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rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von onkel tom »

jkracing hat geschrieben:
Lutze hat geschrieben:
jkracing hat geschrieben: Richtig ist: man muß damit rechnen muß daß einer von rechts kommt genauso wie damit rechnen muß daß einer im Windschatten hängt :!:
seit wann ist der vorherfahrende für den nachfolgenden Verkehr verwantwortlich???
das wär ja ganz was neues....
sorry bitte, aber das ist Unsinn! vielmehr muss der Hinterherfahrende damit rechnen das aus irgendwelchen Gründen der Vordermann langsamer werden könnte!!z.Bsp. techn. Defekt und kann hoff. reagieren...

Was jetzt nicht heissen soll das man einfach so das Gas zu drehen kann,aus beschrieben Gründen, dennoch muss der Hintere möglichst vorbereitet sein,besonders wenn es nur ein Training oder Hobbyrennen ist...
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von Daniel Düsentrieb »

Also wenn ihr das ernst meint mit euren Klagen, dann hoffe ich wirklich nicht mit Euch zusammen fahren zu "müssen"...
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von onkel tom »

wer will klagen? von den hiesigen doch keiner...oder hab ich was überlesen Herr Düsentrieb?
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von Daniel Düsentrieb »

Ich hatte es so raus gelesen und dann hoffentlich falsch verstanden. :oops: hoffentlich
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von jkracing »

onkel tom hat geschrieben:
jkracing hat geschrieben:
Lutze hat geschrieben:
jkracing hat geschrieben: Richtig ist: man muß damit rechnen muß daß einer von rechts kommt genauso wie damit rechnen muß daß einer im Windschatten hängt :!:
seit wann ist der vorherfahrende für den nachfolgenden Verkehr verwantwortlich???
das wär ja ganz was neues....
sorry bitte, aber das ist Unsinn! vielmehr muss der Hinterherfahrende damit rechnen das aus irgendwelchen Gründen der Vordermann langsamer werden könnte!!z.Bsp. techn. Defekt und kann hoff. reagieren...

Was jetzt nicht heissen soll das man einfach so das Gas zu drehen kann,aus beschrieben Gründen, dennoch muss der Hintere möglichst vorbereitet sein,besonders wenn es nur ein Training oder Hobbyrennen ist...
wenn man´s nicht verstehen will dann will man halt nicht :alright: :roll:
wo steht denn bitte daß der Vordermann für den nachfolgenden Verkehr verantwortlich ist :?: Er ist für sich selbst und seine eigene Fahrweise mit den im Rennbetrieb geltenden, allgemein üblichen/bekannten Regularien (Fahrerbesprechung :idea: ) verantwortlich um so einfach vermeidbare Gefahrensituationen nicht zu provozieren :!: Und im Rennbetrieb ist es Usus im Windschatten zu fahren, im Gegensatz zum öffentlichen Strassenverkehr mit definiertem Sicherheitsabstand ect. :!: Deshalb gelten auf der Piste eben auch spezielle/andere Regeln. Daß man die kennt, an der Fahrerbesprechung teilgenommen hat ect. unterschreibt man ja sogar :!: :arrow: wer also in Kenntnis der Regeln gegen diese verstößt handelt ..... richtig: fahrlässig
Natürlich muß auch der von hinten Kommende mit allen Eventualitäten rechnen, dazu gehört aber auch daß er sich darauf verlassen kann daß der Vordermann sich entsprechend "sauber" verhält. Crashes weil der Vordermann wegen eines plötzlichen Schadens an seinem Bike schlagartig langsamer wird sind sehr selten, meist sind es Situationen aus Fehlverhalten eines oder mehrerer Fahrer, solltest mal mit nem VA reden.
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von onkel tom »

:lol: nur die Ruhe :wink:
dann simmer uns ja einig :alright:
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von Lutze »

jkracing hat geschrieben:Nö, die Strecke wäre gar nicht gesperrt weil da die Polizei ja bei Sachschäden und "geringfügigen" Verletzungen erst mal mangels direkter Zuständigkeit gar nicht kommt! eine Unfallaufnahme gibts m.W. nur bei Todesfällen und ob da bisher die Schuldfrage wegen der juristischen Grauzone überhaupt zur Klärung stand wage ich zu bezweifeln.
du wolltest doch die Schuldfrage klären, um dies einigermaßen sicher zu können wäre die Sperrung Vorraussetzung. Da dies nicht geschieht wird es eben schwierig diese zu klären.
jkracing hat geschrieben:eine Unfallaufnahme gibts m.W. nur bei Todesfällen und ob da bisher die Schuldfrage wegen der juristischen Grauzone überhaupt zur Klärung stand wage ich zu bezweifeln.
das gleiche, du bezweifelst das selbst bei Todesfällen eine Klärung möglich ist aber behauptest andererseits das es kein Problem wäre die Schuldfrage zu klären wenn jemand dich deiner Meinung nach in den Kies befördert hat.
jkracing hat geschrieben:Zu meinem "Fall": daß Windschatten gefahren wird und man deshalb nirgendwo das Gas schlagartig und ohne ausreichend sichtbares Zeichen zudrehen darf ist Bestandteil der Fahrerbesprechung mit deutlichem Hinweis auf die Gefahr des Auffahrens durch den Hintermann.
Was er dazu sagt wäre deshalb völlig irrelevant, denn er und nur er hat sich in dieser Situation fahrlässig entgegen aller Regeln verhalten!
Er hatte wahrscheinlich einen triftigen Grund zu zudrehen, ihr könnt jetzt per Faustkampf oder langjährigen Rechtsstreit klären wer tatsächlich Schuld ist. Du behauptest er hat grundlos zugedreht er das Gegenteil.

