rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- jkracing Offline
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer
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Da liegts Du grundsätzlich falsch, die Rennstrecke (und das Fahrerlager!!) ist kein rechtsfreier Raum!
Es gibt bis dato nur noch kein in Gesetzbüchern niedergeschriebenes spezielles Regelwerk wie z.B. im Strassenverkehr die STVO. Es stehen aber schon so viele Dinge in den AGB´s der Rennstrecke selbst, des VA, und den einzelen Formularen die man unterschreibt. Weil das juritisch aber nicht "Rennstreckenrecht" ist sondern was weis ich (Vertragsrecht, .....) müssen Gerichte hier alle möglichen Gesetzbücher gegeneinander abwägen und diesen Aufwand versuchen sie nach Möglichkeit zu vermeiden, zudem will sich wohl kein Richter aufgrund nicht speziell festgeschriebener "Rennstreckengesetze" freiwillig in die Rolle eines Präzedenzurteils bringen.
Aber nochmal:
es geht mir hier im Wesentlichen nicht darum jemanden wegen etwas kaputtem Metall oder Plastik oder "geringfügigen" Verletzungen zu verklagen sondern einzig um wirklich existenzbedrohende Umstände (langfristige/dauerhafte Erwerbsunfähigkeit, Pflegefall,...) für den Fahrer sowie seine Angehörigen. Für die Ahndung von "Bagatellschäden" sehe ich mehr die VA in der Pflicht indem sie das Treiben auf der Piste mehr/gewissenhafter beobachten und z.B. besonders "auffälligen" Raudies mal nen halben oder ganzen Tag "Denkpause" im Fahrerlager verordnen.
Das ist natürlich mit Aufwand und besonders mit Unannehmlichkeiten verbunden und wird daher wohl in der Praxis nicht ausreichend stattfinden.
Es gibt bis dato nur noch kein in Gesetzbüchern niedergeschriebenes spezielles Regelwerk wie z.B. im Strassenverkehr die STVO. Es stehen aber schon so viele Dinge in den AGB´s der Rennstrecke selbst, des VA, und den einzelen Formularen die man unterschreibt. Weil das juritisch aber nicht "Rennstreckenrecht" ist sondern was weis ich (Vertragsrecht, .....) müssen Gerichte hier alle möglichen Gesetzbücher gegeneinander abwägen und diesen Aufwand versuchen sie nach Möglichkeit zu vermeiden, zudem will sich wohl kein Richter aufgrund nicht speziell festgeschriebener "Rennstreckengesetze" freiwillig in die Rolle eines Präzedenzurteils bringen.
Aber nochmal:
es geht mir hier im Wesentlichen nicht darum jemanden wegen etwas kaputtem Metall oder Plastik oder "geringfügigen" Verletzungen zu verklagen sondern einzig um wirklich existenzbedrohende Umstände (langfristige/dauerhafte Erwerbsunfähigkeit, Pflegefall,...) für den Fahrer sowie seine Angehörigen. Für die Ahndung von "Bagatellschäden" sehe ich mehr die VA in der Pflicht indem sie das Treiben auf der Piste mehr/gewissenhafter beobachten und z.B. besonders "auffälligen" Raudies mal nen halben oder ganzen Tag "Denkpause" im Fahrerlager verordnen.
Das ist natürlich mit Aufwand und besonders mit Unannehmlichkeiten verbunden und wird daher wohl in der Praxis nicht ausreichend stattfinden.
- ralf-rm4 Offline
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer
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Wie wir hier sehen gehen doch die Meinungen auseinander.
Fakt ist das wir alle eine geiles aber auch gefährliches Hobby betreiben! Spaß haben will jeder. Und schnell sein will auch jeder (in den schnellen Gruppen). Es ist wie in allen anderen Sportarten: die einen betreiben Leistungssport und die anderen nur Sport. Natürlich kommt es hin und wieder dann zu Problemen.
Wenn wir alle ein wenig Rücksicht auf andere nehmen. Dann sollte es schon gehen.
