HHR tödlicher Unfall
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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- Prinzessin Horst Offline
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Das Prinzip ist relativ einfach:
Die Touristenfahrten sind Fahrten im Rahmen der StVo.
Sinn soll sein, daß man mit normalen Fahrzeugen die GP Strecke befahren kann.
Korrekterweise dürfte man sogar nur links überholen und dabei noch den Blinker setzen.
In der StVo steht übrigens auch, daß man sich in ihrem Geltungsbereich so zu verhalten hat, daß man jederzeit anhalten kann.
Für die meisten Teilnehmer scheinen die Touristenfahrten inzwischen zu einem billigen Renntraining geworden zu sein, ohne zu wissen, daß sie sich mit gefährlichem Fahrverhalten im Bereich von Ordungswidrigkeiten oder sogar Strafverfahren bewegen. Punkte inklusive (das nur nebenbei).
Ich sehe es ähnlich, wie viele hier, die der Meinung sind, Eigenverantwortung gehört zum Leben dazu.
Wenn ich einen Pulk von 150 Motorradfahrern sehe, die im Begriff sind, die Rennstrecke zu entern, dann verzichte ich auf den Gegenwert von 15 oder 20 EUR und geh an den Kiosk, tu mir eine Bratwurst ins Brötchen und schau mir das Spektakel von außen an.
Ich habe sicher schon sinnloser 15 EUR rausgehauen...
Wenn man die Touristenfahrten auf dem Hockenheimring verteufelt, dann sollte man Gleiches mit dem Wahnsinn machen, der täglich auf der Nordschleife stattfindet. Dort fahren Motorräder, Autos, Reisebusse und Krankenwagen gleichzeitig herum.
Hoffentlich alle in die gleiche Richtung.
Die Touristenfahrten sind Fahrten im Rahmen der StVo.
Sinn soll sein, daß man mit normalen Fahrzeugen die GP Strecke befahren kann.
Korrekterweise dürfte man sogar nur links überholen und dabei noch den Blinker setzen.
In der StVo steht übrigens auch, daß man sich in ihrem Geltungsbereich so zu verhalten hat, daß man jederzeit anhalten kann.
Für die meisten Teilnehmer scheinen die Touristenfahrten inzwischen zu einem billigen Renntraining geworden zu sein, ohne zu wissen, daß sie sich mit gefährlichem Fahrverhalten im Bereich von Ordungswidrigkeiten oder sogar Strafverfahren bewegen. Punkte inklusive (das nur nebenbei).
Ich sehe es ähnlich, wie viele hier, die der Meinung sind, Eigenverantwortung gehört zum Leben dazu.
Wenn ich einen Pulk von 150 Motorradfahrern sehe, die im Begriff sind, die Rennstrecke zu entern, dann verzichte ich auf den Gegenwert von 15 oder 20 EUR und geh an den Kiosk, tu mir eine Bratwurst ins Brötchen und schau mir das Spektakel von außen an.
Ich habe sicher schon sinnloser 15 EUR rausgehauen...
Wenn man die Touristenfahrten auf dem Hockenheimring verteufelt, dann sollte man Gleiches mit dem Wahnsinn machen, der täglich auf der Nordschleife stattfindet. Dort fahren Motorräder, Autos, Reisebusse und Krankenwagen gleichzeitig herum.
Hoffentlich alle in die gleiche Richtung.
Ich war vor fast 25 Jahren zum ersten mal (GPZ 900) und seitdem immer mal wieder zur Touristenfahrt in HH. In der Zeit ist der Andrang größer geworden. Dennoch gilt: Wenn man Glück hat, ist wenig los und man kann wunderbar frei fahren. An schönen Sommertagen ist dagegen oft so voll, dass ein sportliches Fahren - ohne Eingehen großer Risiken für sich und andere - nicht möglich ist. Ist das der Fall, setz ich mich auf die Tribüne.
