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Ärger mit einem Kunden

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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  • John`ek Offline
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Ärger mit einem Kunden

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Beitrag von John`ek »

Hallo Gemeinde,

es war wohl eine Frage der Zeit, bis es mich auch mal trifft. Ein größeres Racing-Team hat bei mir zwei Zelte mit Zubehör bestellt und zahlt einfach nicht. Der Team-Menager lügt mir ständig einen vor, dass das Geld überwiesen sei, allerdings geht das so schon über 2 Monate. Da ich selbst die Zelte bei dem Herstewller sofort bezahlen muss und bereits auch die MwSt. abgeführt habe, sitze ich auf einem großen "Minus".
Am 8 Juni wollte ich die Sache an eine Inkassofirma übergeben, aber da ich diesbezüglich noch unerfahren bin, frage ich mich, ob es nicht andere, womöglich bessere Methoden gibt.
Für konstruktive Vorschläge wäre ich dankbar .... gerne per PN

Gruß
John
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Beitrag von #73 »

Wenn das Geschäft eine Rechtsform hat, würde ich mal Insolvenzantrag stellen. Vorausgesetzt Du hast alle Mahnfristen etc. bereits korrekt ausgeschöpft ...
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Beitrag von Kurvenjunkie »

Meistens Erachtens hast Du wenig Chancen, wenn Du den Rechtsweg gehst. Ich habe in 2004 Meine R1 verkauft und warte heute noch auf den Titel, den ich gegen einen Österreicher bekommen soll (der die Differenz zum Kaufpreis zahlen soll).

Die Gerichte sind hoffnungslos überladen und es dauert mitunter Jahre, bis Du da etwas siehst.

Die Inkassofima ist zwar teurer aber dafur dürfte das Ganze weitaus schneller gehen. Sofern Du in etwa bei Null rauskommst (EK-Preis Zelte + Gebühr für Inkassofirma), solltest Du die Firma nehmen.

Ansonsten Frist setzen, Mahnung, Verzug setzten und hoffen, dass Du dann vom gericht XY einen Titel und irgendwann Schadensersatz bekommst...
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Beitrag von AndiGixxer »

#73 hat geschrieben:...Insolvenzantrag...
Du meinst sicher einen Mahnbescheid. Insolvenz ist dann doch eine andere Liga.

Wie Kurvenjunkie sagt - Du brauchst einen vollstreckbaren Titel.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Aloha,
Andi
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  • Bremsenix Offline
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Beitrag von Bremsenix »

Inkassofirmen sind so ziemlich das überflüssigste Gewerbe, das es gibt. Die können auch nicht mehr als Du nämlich Mahnschreiben verfassen, Mahnebscheid benatragen und ggf. klagen. Dafür nehmen sie aber viel Geld ohne etwas Sinnvolles zu tun.

Also ganz einfach John:

1 ) Mahnung schreiben mit Fristsetzung (wenn noch nicht geschehen). Kann auch ein Anwalt für Dich machen, der denen direkt die Rechnung beilegt, die sie zahlen müssen, wenn sie im Verzug sind.

2 ) Ggf. Mahnbescheid beantragen. Mit Glück macht die Gegenseite nichts und Du kannst direkt danach eienn Vollstreckungsbescheid bantragen. Das ist der günstigste Weg, um an einen vollstreckbaren Titel zu kommen. Erheben sie dagegen Einspruch, bleibt nur

3 ) Der Klageweg. Beim zuständigen Amtsgericht Klage einreichen und mit etwas Glück hast Du 12 Monate später einen vollstreckbaren Titel.

Schritt 2 ist bei einem zahlungsunfähigen / willigen "Profi" aber sinnlos, da der eh Widerspruch einlegen wird, um die Dinge zu verzögern. Schritt 3 macht nur Sinn, wenn es keine GmbH o.ä. ist, denn die gibt es vermutlich nicht mehr, wenn Du vollstrecken willst.

