
Ärger mit einem Kunden
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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So, ich komme bei dem Typen mit Vernunft nicht weiter und jetzt geht es mit dem Anwalt weiter über Strafrecht. Wer nicht lernen will, muss fühlen.
Ist mir wirklich ein Retsel, dass jemand eine Verurteilung riskiert (man ist dann vorbestraft) wegen einem solchen Betrag. Aber jedem das seine.
Ist mir wirklich ein Retsel, dass jemand eine Verurteilung riskiert (man ist dann vorbestraft) wegen einem solchen Betrag. Aber jedem das seine.
Zuletzt geändert von John`ek am Samstag 12. Juni 2010, 16:30, insgesamt 1-mal geändert.
Faltpavillons und Fahrerlager-Zelte: http://www.race-tent.de
Mails bitte zurzeit an Johnek75@gmx.de (Kontakt Funktion auf der HP funktioniert nicht immer). Wenn innerhalb von 2 Tagen keine Antwort, bitte kurz anrufen (0173-2655169)
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- slidingdonkey Offline
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Ich hatte doch schon geschrieben, dass es der StA egal ist, wie Du als Laie den angezeigten SV würdigst.UXO hat geschrieben:
Pauschal am Anfang die Unterschlagung zu verneinen halte ich für falsch...
Das ändert aber nicht das Mindeste daran, dass der SV so wie du ihn beschreibst, nie, nie niemalsnicht eine Unterschlagung war. Es geht nicht darum, was DU dir unter einer rechtswidrigen Zueignung zusammenbastelst, und was DU da drunter subsumierst, sondern darum, wie hM und hL dies tun und DANACH ist weder dein SV, noch der von John´ek eine Unterschlagung.
Wie DD-66 zutreffend sagt, fehlt es an der rechtswidrigen ZUEIGNUNG! Dass er seine Aussage wieder etwas aufgeweicht hat (gesamten Umstände wichtig) ist m.E. bei einem so klaren Fall lediglich seinem Ausbildungsstadium geschuldet. Als RAFASTR verspreche ich dir auch ohne den SV im Detail zu kennen, dass wir hier nicht von einer Unterschlagung sprechen.
Versteh mich nicht falsch, das kann durchaus strafbar gewesen sein und ich wünsche dir von Herzen, dass Du mit deiner Anzeige durchdringst, aber deine rechtliche Würdigung passt halt einfach nicht.
Gruß Esel
- UXO Offline
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Hallo Schlitteresel,
mensch...das ist bei mir schon ewig her...und eigentlich zu kompliziert für so ein kleines Licht wie mich..
Vielleicht ist es auch nur meiner Ausbildung geschuldet, das ich es nicht weiss.. Bin ja kein Volljurist

Welche strafrechtlich relevanten Taten könntest du denn daraus erkennen?
M.
mensch...das ist bei mir schon ewig her...und eigentlich zu kompliziert für so ein kleines Licht wie mich..
Vielleicht ist es auch nur meiner Ausbildung geschuldet, das ich es nicht weiss.. Bin ja kein Volljurist