Und genau hier liegt m.E. das Problem. Die Touristenfahrt soll grundsätzlich auch dem Familienvater mit Family im Touran, genauso wie dem Gelegenheitsbiker auf GS 1200 ermöglichten, das Flair zu spüren, das vom Umrunden einer F1-Rennstrecke, die man sonst nur aus dem Fernsehen kennt, ausgeht. Wie der Name schon sagt, ist Touristenfahrt kein Renntraining, es gilt die STVO. Leider fallen gerade bei voller Strecke häufig rücksichtslose Supersportler auf, die ihr Selbstwertgefühl dadurch steigern, dass sie wilde Ausbremsmanöver vor der Sachskurve oder Wheelies auf der Zielgeraden - unter Beifall von den Rängen - versuchen. Da sollten die Veranstalter m.E. einschreiten und diese Hirnis rausholen!
Ich denke, die Touristenfahrt hat - wie sie ist - absolut ihre Berechtigung. Klar ist's besser, wenn nur 30 Mopeds auf der Strecke sind. Aber wenn viel los ist, muß man bei dieser Veranstaltung sein Verhalten den Verhältnissen anpassen, um sich und andere nicht zu gefährden. Oder man lässt das Fahren an so nem Tag einfach sein. Ich bin froh, dass ich diese Entscheidung selbst treffen kann. Eigenverantwortung eben.
Und genau hier liegt m.E. das Problem. Die Touristenfahrt soll grundsätzlich auch dem Familienvater mit Family im Touran, genauso wie dem Gelegenheitsbiker auf GS 1200 ermöglichten, das Flair zu spüren, das vom Umrunden einer F1-Rennstrecke, die man sonst nur aus dem Fernsehen kennt, ausgeht. Wie der Name schon sagt, ist Touristenfahrt kein Renntraining, es gilt die STVO. Leider fallen gerade bei voller Strecke häufig rücksichtslose Supersportler auf, die ihr Selbstwertgefühl dadurch steigern, dass sie wilde Ausbremsmanöver vor der Sachskurve oder Wheelies auf der Zielgeraden - unter Beifall von den Rängen - versuchen. Da sollten die Veranstalter m.E. einschreiten und diese Hirnis rausholen!
Ich denke, die Touristenfahrt hat - wie sie ist - absolut ihre Berechtigung. Klar ist's besser, wenn nur 30 Mopeds auf der Strecke sind. Aber wenn viel los ist, muß man bei dieser Veranstaltung sein Verhalten den Verhältnissen anpassen, um sich und andere nicht zu gefährden. Oder man lässt das Fahren an so nem Tag einfach sein. Ich bin froh, dass ich diese Entscheidung selbst treffen kann. Eigenverantwortung eben.
"...alle Tage sind gleich lang, jedoch verschieden breit..." (von Udo L.)
- Lutze Offline
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Hier wird immer von stvo geredet aber davon ist die Strecke doch weit entfernt. Der Passus steht doch da nur damit der Veranstalter fein raus ist.
Würde es sich tatsächlich um eine Strecke handeln auf der die STVO gilt ständen vor der Sachskurve 60kmh Schilder vor allem nach den zahlreichen geschehenen Unfällen. Auf den meisten Abschnitten gäbe es noch ein Überholverbot und vor jeder Kurve dies:

Der Vorwand STVO ist nur ein Mittel um sich aus der Verantwortung zu schleichen. Öffentliche Straßen wären bei diesen Zuständen längst für Motorräder gesperrt worden, nein die HHR-GMBH trägt hier die Verantwortung eben weil es kein Renntraining ist.
Wenn dies die HHR-GMBH nicht so sieht hoffe ich das demnächst die Polizei ausrückt um die Zustände zu regulieren, dies wäre im Bereich der STVO nämlich die Vorgehensweise.
Würde es sich tatsächlich um eine Strecke handeln auf der die STVO gilt ständen vor der Sachskurve 60kmh Schilder vor allem nach den zahlreichen geschehenen Unfällen. Auf den meisten Abschnitten gäbe es noch ein Überholverbot und vor jeder Kurve dies:

Der Vorwand STVO ist nur ein Mittel um sich aus der Verantwortung zu schleichen. Öffentliche Straßen wären bei diesen Zuständen längst für Motorräder gesperrt worden, nein die HHR-GMBH trägt hier die Verantwortung eben weil es kein Renntraining ist.