Wäre schön wenn es so leicht wäre!
Ich für meinen Teil überlege mir 2 mal ob ich überhole oder wo rein steche. Versuche es zu mindest!
Wünsche allen noch eine Sturzfreies Jahr!
PS. Was mir dieses Jahr auch aufgefallen ist das viele Neulinge in den schnellen Gruppen fahren.
Deshalb noch ein Tipp für alle Anfänger!
Dein Erfahrener schneller Straßenfahrer ist trotzdem ein Anfänger (langsamer auf der Rennstrecke!
Fakt ist das wir alle eine geiles aber auch gefährliches Hobby betreiben! Spaß haben will jeder. Und schnell sein will auch jeder (in den schnellen Gruppen). Es ist wie in allen anderen Sportarten: die einen betreiben Leistungssport und die anderen nur Sport. Natürlich kommt es hin und wieder dann zu Problemen.
Wenn wir alle ein wenig Rücksicht auf andere nehmen. Dann sollte es schon gehen.
Wäre schön wenn es so leicht wäre!

Ich für meinen Teil überlege mir 2 mal ob ich überhole oder wo rein steche. Versuche es zu mindest!

Wünsche allen noch eine Sturzfreies Jahr!
PS. Was mir dieses Jahr auch aufgefallen ist das viele Neulinge in den schnellen Gruppen fahren.
Deshalb noch ein Tipp für alle Anfänger!
Dein Erfahrener schneller Straßenfahrer ist trotzdem ein Anfänger (langsamer auf der Rennstrecke!
gruß
ralf-rm4 #221
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer
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ziemlich uncool ist es auch wenn bei gelben Flaggen ( Ende des Turns) die Geschwindigkeit durch eine beinahe Vollbremsung gedrosselt wird und in ,, Schrittgeschwindigkeit" zu ende gefahren wird.


(PT- Cup 2014)
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- Storm Offline
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer
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Mahlzeit,
also da ich juristisch da ganz gut informiert bin, kann ich Euch mitteilen, dass bei einem Renntraining / freies fahren, was lt. jeder Haftungserklärung nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und Bestzeiten gilt (also kein Rennen), der Unfallverursacher haftbar für jeden Schaden ist, den er verursacht. Die Rennstrecke ist kein rechtsfreier raum, das hat auch nichts mit der STVO zu tun, sondern mit §823 BGB.
Die Haftungsfreistellung gilt ausschliesslich gegenüber dem Veranstalter.
Wer sein Moped nicht zugelassen hat und somit keine Haftpflicht oder eine separate Rennstreckenhaftpflicht (ja die gibts) abgeschlossen hat ist hier doch ganz schön mutig, denn die Privathaftpflicht zahlt hier nicht. Wenn hier mal richitge Personenschäden entstehen und derjenige klagt....uiuiuiui....
Nur weil einige darauf verzichten, weil sie denken es haftet niemand auf der Renne oder denken es wäre eigenes Risiko, heisst das noch lange nicht, dass hier die Haftung nicht gegeben ist.
Wer nach einem Crash einfach so abhaut begeht sogar Fahrerflucht.
Mein Moped ist weiterhin angemeldet, die 60 € im Jahr für die Haftpflicht sollte man dafür wohl überhaben und wenn ich jemanden mal abschiesse, weiss ich wenigstens, dass er seinen Schaden bezahlt bekommt.
Ich vertrete trotzdem ebenfalls die Meinung, dass auf der Renne jeder auf eigenes Risiko fährt, aber die rechtliche Seite sieht da ganz anders aus und darauf kommt es an!
also da ich juristisch da ganz gut informiert bin, kann ich Euch mitteilen, dass bei einem Renntraining / freies fahren, was lt. jeder Haftungserklärung nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und Bestzeiten gilt (also kein Rennen), der Unfallverursacher haftbar für jeden Schaden ist, den er verursacht. Die Rennstrecke ist kein rechtsfreier raum, das hat auch nichts mit der STVO zu tun, sondern mit §823 BGB.
