Ölspur und Anwalt (kotz)
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- Tommy J. Offline
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)
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vielleicht solltest du nicht alles so wörtlich nehmen, es ging eher generell darum, dass beim warten von Motorrädern Fehler unterlaufen können, aber wenn ihr alles so super im Griff habt und immer mit einem top gewarteten Motorrad auf die Strecke geht ist ja alles vorbildlich.
das Leben ist zu kurz, um zu bremsen! Gib Gas und genieße es in vollen Zügen!
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- Tommy J. Offline
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)
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und nicht vergessen die Schläuche zu kontrollieren
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- GSXR Junkie Offline
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)
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dann hast du aber das WHB deiner GSXR nicht gelesen oder du hast eine ausgeprägte Leseschwächeluxgixxer hat geschrieben: Aha?.. Also bis jetzt stand noch bei jedem meiner Motorraeder im Werkstatthandbuch dass man den Filter mit der Hand handfest beidreht... Hoffentlich werde ich jetzt nicht verklagt....
Ich finde es immer lustig was Leuten unterstellt wird die abends 2 Bierflaschen auf dem Tisch stehen haben. Wahrscheinlich alles Alkis.... Aber wir driften vom Thema ab

- oso_de_la_nariz Offline
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)
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Zumindest zum ursprünglichen Aufhänger kann hier Entwarnung gegeben werden. Die junge (verunfallte) Dame wird den Verursacher nicht vor den Kadi zerren. Habe mir Ihr auf einem Trainig gesprochen und sie hat eingesehen, dass dererlei Geschick zum Risiko auf der Rennstrecke gehört. Verständlich ist, dass weniger rennstreckenerfahrene Teilnehmer im ersten Schock nach jedem Strohhalm greifen. Aber man hat da noch mal darüber nachgedacht.
Trotzdem finde ich die Diskussion hier wichtig!
Normalerweise versichert sportvers.de (Horst) die Teilnehmerhaftpflicht mit.
So auch bei uns (motomonster.de).
Eine Leistung aus der Versicherung heraus bedingt aber ein Verschulden eines Teilnehmers! Entweder fahrlässig (Personenschaden) oder grob fahrlässig (Sachschaden). Beides lag hier nicht vor, insofern hier die TN-Haftpflicht auch NICHT gegriffen hätte.
Die TN-Haftpflicht aus der Veranstalter-Haftpflicht ist eine subsidiäre Versicherung. Heißt: Erst wenn eine Haftpflicht eines Teilnehmers nicht greift (nicht vorhanden ist) ist sie am Zug.
Wenn also ein Teilnehmer mit zugelassenem Mopped einen Unfall verursacht ist dessen Versicherung an der Reihe. Hat er keine Haftpflicht (Rennmopete) kommt die Veranstalterhaftpflicht zum Zug (sofern darin eingeschlossen).
Also sollte man beim Veranstalter nachfragen ob eine TN-Haftpflicht eingeschlossen ist (was aber bei in D ansässigen Veranstaltern - sofern sie über sportvers.de versichern - der Fall sein sollte). Bei VA aus dem Ausland ist das wohl nicht der Standard. Nachfragen lohnt sich also !
LG
ivo
Trotzdem finde ich die Diskussion hier wichtig!
Normalerweise versichert sportvers.de (Horst) die Teilnehmerhaftpflicht mit.
So auch bei uns (motomonster.de).
Eine Leistung aus der Versicherung heraus bedingt aber ein Verschulden eines Teilnehmers! Entweder fahrlässig (Personenschaden) oder grob fahrlässig (Sachschaden). Beides lag hier nicht vor, insofern hier die TN-Haftpflicht auch NICHT gegriffen hätte.
Die TN-Haftpflicht aus der Veranstalter-Haftpflicht ist eine subsidiäre Versicherung. Heißt: Erst wenn eine Haftpflicht eines Teilnehmers nicht greift (nicht vorhanden ist) ist sie am Zug.
Wenn also ein Teilnehmer mit zugelassenem Mopped einen Unfall verursacht ist dessen Versicherung an der Reihe. Hat er keine Haftpflicht (Rennmopete) kommt die Veranstalterhaftpflicht zum Zug (sofern darin eingeschlossen).
Also sollte man beim Veranstalter nachfragen ob eine TN-Haftpflicht eingeschlossen ist (was aber bei in D ansässigen Veranstaltern - sofern sie über sportvers.de versichern - der Fall sein sollte). Bei VA aus dem Ausland ist das wohl nicht der Standard. Nachfragen lohnt sich also !
LG
ivo
----> Alles ist lernbar. Intelligenz erkennt man erst an der Kreativität des Lösungswegs. <----
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)
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Ahoi Ivo!
Die Deckungssumme der Veranstalter-Haftpflicht wäre in dem Fall auch interessant,
Nach meiner Erfahrung liegt sie oft im unteren fünfstelligen Bereich.
Und das ist, jenachdem, nicht viel....
Joe
Die Deckungssumme der Veranstalter-Haftpflicht wäre in dem Fall auch interessant,
Nach meiner Erfahrung liegt sie oft im unteren fünfstelligen Bereich.
Und das ist, jenachdem, nicht viel....
Joe
- oso_de_la_nariz Offline
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)
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3.000.000 € für Personen- als auch SachschädenJoe hat geschrieben:Ahoi Ivo!
Die Deckungssumme der Veranstalter-Haftpflicht wäre in dem Fall auch interessant,
Nach meiner Erfahrung liegt sie oft im unteren fünfstelligen Bereich.
Und das ist, jenachdem, nicht viel....
Joe
LG
ivo
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- Tommy J. Offline
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)
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Danke Ivooso_de_la_nariz hat geschrieben:Zumindest zum ursprünglichen Aufhänger kann hier Entwarnung gegeben werden. Die junge (verunfallte) Dame wird den Verursacher nicht vor den Kadi zerren. Habe mir Ihr auf einem Trainig gesprochen und sie hat eingesehen, dass dererlei Geschick zum Risiko auf der Rennstrecke gehört. Verständlich ist, dass weniger rennstreckenerfahrene Teilnehmer im ersten Schock nach jedem Strohhalm greifen. Aber man hat da noch mal darüber nachgedacht.
Trotzdem finde ich die Diskussion hier wichtig!
Normalerweise versichert sportvers.de (Horst) die Teilnehmerhaftpflicht mit.
So auch bei uns (motomonster.de).
Eine Leistung aus der Versicherung heraus bedingt aber ein Verschulden eines Teilnehmers! Entweder fahrlässig (Personenschaden) oder grob fahrlässig (Sachschaden). Beides lag hier nicht vor, insofern hier die TN-Haftpflicht auch NICHT gegriffen hätte.
Die TN-Haftpflicht aus der Veranstalter-Haftpflicht ist eine subsidiäre Versicherung. Heißt: Erst wenn eine Haftpflicht eines Teilnehmers nicht greift (nicht vorhanden ist) ist sie am Zug.
Wenn also ein Teilnehmer mit zugelassenem Mopped einen Unfall verursacht ist dessen Versicherung an der Reihe. Hat er keine Haftpflicht (Rennmopete) kommt die Veranstalterhaftpflicht zum Zug (sofern darin eingeschlossen).
Also sollte man beim Veranstalter nachfragen ob eine TN-Haftpflicht eingeschlossen ist (was aber bei in D ansässigen Veranstaltern - sofern sie über sportvers.de versichern - der Fall sein sollte). Bei VA aus dem Ausland ist das wohl nicht der Standard. Nachfragen lohnt sich also !
LG
ivo


