
lösungsidee:
vielleicht schreibt dir dein händler ne bescheinigung, dass dein vermaledeiter motor so lange kaputt war und bei ihm im lager lag. oder der rahmen war kaputt. gibts ja mal

andersrum würden die ja den ganzen tag nichts anderes machen und mal ehrlich, die erfolgschancen sind denkbar gering, dass sie dir beweisen, also 100%ig sicher nachweisen, können, dass du das warst.
das gleiche gilt für parkvergehen. und dann hilft der kohl'sche spruch: "ich habe mein ehrenwort gegeben, dass ich nichts verrate" gar nichts.
wenn du im april tüv hattest, dann macht das nichts. es wäre unter umständen geschickter gewesen, wenn du im märz gegangen wärst, dann hättest dir die AU sparen können.
ich denke, die versicherung müsste im diebstahlfall zahlen, denn deine moneten hast ja gezahlt.
lösungsidee:
vielleicht schreibt dir dein händler ne bescheinigung, dass dein vermaledeiter motor so lange kaputt war und bei ihm im lager lag. oder der rahmen war kaputt. gibts ja mal

Das mag für Österreich zutreffen, in Deutschland ist das jedoch anders.Johnny hat geschrieben:in vielen fragen im stvo, wenn es um geld geht, ist man/frau in der beweispflicht. z.b. wenn sie dich lasern und du weiterfährst. dann müssen die nicht beweisen, dass du selbst gefahren bist, sondern du musst den fahrer angeben oder die schuld auf dich nehmen.
Hier steht die Polizei in der Beweispflicht, dass du gefahren bist.
Können sie das nicht, können sie dir ein Fahrtenbuch auferlegen, dass es für zukünftige Fälle beweisbar wird. Nicht mehr und nicht weniger.
Ich trinke ein Getränk und esse ein Geäst.
- Kanister 79 Offline
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Ich hab das Gefühl das da der Hund begraben ist!!! Alles andere is doch völliger Blödsinn. Und wenn Dein Bike Du 10 Jahre ohne TÜV in der Garage stehen hast, absolut sacheißegal!!!! Solange Du nicht damit im öffentlichen Straßenverkehr aufgehalten wirst oder einen Unfall baust.Stoppie hat geschrieben: .
Ggf. hat der neue Besitzer/Käufer das Möppi irgendwo öffentlich abgestellt und das Straßenverkehrsamt hat dich als Halter ausgemacht. Ich hoffe, du hast einen Kaufvertrag mit Datumsangabe zum Nachweis.
@ Tutti: ????? ähhhhhhhh wir leben doch in keinem Staat wo Wilkür der Staatsmacht herrscht???? Oder Doch??? "Also wenn´s Moped angemeldet ist fährt der auch schwarz und deswegen wird kassiert" was gibt´s den als nächstets? Sondersteuer für Hackfressen? Doppelte Mehrwertsteuer für alle die den Kontostand über 0 haben???

Vergnügt sein geht über reich sein
Aber mit ein bischen Reichheit könnt ich öfter Zynden
www.kanister79de.de.tl
www.kawasaki-hage.de
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