Gummigeschosse sind schon was Geiles
Was hatte der Andere denn erwartet? Dass der Polizist seinen Notizblock zückt und nach seinem Ausweis fragt ?? Das gibt es nur in Deutschland
luxgixxer hat geschrieben:Gummigeschosse sind schon was Geiles
Was hatte der Andere denn erwartet? Dass der Polizist seinen Notizblock zückt und nach seinem Ausweis fragt ?? Das gibt es nur in Deutschland
naja, mit so einer gummi-geschoss-kanone aus knapp 1m distanz einem auf die brust schiessen kann auch tödlich enden...gabs auch schon...
Lass mich mal, ich kann das ! .....oh, kaputt
Eine TC muss her ! Wahrscheinlich GripOne P3 mit IMU
Karlsson hat geschrieben:Seh ich auch so.
Wenn einer einen Polizisten so von hinten angeht braucht er sich nicht zu wundern wenn er eins auf die Rübe kriegt.
"auf die Rübe" ist freundlich umschrieben. Ich finds nur brutal
Termine 2025
2x Assen, 2x Barcelona, Misano, Mugello, Most
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden ABER
Hier in dem Fall ist die Verhältnismäßigkeit zu beachten.
kleines BSP.
Wenn Person A auf Person B losgeht mit einem 8 cm langem Messer, Person B ein 20cm langes Messer zieht ist die Verhältnismäßigkeit genau genommen NICHT gegeben.Sprich es wäre keine Notwehr ihn damit jetzt Anzugreifen.
Hast du einen Richter der es damit sehr genau nimmt , hast du ein Problem.
(Denkt bitte nur an den Fall wo der Rentner zu Hause überfallen wurde von Jungendlichen die waren mit Messern bewaffnet, als diese geflüchtet sind hat er einen der Jungs erschoßen ( er war glaub ich Jäger ) die erste Klage der Eltern wurde abgewiesen eine zweite wird gerade geprüft)
Würde also das Videomaterial einem Richter vorgeführt und die Personen zu erkennen wäre der "Polizist" mehr wie am Arsch
Problem: In dem Land wo das passiert ist interessiert das niemanden.
Ich bin Sportschütze habe also selber großkaliber Waffen zu Hause und muss mich damit auseinandersetzen und ich könnte euch von 1000 dieser blöden Fälle erzählen wo leute sich gewehrt haben es aber nicht als Notwehr vor gericht zugelassen worden ist.