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Ärger mit einem Kunden

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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Beitrag von Hinnerck »

Dachtich auch grad :alright:
  • mainstream Offline
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Beitrag von mainstream »

Also ich bin für die Variante, wo du mit Ausdrucken in der Nachbarschaft rumläufst und verbreitest was der Typ fürn Assi ist!!

vll kann man ja auch günstig wen beauftragen
es mag sein das geld den charackter verdirbt
aber die abwesenheit von geld macht ihn sicher nicht besser
  • slidingdonkey Offline
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g

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Beitrag von slidingdonkey »

DD-66 hat geschrieben:Keine Ahnung, was Du von Beruf bist aber zum Vergleich mal meinen:

Referendar :roll:
Oha, dann ist es je kein Wunder, dass Du dich so gut mit Strafrecht auskennst...

Cheerio

Esel
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Beitrag von UXO »

strafrecht ist schon ne Weile her...

also Unterschlagung ist doch die rechtswidrige Zueignung einer fremden Sache...

hier ein Zelt oder Motorrad...

zu prüfen ist, ob A schon von vornherein nicht vorhatte zu bezahlen...(subjektive Zueignungsabsicht?)

Es besteht der Verdacht des Betruges...

Eine Unterschlagung könnte meines Erachtens auch gelten, da B ihm die Sache bis zur Bezahlung im Gewahrsam gelassen hat.

die Bezahlung ist bis zum heutigem tage nicht erfolgt. eine Herausgabe der Sachen erfolgte ebenso wenig..


Am Ende diente die Anzeige bei mir gleichfalls, dass ichaus der Steuerschuld und der Versicherungsschuld herauskam und den Vertrag kündigen konnte.

Zum Kotzen


Falls jmd in Dresden eine Gelbe Ducati 916 in total schick fahren sieht...mit BAR- nummernschild.. naja... das war dann wohl meine...


Wenigstens kann er sie nicht mehr ummelden... :(
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Re: g

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Beitrag von DD-66 »

slidingdonkey hat geschrieben:
DD-66 hat geschrieben:Keine Ahnung, was Du von Beruf bist aber zum Vergleich mal meinen:

Referendar :roll:
Oha, dann ist es je kein Wunder, dass Du dich so gut mit Strafrecht auskennst...

Cheerio

Esel
Danke für das Kompliment aber GUT auskennen ist definitiv übertrieben :lol:

@UXO:

Du hättest sie doch auch einfach abmelden können. Verstehe nicht, warum Du DAFÜR Anzeige erstatten musstest :?:

@alle Verkäufer:

Das hatten wir zwar schon im Thread aber zur Sicherheit nochmal: Verkauft am besten alles nur gegen sofortige Zahlung. Falls doch mal auf Rechnung, dann vereinbart stets, dass die Sache bis zur vollständigen Bezahlung in euerm EIGENTUM verbleibt. Dann habt ihr zumindest im Falle der Nichtzahlung einen Herausgabeanspruch und müsst nicht erst umständlich vom Vertrag zurücktreten.

Auf gute Geschäfte :jail:
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Beitrag von UXO »

Ne.. hat eben nicht geklappt.. hatte ja nur ne Rechnung für das Teil..

Aber nun erklär mir doch mal warum das keine Unterschlagung ist, wenn ich das Teil ihm in sein Gewahrsam überlasse mit der aufforderung zu zahlen...und er nicht bezahlt und dadurch das Teil mein Eigentum, oder Teileigentum bleibt und er aber das vollständige Gewahrsam hat.

Die Versicherung wollte auch nicht mitspielen..

Mahnungen wurde ignoriert.. Fristsetzungen zur Zahlung auch usw usw...
Theoretisch gibts Ware nur gegen bares, aber da hat er mich leider ausgetrickst...er hatte überwiesen... :(






Matze
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Beitrag von DD-66 »

Du hast es Dir eigentlich schon beantwortet: Es fehlt an der Rechtswidrigkeit der Zueignung, würde ich jetzt mal behaupten. Um es genau sagen zu können, müsste ich die GESAMTEN Umstände kennen.
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Beitrag von Hinnerck »

Also: Geschäfte künftig nur persönlich. Ware gegen Bargeld mit mindestens 5 unabhängigen Zeugen unter zuhilfenahme einer Kiste Bier im Lager der hässlichen..... :dancing: :elephant: :band: :pimpdaddy:
Hinnerck
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Beitrag von DD-66 »

Der wird bald normiert als § 666a BGB als Zyndvertrag sui generis :lol:
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Beitrag von UXO »

DD-66 hat geschrieben:Du hast es Dir eigentlich schon beantwortet: Es fehlt an der Rechtswidrigkeit der Zueignung, würde ich jetzt mal behaupten. Um es genau sagen zu können, müsste ich die GESAMTEN Umstände kennen.
Also DOCH.. Verdacht der Unterschlagung und damit ne Anzeige wert.

Im Rahmen der rechtlichen Prüfung werden die Gesamtumstände in Erfahrung gebracht, ob der beschuldigte jemals Anstaltenr gemacht hat bezahlen zu wollen.

Warenbetrug , also Betrug wäre ebenfalls möglich in Verbindung mit dem 269er...

Pauschal am Anfang die Unterschlagung zu verneinen halte ich für falsch...


Eine Zueignungsabsicht könnte man aufgrund der Tatsache annehmen, da der Beschuldigte noch nciht mal gewillt ist, die Ware wieder herauszugeben, trotz Aufforderung. Dabei ist zu Bedenken, dass es sich bei der Ware ja nicht um Verbrauchsware handelt, also Zement, Fliesen, Mehl oder so ähnlich.

dh. dem beschuldigten wäre theoretisch jederzeit möglich gewesen die Ware herauszugeben und damit der Zueignungs und nutzungsabsicht zu wiedersprechen.


Man.. da habe ich mir jetzt aber mal einen ausgesponnen....

M.A
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