Die Haftungsfreistellung gilt ausschliesslich gegenüber dem Veranstalter.
Wer sein Moped nicht zugelassen hat und somit keine Haftpflicht oder eine separate Rennstreckenhaftpflicht (ja die gibts) abgeschlossen hat ist hier doch ganz schön mutig, denn die Privathaftpflicht zahlt hier nicht. Wenn hier mal richitge Personenschäden entstehen und derjenige klagt....uiuiuiui....
Nur weil einige darauf verzichten, weil sie denken es haftet niemand auf der Renne oder denken es wäre eigenes Risiko, heisst das noch lange nicht, dass hier die Haftung nicht gegeben ist.
Wer nach einem Crash einfach so abhaut begeht sogar Fahrerflucht.
Mein Moped ist weiterhin angemeldet, die 60 € im Jahr für die Haftpflicht sollte man dafür wohl überhaben und wenn ich jemanden mal abschiesse, weiss ich wenigstens, dass er seinen Schaden bezahlt bekommt.
Ich vertrete trotzdem ebenfalls die Meinung, dass auf der Renne jeder auf eigenes Risiko fährt, aber die rechtliche Seite sieht da ganz anders aus und darauf kommt es an!
- Steffen 2.0 Offline
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer
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Warum zahlt denn die Privathaftpflicht nicht?Storm hat geschrieben:....denn die Privathaftpflicht zahlt hier nicht...
- Lutze Offline
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer
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es glaubt doch keiner das die RS rechtsfreier Raum ist.
Trotzdem stimmt deine Erklärung da nur bedingt.
Das ein solcher Schadenersatz abgewiesen wird oder werden kann wurde doch hier auch schon in einem Prozeß mit mehreren Instanzen im Forum dargestellt.
Dort war es eben so das mit dem fahren auf der Rennstrecke ein höheres Risiko eingegangen wird und deswegen die Klage letztendlich abgewiesen wurde.
Dieses Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten ist doch albern, darum geht es in 99 Prozent der Trainings egal was irgendwo drin steht. Damit wähnst du dich doch mit einer Haftpflicht in einer Sicherheit die du nicht hast. Die Haftpflicht soll Schäden im Bereich der StVO abdecken, dazu gehört nicht die Rennstrecke. Es gibt ganz wenige Veranstaltungen wo das zugelassene Fahrzeug Pflicht ist dort mag die Haftpflicht noch sicher greifen, vielleicht manchmal auch bei reinen Instruktorfahrten zur Verbesserung des Fahrkönnens, so blad es ans frei fahren geht, geht es auch um Bestzeiten.
Wieviele Leute machen sich den Sorgen weil auf der Landstraße ein nicht zugelassener Spiegel montiert ist und damit Verlust von ABE und Versicherungsschutz einher gehen kann.
Da wird ein umgebautes Straßenmotorrad ohne jegliche Bauteile die für den Betrieb im öff. Straßenverkehr notwendig sind doch noch schneller mal Probleme bei der Regulierung bekommen.
Um sich auf der Rennstrecke diesbezüglich abzusichern hilft nur die spezielle Rennstreckenhaftpflicht, mit allem anderen kann man nur sein Gewissen beruhigen ist aber nicht wirklich abgesichert.
Trotzdem stimmt deine Erklärung da nur bedingt.
Das ein solcher Schadenersatz abgewiesen wird oder werden kann wurde doch hier auch schon in einem Prozeß mit mehreren Instanzen im Forum dargestellt.
Dort war es eben so das mit dem fahren auf der Rennstrecke ein höheres Risiko eingegangen wird und deswegen die Klage letztendlich abgewiesen wurde.