Ich habe das gerade durch als ich den Veranstalter darauf aufmerksam machte das ein Fahrer bevor er auf die Strecke fuhr am Ende der Boxenausfahrt anhielt weil er da ein paar Fahrer durchlassen wollte. Laut Fahrerbesprechung tut man dies nicht, trotzdem hieß es wenn der meint er müsse anhalten um sicher auf die Strecke zu kommen muß er das tun, fahr ich auf, bin ich selbst Schuld.
jkracing hat geschrieben:
Meinen Fall mal weiter gesponnen: ich wäre aufgefahren, beide gestürtzt, verletzt, ich so schwer daß ich längerfristig/dauerhaft berufsunfähig bin. Sowas stellt sich ja frühestens erst nach eingehender Erstbehandlung im KKH heraus, also Stunden nach dem Crash. Was soll da die Polizei noch an der Strecke feststellen respektive überhaupt hinkommen?
Der einzige Weg der mir bliebe wäre eine Zivilklage auf Schadensersatz (Verdienstausfall/Unterhalt/.....), der Hergang des Ganzen müßte anhand von Aussagen (Beteiligte und Zeugen) und ggf. Videoaufzeichnungen :idea: soweit möglich rekonstruiert und von einem gerichtlich bestellten Gutachter bewertet werden. Auf der Basis kommt das Gericht dann zu einem Urteil. Und genau dazu gibt es bis dato wohl relativ wenig Präzedezfälle zur juristischen Orientierung. Bleibt also bis auf Weiteres jeder Fall ein expliziter Einzelfall.
auch hier bestätigst du meine Meinung das eine Klärung nur schwer möglich ist

Warum meintest du dann weiter oben das es kein Problem darstellt den Schuldigen zu finden und zu belangen?
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von jkracing »

Lutze, Du solltest dich bei der Bildzeitung bewerben, mit Deinem Talent Worte/Textteile zu verdrehen würdest Du da bestimmt Karriere machen!
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von Mr. Gummi »

jkracing hat geschrieben:
moik hat geschrieben:
Mr. Gummi hat geschrieben:Fact ist: Schuld gibt es auf der RS keine! Jeder ist für sein eigenes Schicksal verantwortlich...
OHne persönliche Wertung, aber diese Aussage ist zumindest auf Deutschland bezogen nicht korrekt.
nicht nur Deutschland sondern überall wo EU-Recht gilt
Ein Moment...ich rieche Insiderwissen!

Habt ihr Jungs Informationen die ich nicht weiss?
Meiner Meinung nach war es immer so, dass auf der RS kein Recht für niemanden gilt. Oder anders gesagt: Anrecht auf Ersatz gibt es nicht!

Bitte teilt mir mit wenn ich falsch liege, ich hätte da grad einen passenden Fall liegen!

Gruss Gummi
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von moik »

Ich bin kein Jurist. Aber wenn du dir mal eine aktuelle, rechtsgültige Abtretungserklärunug durchliest, steht da grob wiedergegeben drin, das diese u.a. durch Vorsatz und Fahrlässigkeit aufgehoben wird.
Wie kommst du darauf, das Rennstrecke rechtsfreier Raum ist?
Anderes Beispiel bezüglich Recht, Versicherung usw, mal ohne Unfall mit anderer Beteiligung... du fliegst ab, dir ist zum Glück nix passiert, dein abfackelndes Moped hat aber 5 qm² Rennasphalt verkokelt, der ausgetauscht werden muss.
Die rund 10.000 Euro müssen nu bezahlt werden.
Hier gibt es dann eine Reihenfolge wie die Forderung weiter gegeben wird. Hoffentlich hast du dann bei einem seriösen Veranstalter gebucht, der eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Wenn nicht, kann es sein das die Rechnung bei dir aufschlägt und du dich zumindest damit rum ärgern musst.
Also - Rennstrecke ist auch unter dem Aspekt kein rechtsfreier Raum.
Lieber stehend sterben, als kniend leben

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