Ansonsten bei GmbH mit Inso-Antrag drohen (und ggf. auch stellen), bei Privatperson mit Strafanzeige (und ggf. stellen). Beides hilft vermutlich eher als der Rest. Verbindlichkeiten aus strafbaren Handlungen wird man auch mit einer Inso nicht los, d. h. Du hast im Zweifel 30 Jahre einen Titel. Abgesehen davon betätigen sich unser gelangweilten deutschen Staatsanwälte gerne als Vollstreckungsbeamte, d. h. das Verfahren wird vielelicht eingestellt, aber als Auflage wird die Schadenswiedergutmachung (= Zahlung an Dich) gefordert. Das ist praktisch und erspart den Zivilprozeß.

Hoffe geholfen zu haben, sonst PN

PS
Ist es denn ein Unternehmen oder eine Einzelperson ? Und ist der Sitz in Deutschland, EU oder ausserhalb ?
Zuletzt geändert von Bremsenix am Donnerstag 3. Juni 2010, 12:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von Kurvenjunkie »

Ist es nicht so, dass man die Forderung mit einem Abschlag an eine Inkassofirma verkauft???

Man bekommt das Geld und die erledigen den Rest, oder nicht?

Sicher ist es teuer aber es ist meistens der schnellere Weg, da die u.a. die Leute einschüchtern...
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Beitrag von Bremsenix »

Kurvenjunkie hat geschrieben:Ist es nicht so, dass man die Forderung mit einem Abschlag an eine Inkassofirma verkauft???.
Das gilt nur für eine titulierte Forderung, dazu braucht man aber ein vollstreckbares Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Ausserdem ist der Abschlag horrend und die können auch nur den Gerichtsvollzieher beauftragen, was auch jeder selbst ohne Aufwand kann.
Kurvenjunkie hat geschrieben:Man bekommt das Geld und die erledigen den Rest, oder nicht?
Nein man zahlt Geld und bekommt die Unterlagen wieder zurück, wenn sie erfolglos waren
Kurvenjunkie hat geschrieben:da die u.a. die Leute einschüchtern...
Urban Legends ! Wie bitte schön sollen die das tun ? Die schreiben 3 Musterbriefe und müssen dann den selben Rechtsweg beschreiten wie Du. Nur nehmen sie dafür Bearbeitunsggebühren. Das macht nur Sinn wenn man wie Großversender Tausende dieser Fälle hat und das (zu speziellen Konditionen) so outsourcen will. Diese Branche lebt nur von der Fantasie der Leute, dass diese Inkassofritzen Gott weiß was machen, um den Schuldner zur Zahlung zu überreden (Russisch-Inkasso lässt grüssen). Wärend en meisten Auftraggebern klar, dass die auch nicht mehr können als ein paar Mahnschreiben verschicken, gäbe es die Branche schon lange nicht mehr.

Inkassoheinis sind so überflüssig wie ein Kropf, da man dem schlechten Geld noch gutes hinterherwirft.
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Beitrag von John`ek »

Rechnung wurde auf eine Firma ausgestellt und der Sitz ist in Deutschland.
Ich habe da kein Nerv mehr und würde es notfalls an die Inkassofirma abgeben, auch wenn ich nicht 100% des Betrages sehe, Hauptsache meine Ausgaben sind gedeckt. Ich habe einen Megahals auf den Menager des Teams ..... soll er sich dann mit den Profis rumschlagen.
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Beitrag von misey »

Ich würde gleich mit den ganzen Unterlagen zu dem Rechtsanwalt meines Vertrauens und den machen lassen.

Dem kannst Du die Umständer detailierter schildern und der weiss genau was der effektivste Weg ist. Er kann dann entscheiden ob Insolvenzantrag oder gar Strafanzeige, sollte man dem Käufer nämlich nachweisen können, das er gewusst hat die bestellte Ware nicht bezahlen zu können, ist das Betrug.

Wichtig ist, dass Du auch einen Eigentumsvorbehalt auf der gelieferten Ware hast und diesen auch vor dem Verkauf erklärt hast, das bringt Dich im Falle einer Insolvenz des Käufers in eine bessere Position.

Aber wie gesagt, ich denke hier im Forum kann Dir keiner einen wirklich guten Rat geben ohne die gesamten Umstände lückenlos zu kennen.

Gruss, Michael
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Beitrag von John`ek »

Die Ware bleibt in meinem Besitz bis zu vollständigen Bezahlung .... steht auf der Rechnung.
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