das Leben ist zu kurz, um zu bremsen! Gib Gas und genieße es in vollen Zügen!
Re: Ölspur und Anwalt (kotz)
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Das finde ich ja etwas beruhigend, hoffentlich sieht das meine KFZ-Haftpflicht auch so.oso_de_la_nariz hat geschrieben: Die TN-Haftpflicht aus der Veranstalter-Haftpflicht ist eine subsidiäre Versicherung. Heißt: Erst wenn eine Haftpflicht eines Teilnehmers nicht greift (nicht vorhanden ist) ist sie am Zug.
Wenn also ein Teilnehmer mit zugelassenem Mopped einen Unfall verursacht ist dessen Versicherung an der Reihe. Hat er keine Haftpflicht (Rennmopete) kommt die Veranstalterhaftpflicht zum Zug (sofern darin eingeschlossen).
Wie schnell mehr als Materialschaden entstehen kann, sieht man in den letzten Wochen leider ja sehr oft.

- DOTZI Offline
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)
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Aber Vorsicht! Die meisten KFZ-Haftpflichtversicherungen schließen die Teilnahme an Rennsportveranstaltungen aus (Benzinklausel)!!!sulley hat geschrieben:Das finde ich ja etwas beruhigend, hoffentlich sieht das meine KFZ-Haftpflicht auch so.oso_de_la_nariz hat geschrieben: Die TN-Haftpflicht aus der Veranstalter-Haftpflicht ist eine subsidiäre Versicherung. Heißt: Erst wenn eine Haftpflicht eines Teilnehmers nicht greift (nicht vorhanden ist) ist sie am Zug.
Wenn also ein Teilnehmer mit zugelassenem Mopped einen Unfall verursacht ist dessen Versicherung an der Reihe. Hat er keine Haftpflicht (Rennmopete) kommt die Veranstalterhaftpflicht zum Zug (sofern darin eingeschlossen).
Wie schnell mehr als Materialschaden entstehen kann, sieht man in den letzten Wochen leider ja sehr oft.

Hat man dann wieder ein Problem, da man dann unterversichert ist??? Fragen über Fragen

Gruß "DOTZI"
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)
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Ich bin kein Versicherungsfredi aber IMHO versteht man unter "Benzinklausel" etwas anderes. Nämlich das die Leistung einer Privathaftpflicht nicht greift wenn Fahrzeuge (mit BenzinDOTZI hat geschrieben: Aber Vorsicht! Die meisten KFZ-Haftpflichtversicherungen schließen die Teilnahme an Rennsportveranstaltungen aus (Benzinklausel)!!!
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Hat man dann wieder ein Problem, da man dann unterversichert ist??? Fragen über Fragen

Hier gehts aber um eine KFZ-Haftpflicht (bei zugelassenen Fahrzeugen).
Und die leistet auch wenn man an einem (Fahrer-)training teilnimmt. Bei einem Rennen mag das ganz anders aussehen - aber da fahren wohl auch kaum zugelassene Fahrzeuge ...
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