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Führerschein für Wohnwagen-Anhänger??

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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Moderatoren: as, Chris

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  • sammy Offline
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Beitrag von sammy »

Mr. $atan hat geschrieben:Du darfst auch mehr ziehen als 750kg, Das Maximalgewischt des Zugfahrzeugs + das Maximalgewicht des Anhängers dürfen nur nicht mehr als 3,5t wiegen. Ansonsten BE kostet auch nur ca. 500€ ;)

Nicht umbedingt, kommt auf die Region drauf an. Mein BE hat ca. 200€ gekostet.
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Beitrag von 2fast »

Auszug aus der FeV....

Klasse B:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt)

E i.V.m Klasse B

Kraftfahrzeuge der Klassen B [...] mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen)
# 577
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Beitrag von Sascha#314 »

EU Führerschein wurde so um Juli 2000 eingeführt, bin leider auch zu spät. Klasse 3 entspricht heutigen C1E, das ist ein enormer Unterschied!

Mit Klasse B ist man total eingeschränkt, wie hier schon geschrieben wurde:

Bis 750kg zulässiges Gesamtgewicht(!) darf man _immer_ ziehen, auch wenns Auto 3,5 t wiegt.
Ansonsten müssen im wesentlichen die Bedingungen erfüllt sein:
Summe zul. Gesamtgewichte <= 3,5 t
zul. Gesamtgewicht Hänger <= Leermasse Zugfahrzeug

Ich glaube aber es gibt noch Feinheiten mit Achsenanzahl / Abstand und sowas?
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Beitrag von PSW »

Wenn wir unsere Klasse 3 in den BE umtauschen, dürfen wir 2 Achs Anhänger fahren?!

Also würden die alten Säcke von einem Umtausch profitieren?!
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Beitrag von Sascha#314 »

PSW hat geschrieben:Wenn wir unsere Klasse 3 in den BE umtauschen, dürfen wir 2 Achs Anhänger fahren?!

Also würden die alten Säcke von einem Umtausch profitieren?!
Wenn du den 3er "eintauchst", bekommst du BE und C1E. Die Klasse wurde für die Leute eingeführt, die umtauschen - damit sie nichts verlieren.
ABER, da das ganze ein LKW Schein ist, musst du ab 50 diese medizinischen Tests alle 5 Jahre oder so machen.

Profitieren, und mehr fahren, darf man durch den Umtausch aber nicht soviel ich weiß. Kenne aber die genauen Regelungen der Anhänger von 3 und E nicht, da ich das beides nicht habe / hatte.

Was du damit darfst, siehe:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrer ... n.html#C1E

*edit*
HIer stehts nochmal genauer:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... assen.html

Da ist unten eine Tabelle wo was mit Achsen drinsteht und eben die Referenz zur Besitzstandwahrung.

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Beitrag von Ausreden-König »

Also wenn dein Bus 2 Tonnen wiegt, dann kannste noch 1,5 Tonnen dran hängen. Das sollte doch reichen oder etwa nicht?
Was willste dir denn da dran hängen?
Ich habe mal überlegt, ob ich nen 7,5 Tonnen Führerschein mache(ka wie der genau heist) Danach dürfte ich glaube ich aber immer noch keinen Be Führerschein haben und somit keine Anhänger fahren.
Alles reine Geldmacherrei! :roll:
GSX-R 750 Cup 2013 #73
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Beitrag von DOM99 »

Tutti hat geschrieben: Ich glaube aber es gibt noch Feinheiten mit Achsenanzahl / Abstand und sowas?
Der Anhänger darf nur eine Achse haben. Ansonsten ist alles erlaubt, was vorher schon geschrieben wurde.

Jetzt mal ehrlich: Ein "normales" Auto hat ein Leergewicht über 1,3t-1,4t, da kann man schon einiges auch mit dem neuen Führerschein ziehen.

Gruß
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Beitrag von Dinner »

Werde zwar demnächst sowieso mal "Angebote" für die Erweiterung von B auf BE einholen... aber kann hier jemand schonmal aus Erfahrung sagen, wieviel das ca. kosten würde?
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Beitrag von Krulle »

bei uns rund 300€.
thoretische prüfung ist nicht zu machen, nur eine praktische und - ich glaube - 5 pflichtfahrten mit hänger.
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Beitrag von RSV_locke »

DOM99 hat geschrieben: Der Anhänger darf nur eine Achse haben. Ansonsten ist alles erlaubt, was vorher schon geschrieben wurde.
Stimmt nicht! Tandem ist erlaubt! Ebenso, ob er gebremst ist oder nicht ist egal.

Lediglich die weiter oben verlinkten zwei Punkte sind entscheidend!

-Anhänger bis 750 kg ist immer zulässig, auch wenn das Fahrzeug 3500kg zul. GG hat.

-Hat der Hänger ein höheres zul. GG als 750kg, dann muss das zul. GG des Hängers geringer sein als Leergewicht Zugfahrzeug und beide zul. Gesamtmassen dürfen addiert nicht mehr als 3500 kg betragen!

Es ist in diesen Gesetzestexten NIE die Rede von Achszahl oder gebremst/ ungebremst.
-Ole-

Termine 2011:

10.-12.6. Lausitz mit Triple M
18.-19.7. Osche mit Hafeneger
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