MwSt. bei Rennveranstaltungen
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- Reto Offline
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MwSt. bei Rennveranstaltungen
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Hallo
Wie ist das eigentlich mit der MwSt. für Kunden aus der Schweiz.
Ist es gleich wie bei einer Bestellung von Waren, das mir die MwSt. entweder gleich vom Preis abgezogen wird, oder man bezahlt die MwSt. und bekommt sie nach zusendung der Zollpapiere an den Verkäufer zurückerstattet? Es gibt aber bei so einer Bestellung keine Zollpapiere.
Weiss da jemand bescheid?
Gruss Reto
Wie ist das eigentlich mit der MwSt. für Kunden aus der Schweiz.
Ist es gleich wie bei einer Bestellung von Waren, das mir die MwSt. entweder gleich vom Preis abgezogen wird, oder man bezahlt die MwSt. und bekommt sie nach zusendung der Zollpapiere an den Verkäufer zurückerstattet? Es gibt aber bei so einer Bestellung keine Zollpapiere.
Weiss da jemand bescheid?
Gruss Reto
Termine 2018
Mugello 20.04.18 bis 22.04.18
Most 25.06.18 bis 27.06.18
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Misano 14.09.18 bis 16.09.18 mit MotoGP Rennen
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Re: MwSt. bei Rennveranstaltungen
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also ich konnte noch nie eine Rennstrecke in die Schweiz importieren das ich nur 8 % Mwst. bezahle .
du bist ja im ausland bis den Veranstaltungen da bezahlt man halt die Landes eigene Mwst.
kannst ja mal probieren ob du mit so einem beleg an der grenze erfolg hast.
du bist ja im ausland bis den Veranstaltungen da bezahlt man halt die Landes eigene Mwst.
kannst ja mal probieren ob du mit so einem beleg an der grenze erfolg hast.
Re: MwSt. bei Rennveranstaltungen
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Im Steuergesetz wird zwischen "Lieferung" und "sonstige Leistung" unterschieden.
Ein Renntraining ist demnach eine "sonstige Leistung".
§1 Abs. 1 UStG es ist steuerbar
§3 Abs. 9 UStG es ist eine sonstige Leistung
§ 3a Abs. 3 Nr.3a die sonstige Leistung werden dort ausgeführt, wo sie vom Unternehmer tatsächlich erbracht werden.
Das bedeutet, dass wenn ein Deutscher Veranstalter einen Kunden aus der Schweiz ein Renntraining in z.B Oschersleben verkauft, muss die Rechnung MwSt. enthalten.
Bei Bestellung von Waren, handelt es sich um eine Ausfuhrlieferung und ist deshalb nach § 6UStG Abs.1 Nr.3b Steuerbefreit.
Zwar alles ohne Gewähr aber müsste richtig sein
Ein Renntraining ist demnach eine "sonstige Leistung".
§1 Abs. 1 UStG es ist steuerbar
§3 Abs. 9 UStG es ist eine sonstige Leistung
§ 3a Abs. 3 Nr.3a die sonstige Leistung werden dort ausgeführt, wo sie vom Unternehmer tatsächlich erbracht werden.
Das bedeutet, dass wenn ein Deutscher Veranstalter einen Kunden aus der Schweiz ein Renntraining in z.B Oschersleben verkauft, muss die Rechnung MwSt. enthalten.
Bei Bestellung von Waren, handelt es sich um eine Ausfuhrlieferung und ist deshalb nach § 6UStG Abs.1 Nr.3b Steuerbefreit.
Zwar alles ohne Gewähr aber müsste richtig sein

Beste Grüße
Eric
------------------------
Yamaha YZF R1 (RN01)
Eric
------------------------
Yamaha YZF R1 (RN01)
Re: MwSt. bei Rennveranstaltungen
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Das sehe ich genau so wie der Vorredner ,
aber du kannst auch den Stitch hier aus dem Forum fragen ,
der ist Fachmann für Steuersachen
aber du kannst auch den Stitch hier aus dem Forum fragen ,
der ist Fachmann für Steuersachen

immer eine handbreit aspalt unterm gummi
Re: MwSt. bei Rennveranstaltungen
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Ich sehe das so:
Wenn ich etwas zu mir in die Schweiz bestelle, dann bezahle ich die MWSt. in der Schweiz. Wenn ich es selber aus Deutschland in die Schweiz bringe, lasse ich die Papiere beim Zoll abstempeln (wenn die Ware mehr als Fr. 300.- netto kostet zahle ich die CH-MWSt.) und kann die deutsche MWSt. beim Verkäufer zurückfordern.
Ein Renntraining zahle ich bei einem deutschen Anbieter und es findet im Ausland statt und somit zahle ich auch die Steuer. Schliesslich muss ich im Ausland die Steuer ja auch zahlen wenn ich dort übernachte, esse und trinke etc.
Gruss
Brasletti
Wenn ich etwas zu mir in die Schweiz bestelle, dann bezahle ich die MWSt. in der Schweiz. Wenn ich es selber aus Deutschland in die Schweiz bringe, lasse ich die Papiere beim Zoll abstempeln (wenn die Ware mehr als Fr. 300.- netto kostet zahle ich die CH-MWSt.) und kann die deutsche MWSt. beim Verkäufer zurückfordern.
Ein Renntraining zahle ich bei einem deutschen Anbieter und es findet im Ausland statt und somit zahle ich auch die Steuer. Schliesslich muss ich im Ausland die Steuer ja auch zahlen wenn ich dort übernachte, esse und trinke etc.
Gruss
Brasletti
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- adler850 Offline
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Re: MwSt. bei Rennveranstaltungen
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Mooooment....
Wenn ich in der Schweiz was Esse und Fahre direkt über die Grenze ist das doch IMPORT von Waren
Oder versteh ich das Falsch...........
Viel mir gerade so ein,nicht Ernst gemeint
Wenn ich in der Schweiz was Esse und Fahre direkt über die Grenze ist das doch IMPORT von Waren
Oder versteh ich das Falsch...........
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gruss aus kölle
- Bremser Offline
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Re: MwSt. bei Rennveranstaltungen
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Ja, erst wenn Du in D auf Toilette warst, handelste Kriminelladler850 hat geschrieben:Mooooment....
Wenn ich in der Schweiz was Esse und Fahre direkt über die Grenze ist das doch IMPORT von Waren
Oder versteh ich das Falsch...........
Viel mir gerade so ein,nicht Ernst gemeint


Sorry für OT
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Re: MwSt. bei Rennveranstaltungen
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Irgendwie sind viele Renntrainingsveranstalter Reiseunternehmer, die teilweise
keine Mehrwertsteuer abführen müssen.
keine Mehrwertsteuer abführen müssen.
Re: MwSt. bei Rennveranstaltungen
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Hab gerade mal nachgeschaut was der verringerten MwSt. unterliegt und bin dabei auf folgendes Forumsmitglied gestoßen:
"Wolle, roh und nicht bearbeitet"
Der verlangt aber 14%, oder ist der etwas verheiratet.
Dann wäre der doch schon bearbeitet.....
"Wolle, roh und nicht bearbeitet"
Der verlangt aber 14%, oder ist der etwas verheiratet.
Dann wäre der doch schon bearbeitet.....

- Reto Offline
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Re: MwSt. bei Rennveranstaltungen
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OK alles klar.
Danke und Gruss
Reto

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Reto
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