Welche strafrechtlich relevanten Taten könntest du denn daraus erkennen?
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- slidingdonkey Offline
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Ich würde in eigentlich all den Fällen, in denen jemand getäuscht wird (z.B. durch die Aussage Geld sei bereits oder werde überwiesen) und (auch) deshalb verfügt (i.d.R., aber nicht zwingend übereignet) in erster Linie auf nen Betrug (wenngleich im Gegensatz zu DH-66 nicht zwingend auf einen Eingehungsbetrug) tippen.
Viele Grüße
Der Esel
Viele Grüße
Der Esel
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- apriliaguru Offline
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Nur weil jemand lügt muss es nicht gleich Betrug sein.
Kann ja auch in nachhinein ein Ereignis aufgetreten sein was im unangenehm ist und er es deswegen herunterspielt.
Obs ne Unterschlagung ist muss vom Fachmann geprüft sein. Bei Unterschlagung muss eine ABSICHT desjenigen vorliegen sich anzueignen und dich zu schädigen. Ich bezweifel das.
Der Betrug selber ist ähnlich. Im Bereich des Eingehungsbetruges ist der gewollte Schaden auch nicht immer nachzuweisen. Sollte dein Kunde z.B. bereits bei der Bestellung Pleite gewesen sein und das ist nachzuweisen, dann ist es ein Eingehungsbetrug da er wusste das er eventuell nicht zahlen kann.
Im Zweifel und bei Mangel an beweisen ist es nichts im Strafrechtlichen.
Dann ist das Zivilrecht dein Weg, dieser ist lang und kostet Geld.
Ich bin aber auch Laie. Investiere nen 50er und geh zum Anwalt. Der checkt die Situation ab.
Kann ja auch in nachhinein ein Ereignis aufgetreten sein was im unangenehm ist und er es deswegen herunterspielt.
Obs ne Unterschlagung ist muss vom Fachmann geprüft sein. Bei Unterschlagung muss eine ABSICHT desjenigen vorliegen sich anzueignen und dich zu schädigen. Ich bezweifel das.
Der Betrug selber ist ähnlich. Im Bereich des Eingehungsbetruges ist der gewollte Schaden auch nicht immer nachzuweisen. Sollte dein Kunde z.B. bereits bei der Bestellung Pleite gewesen sein und das ist nachzuweisen, dann ist es ein Eingehungsbetrug da er wusste das er eventuell nicht zahlen kann.
Im Zweifel und bei Mangel an beweisen ist es nichts im Strafrechtlichen.
Dann ist das Zivilrecht dein Weg, dieser ist lang und kostet Geld.
Ich bin aber auch Laie. Investiere nen 50er und geh zum Anwalt. Der checkt die Situation ab.
Wow, das entwickelt sich hier ja so langsam zum Strafrecht-Grundkurs. Ich möchte erstmal vorab sagen, dass es schon einen Grund hat, dass man für sichere Kenntnisse erst einmal recht lange studieren muss, sich anschließend noch zwei Jahre Referendariat geben muss und dann eigentlich erst im Berufsleben noch einmal ordentlich dazu lernt.apriliaguru hat geschrieben:Nur weil jemand lügt muss es nicht gleich Betrug sein.
Kann ja auch in nachhinein ein Ereignis aufgetreten sein was im unangenehm ist und er es deswegen herunterspielt.
Obs ne Unterschlagung ist muss vom Fachmann geprüft sein. Bei Unterschlagung muss eine ABSICHT desjenigen vorliegen sich anzueignen und dich zu schädigen. Ich bezweifel das.
Der Betrug selber ist ähnlich. Im Bereich des Eingehungsbetruges ist der gewollte Schaden auch nicht immer nachzuweisen. Sollte dein Kunde z.B. bereits bei der Bestellung Pleite gewesen sein und das ist nachzuweisen, dann ist es ein Eingehungsbetrug da er wusste das er eventuell nicht zahlen kann.
Im Zweifel und bei Mangel an beweisen ist es nichts im Strafrechtlichen.
Dann ist das Zivilrecht dein Weg, dieser ist lang und kostet Geld.
Ich bin aber auch Laie. Investiere nen 50er und geh zum Anwalt. Der checkt die Situation ab.
Zum zitierten: Es ist nicht alles falsch aber doch eben sehr gefährliches Halbwissen und verworren. Zunächst einmal ist Absicht nur eine Form des Vorsatzes, nämlich die stärkste und nicht die einzige. Der Vorsatz hat zwei Seiten: Das Wissen und das Wollen. Je nachdem, welche Seite stärker ausgeprägt ist, wird zwischen den Vorsatzformen unterschieden.Wußte und wollte der Täter den jeweiligen Tatbestand erfüllen, nennt man es Absicht.
Der Schadensbegriff spielt im Strafrecht keine Rolle. Es kommt nicht darauf an, ob das Opfer einen Schaden hat, sondern ob der Täter den Tatbestand verwirklicht, der für die Tat in Frage kommt. Zum bessern Verständnis: Jemand klaut ein Fahrzeug mit Totalschaden (Wert=€ 0,-). Beim Opfer ist kein Schaden entstanden, es hat sogar noch den Vorteil, dass das Auto "entsorgt" wurde. Trotzdem war es Diebstahl.
Ich hoffe, dass diese Diskussion auch zeigt, dass man auch hier den Profis vertrauen sollte. Schließlich überarbeite ich mein Fahrwerk auch nicht selbst

HELL WAS FULL...
...SO I CAME BACK!
DPHH RACING-TEAM
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- UXO Offline
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äähh.. ich bin schon ne Weile beim Anwalt.... weil ich keine nerven für den Mist habe..
naja.. die Bude geht bestimmt bald Insolvent, dann geht die DUC in die insolvenzmasse und vielleicht bekomm ich ja die Vorderradfelge
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