Zum Inhalt

Führerschein für Wohnwagen-Anhänger??

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

  • Manne Offline
  • Beiträge: 146
  • Registriert: Donnerstag 4. September 2008, 08:53

Kontaktdaten:

Beitrag von Manne »

Martin hat geschrieben:habe irgendwo gelesen dass das erst ab 50 gilt...
da hast du richtig gelesen. Für Führerscheinneulinge in den Klassen C1E, C, CE gilt diese 5 Jahresregel allerdings von Anfang an. Die ärztliche und augenärztliche Untersuchung kostet ca. 150 Euro. Dazu kommt dann auch immer noch ein neues Passbild und ein neuer Führerschein.
Für Fahrer, die beruflich LKW über 3,5 to bewegen ist seit ca. 2 Jahren auch noch eine Fortbildung notwendig, die 35 Stunden innerhalb 5 Jahren beinhaltet.
  • Benutzeravatar
  • Sascha#314 Offline
  • Beiträge: 4543
  • Registriert: Mittwoch 10. März 2004, 14:31
  • Wohnort: Siegen
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Sascha#314 »

Krulle hat geschrieben:also heißt das auf deutsch, wenn mein auto 1,7t gesamtmasse besitzt, darf ich nen hänger mit einer gesamtmasse von 1,69t fahren?!
und mit be dürfte ich dann ein auto mit 3,5t und hänger ebenfalls 3,5t fahren?!
man, ist das alles kompliziert :D
Nein!

Bedenke den Unterschied Leergewicht zu zul. Gesamtgewicht.

Angenmmen:
Fall 1)
Dein Auto hat ein Leergewicht von 1600 kg, und ein zulässigs Gesamtgewicht von 2100kg.

Dann darfst du nur enien Hänger mit 1400kg zul. Gesamtgewicht ziehen, weil
2100+1400 = 3500

Fall 2)
Dein Auto hat ein Leergewicht von 1300 kg, und ein zulässigs Gesamtgewicht von 1700kg.

Dann darfst du nur enien Hänger mit 1300kg zul. Gesamtgewicht ziehen, weil zwar
1700+1300 = 3000 ABER
1300 Leergewicht Auto = 1300 zul. Gesamtgewicht Hönger


Zu den Achsen:
Ich meinte eine Beschränkung gegenüber 3, wenn man auf den Euro Schein schwenkt.
1 Achse = Achsen, die nicht mehr als (1?) m auseinander sind ... total Krank.
  • Hapelo Offline
  • Beiträge: 510
  • Registriert: Donnerstag 9. Februar 2006, 18:25

Kontaktdaten:

Beitrag von Hapelo »

Tutti hat geschrieben:Zu den Achsen:
Ich meinte eine Beschränkung gegenüber 3, wenn man auf den Euro Schein schwenkt.
1 Achse = Achsen, die nicht mehr als (1?) m auseinander sind ... total Krank.
Öhm, war das nicht beim 3er identisch?
Zumindest steht in meinem Lappen noch was von Fahrzeugen mit mehr als 3 Achsen für den 2er, d.h. mit dem 3er dürfen maximal 3-achsige Fahrzeug-/Hängerkombinationen bewegt werden.
Dass die Tandemachse, die nicht mehr als 1m Achsabstand aufweist, als einachsiges Gefährt zählt ist afaik nicht neu.
  • Benutzeravatar
  • Martin Offline
  • Beiträge: 9942
  • Registriert: Donnerstag 13. November 2003, 15:35
  • Motorrad: LAAKS R6 RJ03 IDM
  • Lieblingsstrecke: Ledenon, Oscherlsben
  • Wohnort: Düsseldorf
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Martin »

kontrast hat geschrieben:
Martin hat geschrieben:habe irgendwo gelesen dass das erst ab 50 gilt...
gefühlt kommt das doch hin oder? :D :wink:
Nö, gefühlt bin ich 30, auf dem Papier 44 und 50 werde ich so in 34 Jahren. 8)
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
_________________________________
Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
  • RSV_locke Offline
  • Beiträge: 31
  • Registriert: Sonntag 17. Oktober 2010, 22:04
  • Wohnort: Sandkrug

Kontaktdaten:

Beitrag von RSV_locke »

Stonie hat geschrieben: Besonders albern ist, dass ich am Traktor sogar 2 Hänger anhängen darf :roll:
Besonders albern finde ich, dass ich mit dem Traktorführerschein mit 60km/h und 40 Tonnen rumfahren darf. Möchte ich aber nun einen Anhänger an mein Auto hängen, der ein Bruchteil vom Traktoranhänger wiegt, dann brauche ich einen neuen Führerschein dafür. Das ist typisch deutsche Rechtssprechung. Abzocken wo es nur geht...


@ Krulle:

Mein Bruder hat sich ein 6m Sportboot gekauft. Der Trailer hat ein zul. GG von 1500kg. Nun hatte er Sorge, dass er den nicht ziehen darf.
Ein Blick in seinen Fahrzeugschein und es war klar. Sein Auto hat 1505kg Leergewicht und 1965kg zul. GG.
Er darf diesen Trailer nun ziehen, während sein Freund mit seinem Geländewagen diesen Trailer nicht ziehen darf, weil er sonst zu schwer ist mit dem Gespann.
-Ole-

Termine 2011:

10.-12.6. Lausitz mit Triple M
18.-19.7. Osche mit Hafeneger
  • Benutzeravatar
  • Sascha#314 Offline
  • Beiträge: 4543
  • Registriert: Mittwoch 10. März 2004, 14:31
  • Wohnort: Siegen
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Sascha#314 »

RSV_locke hat geschrieben:Das ist typisch deutsche Rechtssprechung. Abzocken wo es nur geht...
Sorry, aber das ist EU Vorschrift! Das ist eingeführt worden, um Europaweit die gleichen Standards zu haben. Sonst hätte man in Deutschland den "3er" wohl behalten.
  • Krulle Offline
  • Beiträge: 617
  • Registriert: Mittwoch 6. Januar 2010, 21:07

Kontaktdaten:

Beitrag von Krulle »

Tutti hat geschrieben:
Krulle hat geschrieben:also heißt das auf deutsch, wenn mein auto 1,7t gesamtmasse besitzt, darf ich nen hänger mit einer gesamtmasse von 1,69t fahren?!
und mit be dürfte ich dann ein auto mit 3,5t und hänger ebenfalls 3,5t fahren?!
man, ist das alles kompliziert :D
Nein!

Bedenke den Unterschied Leergewicht zu zul. Gesamtgewicht.

Angenmmen:
Fall 1)
Dein Auto hat ein Leergewicht von 1600 kg, und ein zulässigs Gesamtgewicht von 2100kg.

Dann darfst du nur enien Hänger mit 1400kg zul. Gesamtgewicht ziehen, weil
2100+1400 = 3500

Fall 2)
Dein Auto hat ein Leergewicht von 1300 kg, und ein zulässigs Gesamtgewicht von 1700kg.

Dann darfst du nur enien Hänger mit 1300kg zul. Gesamtgewicht ziehen, weil zwar
1700+1300 = 3000 ABER
1300 Leergewicht Auto = 1300 zul. Gesamtgewicht Hönger


Zu den Achsen:
Ich meinte eine Beschränkung gegenüber 3, wenn man auf den Euro Schein schwenkt.
1 Achse = Achsen, die nicht mehr als (1?) m auseinander sind ... total Krank.
danke!
nun sollte die sache klar sein, bin davon ausgegangen das ich mit b max 750 kg ziehen darf. dann brauche ich doch keinen be :lol:
Antworten