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Auto privat verkauft und nun Ärger?

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Moderatoren: as, Chris

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  • lenkungsdaempfer Offline
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Beitrag von lenkungsdaempfer »

Hatten die Käufer denn keine Probefahrt gemacht? Da hätten die doch auch das Kühlwasser riechen müssen!!!
Man kann seeeehr lange mit einem defektem Kühler fahren, man muß nur immermal Wasser nachfüllen :!: :wink:

Also muß man beim Verkauf viele Fotos der Sache machen und alles genau dokumentieren?
:arrow: Oder am besten mit Gutachten verkaufen, dem Käufer zumindest eine professionelle Begutachtung anbieten :!:

Der Schimmel auf der Sitzbank kann dir IMO aber nicht angehangen werden!

Wie hat sich denn der Kilometerstand seit Verkauf verändert?
Gruß von #132
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Beitrag von ca »

Angeblich wurde nur die Überführung von ca. 400km damit gefahren.

Ich warte jetzt auf das schriftliche Urteil mit Begründung. Dann sind 4 Wochen Zeit Revision einzulegen und dann nochmal 4 Wochen für die Begründung.
Dieses Jahr dürfte da also nichts mehr anbrennen :lol:
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Beitrag von Miki#84 »

Ich verstehe das immer noch nicht.

Sie hat den Wagen so gekauft wie er ist. Mängel bzw. schäden wurden dokumentiert.

Und jetzt sollst du für den Schaden aufkommen der danach aufgetreten ist? :roll:

Das heißt, ich kaufe ein Auto von dir, 2 Tage später ist das Getriebe defekt. Ich rufe dich an und sage "böser ca hast den Schaden verschwiegen, auf der überfahrt hat das Getriebe schon zicken gemacht".
Und du musst dann das Getriebe zahlen?
Kann doch nicht sein.

Wie kann man sich denn bitte als Privatperson der eine Wagen verkauft vor sowas schützen?
Ist der Motor kalt, dann gib ihm nur bis neuneinhalb.
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  • ca Offline
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Beitrag von ca »

Tja, wenn man "mein" Urteil als Maßstab nimmt sieht es wohl so aus das einem immer einer ans Bein pissen kann.

Bei geschweißtem oder gerichteten Blech ist die Sache klar, aber hier? Speziell bei den anderen Hinweisen (Fotos)...

Ich warte jetzt mal wirklich gespannt auf die Begründung der Richterin. Danach sehe ich weiter und hake das Thema solange ab.

Gruß,
Christian
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Beitrag von kontrast »

knackpunkt wird wohl die zeugenaussage mit dem geruch nach kühlflüssigkeit schon während der überführung sein.
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Beitrag von 159 »

Moin

Ich würde dir gerne Hoffnung machen ca aber...

Ich bin auch mal verknackt wurden (ZU UNRECHT !!!)
Begründung des Richters:

Der Kläger MUß die Warheit sagen und der Beklagte darf zu seiner Verteidigung lügen also glaube ich dem Kläger :evil:

Der Staatsanwalt forderte übrigens einen freispruch für mich :!:

Armes Deutschland :!:
Zuletzt geändert von 159 am Donnerstag 20. Oktober 2011, 10:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von ca »

kontrast hat geschrieben:knackpunkt wird wohl die zeugenaussage mit dem geruch nach kühlflüssigkeit schon während der überführung sein.
Erwähnte ich schon das ich garnicht weiß wie Kühlwasser riecht?
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Beitrag von froetz »

da du rennstreckenkonform nur mit reinem Wasser gefahren bist kann es gar nicht gerochen haben :)


Ou mann, echt nervig sowas. Hoffen wir mal dass du noch zu deinem Recht kommst. Hast du nicht mal mehr Bilder von der Verkaufsanzeige oder sowas?
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Beitrag von Jogiblade »

Recht haben und recht bekommen, sind leider zwei verschiedene Dinge. Muß das bei meinem Rechtsstreit, mit der Exeigentümerin meines Hauses, auch erleben. Das geht seit 2006. Mitte nächstes Jahr ist die revision vorm Oberlandes Gericht.
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Beitrag von ca »

Das Urteil mit Begründung ist da und mein Anwalt hat natürlich Urlaub.

Hab mir heute deswegen eine zweite Meinung eingeholt und würde meinen Anwalt jetzt gerne kreuzigen.

Leute! Wenn ihr die leiseste Vorahnung habt, dass euer Rechtsverdreher die Sache nicht im Griff hat, entzieht ihm das Mandat! Bei mir ist es vermutlich zu spät...

Kommt jemand aus der Nähe von Tecklenburg? Ich bräuchte da mal Hilfe in Form von aussagekräftigen Lichtbildern um wenigstens noch irgendwas zu retten.

Übrigens kann ich euch nur raten Autos nur zu verkaufen, wenn eine Person das Fzg. abholt, sind es zwei hilft euch auch der wasserdichteste Kaufvertrag nicht weiter, wenn ihr alleine seid.

Danke & Gruß,
Christian
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