Dieses Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten ist doch albern, darum geht es in 99 Prozent der Trainings egal was irgendwo drin steht. Damit wähnst du dich doch mit einer Haftpflicht in einer Sicherheit die du nicht hast. Die Haftpflicht soll Schäden im Bereich der StVO abdecken, dazu gehört nicht die Rennstrecke. Es gibt ganz wenige Veranstaltungen wo das zugelassene Fahrzeug Pflicht ist dort mag die Haftpflicht noch sicher greifen, vielleicht manchmal auch bei reinen Instruktorfahrten zur Verbesserung des Fahrkönnens, so blad es ans frei fahren geht, geht es auch um Bestzeiten.
Wieviele Leute machen sich den Sorgen weil auf der Landstraße ein nicht zugelassener Spiegel montiert ist und damit Verlust von ABE und Versicherungsschutz einher gehen kann.
Da wird ein umgebautes Straßenmotorrad ohne jegliche Bauteile die für den Betrieb im öff. Straßenverkehr notwendig sind doch noch schneller mal Probleme bei der Regulierung bekommen.
Um sich auf der Rennstrecke diesbezüglich abzusichern hilft nur die spezielle Rennstreckenhaftpflicht, mit allem anderen kann man nur sein Gewissen beruhigen ist aber nicht wirklich abgesichert.
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
- Tom-ek Online
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer
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Storm hat geschrieben: Mein Moped ist weiterhin angemeldet, die 60 € im Jahr für die Haftpflicht !
und die KFZ Haftpflicht kommt für sowas auf ? auch wenn das Moped nicht Verkehrstauglich, also STVo konform ist ??
Badeenten das ist es .... !!!!!!
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SILENCE IS BETTER THAN BULLSHIT.
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- Lutze Offline
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer
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Tom-ek das entscheidet der Richter, wenn du Glück hast ja, wenn Pech nein.
Wenn der Schaden 2000€ ist streitet die Versicherung vielleicht nicht mal, geht es um 500.000 kann es Jahre dauern bis du weißt das du selbst zahlst wenn denn gezahlt werden muß.
Wenn der Schaden 2000€ ist streitet die Versicherung vielleicht nicht mal, geht es um 500.000 kann es Jahre dauern bis du weißt das du selbst zahlst wenn denn gezahlt werden muß.
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
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- Prinzessin Horst Offline
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer
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Das hängt vom Haftungsverzicht ab, der unterschrieben wird.Storm hat geschrieben: Die Haftungsfreistellung gilt ausschliesslich gegenüber dem Veranstalter.
Eine Haftungsfreistellung kann auch unter Teilnehmern vereinbart sein.
- moik Offline
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer
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Doch, der Kollge vor meinem letzten Post.Lutze hat geschrieben:es glaubt doch keiner das die RS rechtsfreier Raum ist.
Selbst da nicht sicher.Lutze hat geschrieben:...Es gibt ganz wenige Veranstaltungen wo das zugelassene Fahrzeug Pflicht ist dort mag die Haftpflicht noch sicher greifen, vielleicht manchmal auch bei reinen Instruktorfahrten zur Verbesserung des Fahrkönnens..
Ein Erfahrungswert aus der Praxis ist, das bei Schäden bei solchen Veranstaltung im Bagatellbereich durchaus paar Euro ohne große Diskusion bezahlt werden.
Geht es um Summen, wie bei den Beispielen von jkracing aufgeführt, hinterfragt die Versichedrung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit alles.
Dann können solche Fakten wie Laptimer, Transponder (auch ohne Veröffentlichung der Zeiten), Rennreifen (auch mit Profil), generell alles was keine StvO Zulassung hat zu jahrelangem Rechtstreit führen.
Selbst wenn ein Rechtstreit nach Jahren doch für einen erfolgreich abgeschlossen wird - die Zeit nervt wie Sau.
Gerade aktuell ist mir eine Uneinigkeit zwischen zwei Fahrern bekannt, der sich seit 2 Jahren zieht

Lieber stehend sterben, als kniend leben
#6 - Bäng Bäng Racing Team - Deutscher Langstrecken Cup
http://www.dlc-endurance.de/
#44 - Super Duke Battle
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