Wenn dies die HHR-GMBH nicht so sieht hoffe ich das demnächst die Polizei ausrückt um die Zustände zu regulieren, dies wäre im Bereich der STVO nämlich die Vorgehensweise.
Nur regt sich dort niemand mehr über die Toten auf...Prinzessin Horst hat geschrieben:
Wenn man die Touristenfahrten auf dem Hockenheimring verteufelt, dann sollte man Gleiches mit dem Wahnsinn machen, der täglich auf der Nordschleife stattfindet. Dort fahren Motorräder, Autos, Reisebusse und Krankenwagen gleichzeitig herum.
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- Prinzessin Horst Offline
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Lutze, das ist falsch.
Die Bestimmung, daß auf dem Hockenheimring im Rahmen der Touristenfahrten die StVo gilt, hat nichts mit dem Rausstehlen aus einer Verantwortung zu tun (was hier im Forum an Verschwörungstheorien verbreitet werden, ist schon geil), sondern soll jedermann klarmachen, was für ein Regelwerk gilt. Weil eben viele Strassenfahrer dort fahren, nimmt man eben das bekannteste... die StVo.
Zudem ist die Haftungsfrage in der StVo am exaktesten geregelt.
Die Versicherer sind im Rahmen der StVo am ehesten bereit, Schadenersatz zu leisten, da sie sich auf bekanntem Terrain bewegen.
Welches Regelwerk soll denn, außer der StVo, beim Touristenfahren gelten?
Irgendeins? Was selbstgestricktes? Jedem das Seine?
Was soll dann der Versicherer im Schadenfall sagen, wenn sein Rahmen die StVo ist?
Genau... nichts wird er sagen.
Schön für den Geschädigten, der doch nur mal gucken wollte, wie es ist, auf einer Rennstrecke zu fahren.
Touristenfahrten sind Touristenfahrten, weil sie keine Renntrainings sind.
... und Schilder muß keiner am Hockenheimring aufstellen, damit die StVo gilt.
Die Bestimmung, daß auf dem Hockenheimring im Rahmen der Touristenfahrten die StVo gilt, hat nichts mit dem Rausstehlen aus einer Verantwortung zu tun (was hier im Forum an Verschwörungstheorien verbreitet werden, ist schon geil), sondern soll jedermann klarmachen, was für ein Regelwerk gilt. Weil eben viele Strassenfahrer dort fahren, nimmt man eben das bekannteste... die StVo.
Zudem ist die Haftungsfrage in der StVo am exaktesten geregelt.
Die Versicherer sind im Rahmen der StVo am ehesten bereit, Schadenersatz zu leisten, da sie sich auf bekanntem Terrain bewegen.
Welches Regelwerk soll denn, außer der StVo, beim Touristenfahren gelten?
Irgendeins? Was selbstgestricktes? Jedem das Seine?
Was soll dann der Versicherer im Schadenfall sagen, wenn sein Rahmen die StVo ist?
Genau... nichts wird er sagen.
Schön für den Geschädigten, der doch nur mal gucken wollte, wie es ist, auf einer Rennstrecke zu fahren.
Touristenfahrten sind Touristenfahrten, weil sie keine Renntrainings sind.
... und Schilder muß keiner am Hockenheimring aufstellen, damit die StVo gilt.
- Memento Offline
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der Hockenheimring ist nicht mal faktisch öffentliches straßenland sondern privatgelände.
im rahmen der hausordnung werden die regelungen der stvo übernommen.
sollte also jemand gegen vorschriften der stvo auf dem ring verstoßen dann begeht er einen verstoß der hausordnung und nicht der eigentlichen stvo.
somit kann er eventuel hausverbot bekommen aber bestimmt kein knöllchen oder sonst was !!!!
und die polizei rückt da höchstens an wenn jemand stirbt oder sonst irgend eine straftat begangen wird
im rahmen der hausordnung werden die regelungen der stvo übernommen.
sollte also jemand gegen vorschriften der stvo auf dem ring verstoßen dann begeht er einen verstoß der hausordnung und nicht der eigentlichen stvo.
somit kann er eventuel hausverbot bekommen aber bestimmt kein knöllchen oder sonst was !!!!
