Es geht um LKW unter 3,5 Tonnen bei dieser RegelungGhostangel hat geschrieben:LKW unter 7,5 Tonnen mit Anhänger dürfen am Sonntag und in der Fereinreisezeit ( nur bestimmte Autobahnen ) ohne Ausnahmegenehmigung NICHT fahren.!!!!!
Und diese Regelung umzusetzen ist Ländersache, das ist richtig. Nur leider haben manche Bundesländer es seit 2007 noch nicht geschafft die entsprechenden Regelungen zu veröffentlichen