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3,5 tonner lkw mit hänger am sonntag

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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Re: 3,5 tonner lkw mit hänger am sonntag

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Beitrag von Manne »

Wenn du das Fahrzeug nur privat nutzt, kannst du es ja auch beim TÜV umschreiben lassen in ein So-Kfz für Rennmotorradtransporte. Dann bist du aus der Sonn- und Feiertagsregel heraus.
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Re: 3,5 tonner lkw mit hänger am sonntag

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Beitrag von sammy »

Manne hat geschrieben:Wenn du das Fahrzeug nur privat nutzt, kannst du es ja auch beim TÜV umschreiben lassen in ein So-Kfz für Rennmotorradtransporte. Dann bist du aus der Sonn- und Feiertagsregel heraus.
Gilt dann aber wahrscheinlich nur in Deutschland. In anderen Ländern funktioniert es 100% nicht. Wobei wir letztens am Sonntag mit unserem Ducato + Wohnwagen durch 4 Länder gefahren sind und es hat keinen interessiert, Zoll auch nicht und die Polizei ist mehrfach an uns vorbeigefahren.

BTW wir fahren schon seit ein paar Jahren so. D.h. Freitag zum Rennen mit Ducato+WoWa und Sonntag wieder zurück und das fast jedes WE im Sommer. Zur Not haben wir auch immer den Schriebs mit den Ausnahmeparagraphen dabei, haben den aber eben noch nie gebraucht.
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Re: 3,5 tonner lkw mit hänger am sonntag

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Beitrag von Manne »

wir fahren damit, allerdings insgesamt mit über 17 to Gesamtgewicht, seit vielen Jahren auch im Ausland ohne Probleme.
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Re: 3,5 tonner lkw mit hänger am sonntag

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Beitrag von Schlosser »

So dat hat mich ja auch mal interessiert. Habe gerade beim ADAC angerufen.

Sonntagsfahrverbot haben LKW mit gewerblichem Anhänger. Gilt auch für Transporter <3,5 to, wenn als LKW zugelassen. Nur wenn ein Sportanhänger wie Segler, Gäule oder erkennbar Motorräder drinne stehen, gilt es nicht unterhalb von 7,5 to.

Daher auch die Sonderregelungen für WoMos. Anhänger, die gewerblich Motorräder transportieren, könnten Probleme bekommen, weil sie primär eben nicht zu reinen Spoprtzwecken verwendet werden.

Transporter bis 3,5 to, die als PKW zugelassen sind, betrifft die ganze Muschpoke auch nicht.
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Re: 3,5 tonner lkw mit hänger am sonntag

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Beitrag von moik »

Schlosser hat geschrieben: Nur wenn ein Sportanhänger wie Segler, Gäule oder erkennbar Motorräder drinne stehen, gilt es nicht unterhalb von 7,5 to.
Dann ruf nochmal beim ADAC, bei nem andern Berater an und du bekommst was anderes gesagt - 100% ;).
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Re: 3,5 tonner lkw mit hänger am sonntag

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Beitrag von Schlosser »

Solange die Pullzei das auch akzeptiert, wär´s mir ja wurscht. :lol:
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Re: 3,5 tonner lkw mit hänger am sonntag

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Beitrag von Spaeterbremser »

Hallo,
Wollte es auch genau wissen und hab bei der Zulassungsstelle angerufen. die Dame die dafür zuständig ist hat mir folgendes gefaxt:
Auf der Verkehrsministerkonferenz am 9 und 10 Oktober 2007 in Merseburg haben die Verkehrsminister aller Länder einstimmig beschlossen,dass die Genehmigungspraxis in den Ländern an folgenden Kriterien ausrichten soll.
Unbeschadet der gesetzlichen Regelung in Paragraph 30 Abs. 3 StVO bitte ich ab sofort wie folgt zu Verfahren.

Eine Ausnehmegenehmigung für Fahrten an Sonn und Feiertagen in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 22:00 Uhr ist in den Unter 1.1 bis 1.6 aufgeführten Fällen nicht erforderlich, das heißt, das Sonn und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:
......
1.6 Wohnanhänger und Anhänger, die zu Sport und Freizeitzwecken hinter LKW geführt werden. Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf bis zu 3,5 Tonnen betragen, die Gesamtmasse der Kombination kann daher auch über 3,5 Tonnen liegen.
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Re: 3,5 tonner lkw mit hänger am sonntag

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Beitrag von Spatz »

kannst Du das Fax mal zur Verfügung stellen?
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Re: 3,5 tonner lkw mit hänger am sonntag

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Beitrag von moik »

Jau, bitte einscannen und irgendwo hochladen.
Das wäre nett.
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Re: 3,5 tonner lkw mit hänger am sonntag

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Beitrag von Rock76 »

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