und die polizei rückt da höchstens an wenn jemand stirbt oder sonst irgend eine straftat begangen wird
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- Prinzessin Horst Offline
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Der Hockenheimring ist beschränkt öffentlicher Grund.Memento hat geschrieben:der Hockenheimring ist nicht mal faktisch öffentliches straßenland sondern privatgelände.
im rahmen der hausordnung werden die regelungen der stvo übernommen.
sollte also jemand gegen vorschriften der stvo auf dem ring verstoßen dann begeht er einen verstoß der hausordnung und nicht der eigentlichen stvo.
somit kann er eventuel hausverbot bekommen aber bestimmt kein knöllchen oder sonst was !!!!
und die polizei rückt da höchstens an wenn jemand stirbt oder sonst irgend eine straftat begangen wird
Somit kann die Polizei sehr wohl etwas tun.
Egal... sei es drum, wird sonst zu spezifisch.
- Lutze Offline
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Horst ist ja alle richtig was du schreibst, ich meine trotzdem das sich der Betreiber hier aus der Verantwortung stiehlt. Das mit der Versicherung ist ja auch gut und schön, daher eben zugelassene Fahrzeuge macht die Sache etwas einfacher, in diesem Fall würde ich mir aber wünschen das der Versicherer sich die Kohle die fällig wird vom HHR zurückholt oder dies zumindest versucht.
Steht den in den Bedingungen auch irgendwo um was für eine Rangordnung es sich beim Ring handelt? Ist das innerorts? Dann wäre ja bei Übernahme der STVO nur 50kmh erlaubt. Oder handelt es sich um eine Autobahn mit Richtgeschwindigkeit 130kmh? Steht das irgendwo? Ist das kenntlich gemacht?
Die Veranstalter schaffen ein erhebliches Gefahrenpotential in dem sie diese große Anzahl an Fahrern entgeldlich gleichzeitig auf die Strecke lassen und dies wissentlich, dies wird ja jeden Donnerstag erneut bewiesen. Damit machen sie sich mitverantwortlich.
Das Gefahrenpotential ist den Veranstaltern bekannt aber nicht jedem anwesenden Fahrer. Selbst hier im Forum weiß ja ein Großteil nicht mal worum es sich bei diesen Fahrten handelt.
Warum wird denn am Lausitzring bei gleicher Veranstaltung soviel Verantwortung gezeigt das nur 40 Fahrer auf die Strecke gelassen werden? Sind die einfach nicht geschäftstüchtig oder haben die noch ein Gewissen? Ich als Chef des HHR könnte nach solchen Vorfällen nicht mehr ruhig schlafen und von jedem Politiker würde der sofortige Rücktritt gefordert(siehe LovePardade).
Die rechtliche Seite wird wohl eine Streitfrage bleiben sollte dies nicht per Gericht geklärt werden, moralisch trifft den Veranstalter in meinen Augen eine erhebliche Mitschuld weil eben viele nicht wissen worauf sie sich einlassen. Auf Zigarettenschachteln müssen Warnhinweise gedruckt werden auf Tickets für Touristenfahrten nicht, sollte aber so sein.
Das ist bei unseren Renntrainings anders, wir wissen in der Regel das es gefährlich ist und unterschreiben einen Haftungsverzicht.
Ok ob es hier übehaupt möglich ist den Geltungsbereich der STVO auf den Ring auszudehnen ist fraglich darum wird vieleicht auch die Überwachung der Einhaltung nicht der Polizei überlassen , dann doch aber vieleicht der HHR-GmbH? Oder ist es doch nur ein Schachzug der Anwälte?Memento hat geschrieben:der Hockenheimring ist nicht mal faktisch öffentliches straßenland sondern privatgelände.
im rahmen der hausordnung werden die regelungen der stvo übernommen.
sollte also jemand gegen vorschriften der stvo auf dem ring verstoßen dann begeht er einen verstoß der hausordnung und nicht der eigentlichen stvo.
Steht den in den Bedingungen auch irgendwo um was für eine Rangordnung es sich beim Ring handelt? Ist das innerorts? Dann wäre ja bei Übernahme der STVO nur 50kmh erlaubt. Oder handelt es sich um eine Autobahn mit Richtgeschwindigkeit 130kmh? Steht das irgendwo? Ist das kenntlich gemacht?
