ja - die Fahrlässigkeit ergibt sich automatisch, da man ja das Risiko eingeht, da man weiß, daß man bei der Teilnahme in einem Rennen einen anderen Fahrer verletzen könnte.
Dies nimmt man - auf amtsdeutsch: billigend - in Kauf! Dadurch ist die Fahrlässigkeit begründet
Aber: die beiden Fahrer werden es einfach haben die "Unvermeidbarkeit" des Zusammenpralls mit dem vor ihnen gestürzten Fahrer zu begründen weshalb sie nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Das ist mal so!
Es wird sogar wegen fahrlässiger Tötung gegen den Fahrer ermittelt wenn einem jemand vor's Auto springt - von mir aus sogar von einer Brücke. Wenn der Zusammenstoß für den Fahrer unvermeidbar war wird das Verfahren eingestellt.
gruß
Zuletzt geändert von schinnerhannes am Donnerstag 9. September 2010, 17:07, insgesamt 1-mal geändert.
doctorvoll hat geschrieben: das is-wie hannes schon Schrub-ein normaler Vorgang- es spricht doch niemand von Bestrafung.
Na und? Ich glaube die haben genug momentan zu kämpfen und ich könnte mir in so einer Situation, auch wenn ich es nicht wagen möchte, mich darin hinein zuversetzen, schöner Dinge vorstellen, als noch wegen fahrlässiger Tötung angeklagt zu werden...
RL-Cup 2018 - RL2 Endurance Racing #474
RL-Cup 2017 - RL2 Endurance Racing #174
RL-Cup 2016 - RL2 Endurance Racing #274*
RL-Cup 2015 - RL2 Endurance Racing #274*
Continental SuperDuke Battle 2013 #7
Continental SuperDuke Battle 2012 #7
Ermittelt wird IMMER Und das muß sein und das ist auch gut so Versetze Dich in die Lage der Hinterbliebenen ! Wie kommen die sich vor wenn der Tod des Sohnes unter den Tisch gekehrt würde?? Oder?
Erst wenn sich durch Beweise oder Indizien aus dem Anfangsverdacht der Verdacht erhärtet und KEINE Schuldausschlußgründe (Notwehr, Nothile, Unabwendbarkeit usw.) vorhanden sind, wird Anklage erhoben.
Das ist ein weiter Weg und wäre in so einem Falle absurd!!
Jetzt belaßt es doch BITTE einfach dabei - ihr werdet sehen, daß die Ermittlungen zeitnah eingestellt werden.