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Umbauten zum Renntransporter

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Re: Umbauten zum Renntransporter

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Beitrag von der-bramfelder »

xjelen hat geschrieben:Movano ist gleiche wie Trafic. Wir schaffen in unsere H1L1 zwei Personen mit zwei Mopeds und kompletter Zirkus einladen. Wir haben ein halter anstatt zweite Sitzreihe gemacht.
Traffic ist gleich Vivaro ist gleich Primastar, Movano ist anders.
Ein L1H1 Traffic geht bei 2 Motorrädern, ist aber immer ein bisschen wie Tetris.

Da Mike offensichtlich einen Movano L2H2 hat, ist der schon um einiges grösser
als ein L1H1 Traffic. :wink:

Klugscheissermodusaus***

@Mike: Steph #73 hat einen Ducato umbauen lassen, PN den mal an.
# 566 - im Ruhestand
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Re: Umbauten zum Renntransporter

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Beitrag von schinnerhannes »

xjelen hat geschrieben:Movano ist gleiche wie Trafic. Wir schaffen in unsere H1L1 zwei Personen mit zwei Mopeds und kompletter Zirkus einladen. Wir haben ein halter anstatt zweite Sitzreihe gemacht.
Bild

STOPP ---- STIMMT NICHT !!!!!!!
Movano ist eine GANZE NUMMER GRÖSSER !!! Movano/Master sind Sprinter/Ducato-größe :!: :!:
In die Autos bekommste locker 3 Motorräder nebeneinander !!!!
L2H2 Movano kannste mit einem Zwischenboden locker 2 Betten unters Dach bauen u. es passen immer noch 3 Motorräder darunter.
Dabei kannste noch die erste Sitzbank im Laderaum montiert lassen - solltest Du sie zum Personentransport für die Fahrt benötigen!!!
immer locker durch die Hose atmen ;-)
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Re: Umbauten zum Renntransporter

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Beitrag von xjelen »

Recht. Ich entschuldige mich, der kleiner vom Opel ist Vivaro, oder wie heißt der. Movano ist dan wie Master.
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Re: Umbauten zum Renntransporter

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Beitrag von Cowboy1984 »

Habt ihr noch mehr Bildern von euren umgebauten Transportern ? Noch ist es Winterzeit :D
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Re: Umbauten zum Renntransporter

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Beitrag von Mike1978 »

Gibt es bei Bussen mit Anhängern am Wochenende auch ein Fahrverbot wie in Deutschland?
(Wobei es meines Wissens eine Ausnahme für Motorsportzwecke gibt).

Rentiert sich die Umrüstung um eine Wohnmobilzulassung zu bekommen?
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Re: Umbauten zum Renntransporter

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Beitrag von edefauler »

Gibt es bei Bussen mit Anhängern am Wochenende auch ein Fahrverbot wie in Deutschland?
wenn der Buss als PKW eingetragen ist nein
Ist er als LKW angemeldet ja

Gruss

Norbert
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Re: Umbauten zum Renntransporter

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Beitrag von Nick »

schinnerhannes hat geschrieben: STOPP ---- STIMMT NICHT !!!!!!!
Movano ist eine GANZE NUMMER GRÖSSER !!! Movano/Master sind Sprinter/Ducato-größe :!: :!:
In die Autos bekommste locker 3 Motorräder nebeneinander !!!!
...
:shock: :shock: :shock: der Sprinter ist doch "nur" 1.780mm breit im Innenraum. Also mir reichen 590mm nicht pro Mopped.
Oder legst Du eines quer drüber :lol:

Spaß bei Seite, die aktuelle z.B. 1000 GSX-R wird mit 705mm Breite angegeben.

Ich habe einen Citroen Jumper Bj. 2004 lang & hoch (Baugleich mit Fiat Ducato) Der Innenraum ist an der Schiebetüre 1.800mm breit und insgesamt 3.300mm lang.
Da bekomme ich ich vorne 2 Moppeds nebeneinander, und wenn ich die Hecks jeweils ganz an die Seitenwand Stelle, kann ich noch ein weiteres in die Mitte stellen. Das geht aber nur, wenn sich das dritte Mopped maximal bis zur Mitte der vorderen Moppeds überschneidet.
Sprich mit der Standardlänge würde ich keine drei Moppeds reinbekommen.

oder gibt es beim Sprinter auch unterschiedliche Breiten??? :?:
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Re: Umbauten zum Renntransporter

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Beitrag von sammy »

edefauler hat geschrieben:
Gibt es bei Bussen mit Anhängern am Wochenende auch ein Fahrverbot wie in Deutschland?
wenn der Buss als PKW eingetragen ist nein
Ist er als LKW angemeldet ja

Gruss

Norbert
Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1] Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]
Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
Quelle Wikipedia

So sieht unser Ducato L2H2 mit zwei Straßenmopeds drin aus:
Bild
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  • phatamorgana Offline
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Re: Umbauten zum Renntransporter

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Beitrag von phatamorgana »

Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1] Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]
Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
Quelle Wikipedia

Das Thema wurde schon mal letztes Jahr ausführlich diskutiert, man benötigt immer noch eine Ausnahmegenehmigung für Sonn- und Feiertags. Und in der Ferienzeit vom 01.07. bis 31.08. außerdem auch samstags, zumindest in Hessen.
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