Die Veranstalter schaffen ein erhebliches Gefahrenpotential in dem sie diese große Anzahl an Fahrern entgeldlich gleichzeitig auf die Strecke lassen und dies wissentlich, dies wird ja jeden Donnerstag erneut bewiesen. Damit machen sie sich mitverantwortlich.
Das Gefahrenpotential ist den Veranstaltern bekannt aber nicht jedem anwesenden Fahrer. Selbst hier im Forum weiß ja ein Großteil nicht mal worum es sich bei diesen Fahrten handelt.
Warum wird denn am Lausitzring bei gleicher Veranstaltung soviel Verantwortung gezeigt das nur 40 Fahrer auf die Strecke gelassen werden? Sind die einfach nicht geschäftstüchtig oder haben die noch ein Gewissen? Ich als Chef des HHR könnte nach solchen Vorfällen nicht mehr ruhig schlafen und von jedem Politiker würde der sofortige Rücktritt gefordert(siehe LovePardade).
Die rechtliche Seite wird wohl eine Streitfrage bleiben sollte dies nicht per Gericht geklärt werden, moralisch trifft den Veranstalter in meinen Augen eine erhebliche Mitschuld weil eben viele nicht wissen worauf sie sich einlassen. Auf Zigarettenschachteln müssen Warnhinweise gedruckt werden auf Tickets für Touristenfahrten nicht, sollte aber so sein.
Das ist bei unseren Renntrainings anders, wir wissen in der Regel das es gefährlich ist und unterschreiben einen Haftungsverzicht.
Die beste Regel ist nur so gut, wie man sie auch kontrolliert!
Und damit bleibt es dabei: STVO = Alibi Funktion, da sie eh niemand überprüft oder einhält.
Falls jemals die STVO ernsthaft eingeführt wird... na was wäre dann?
Dann fährt dort kaum noch jemand. Einnahmequelle ade....
Und dies ist KEINE Verschwörungstheorie sondern Marktwirtschaft.
Und damit bleibt es dabei: STVO = Alibi Funktion, da sie eh niemand überprüft oder einhält.
Falls jemals die STVO ernsthaft eingeführt wird... na was wäre dann?
Dann fährt dort kaum noch jemand. Einnahmequelle ade....
Und dies ist KEINE Verschwörungstheorie sondern Marktwirtschaft.
sps,sps-corse hat geschrieben:Die beste Regel ist nur so gut, wie man sie auch kontrolliert!
Und damit bleibt es dabei: STVO = Alibi Funktion, da sie eh niemand überprüft oder einhält.
Falls jemals die STVO ernsthaft eingeführt wird... na was wäre dann?
Dann fährt dort kaum noch jemand. Einnahmequelle ade....
Und dies ist KEINE Verschwörungstheorie sondern Marktwirtschaft.
wie ist die rechtliche Seite auf Parkplätzen, wo am Eingang steht "Hier gilt die STVO"?
Bei Unfällen z. B. gilt da z. B. die "Rechts vor Links-Regelung"!
Der DMSB hat von der Politik die "Motorsporthoheit" der BRD eingeräumt bekommen und die Motorsport-Gesetze und - Verordnungen usw. gelten uneingeschränkt bei Veranstaltungen, die unter dem Dach des DMSB durchgeführt werden.
Sollte es bei Nicht-DMSB-Veranstaltungen, die dieser Gesetzgebung nicht unterliegen, zu Verfahren wegen irgendwelcher Ereignisse kommen, könnte ich mir vorstellen, dass es sachkundige Richter gibt, die sich auf DMSB-Vorschriften beziehen.
Wenn man privat, also ohne eine Baufirma, ein Haus errichtet und es passiert dabei ein Unfall, werden auch die einschlägigen Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht herangezogen.
Meiner Meinung nach wären Veranstalter gut beraten, wenn sie sich an die Regeln für DMSB-Veranstaltungen anlehnen würden, sie wären dann im Fall der Fälle weitestgehend aus dem Schneider!
Pa#4