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Bei max 50 km/h nen Totalschaden- is das möglich

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  • choppy Offline
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Bei max 50 km/h nen Totalschaden- is das möglich

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Beitrag von choppy »

Tach und Hallo

Hoffe ihr könnt mir mit eurer Erfahrung oder Fachwissen helfen.
Hatte bei ner Probefahrt nen Unfall. Habe leider was zu viel aufs Bike geachtet und net auf den Wagen vor mir. Als der abrupt zum Stehen kommt ( ohne zu Blinken der ARSCH :evil: ) hab ich es net geschafft. Mit nem fast 1A Stoppi knall ich dem rein. Der Unfall war in ner 50er Zone die der Wagen und ich auch fuhren ( bin dem eigentlich nur hinterher gerollt ). Wenn ich beim Aufprall nach dem Bremsen noch 40 km/h drauf hatte wars viel.
Is ja auch alles eigentlich meine Schuld usw usw.
Der Händler hat mir nun ein Gutachten von dem Bock vorgelegt. Die Yam soll Totalschaden sein. R1 RN19, 4500 km, schwarz. Rahmen verzogen, Schwinge krum, Gabel komplett defekt, Heckrahmen kaputt usw. Bei dem Bike waren noch net mal die Blinker, Scheinwerfer , oder Scheibe kaputt.
Könnt ihr mir aus Erfahrungen oder Wissen mal sagen ob es sein kann das en Bike bei 40 oder 50 km/h ( war wirklich net mehr) bei nem Aufprall auf ein abbiegendes Auto en TOTALSCHADEN sein kann, oder ob der Händler nen Gutachter als Kumpel hat.
Danke für eure Infos und Meinung
den Bremspunkt verpassen macht auch Wach :-)
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  • coke Offline
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Beitrag von coke »

kann sein, kann aber auch nicht sein...das einzigste was wohl helfen könnte...eigener gutachter

sollte ja über deine private haftpflicht versicherung ablaufen oder?! dann kann soweit ich weiß die versicherung auch einen eignen gutachter schicken.

oder hast du keine versicherung?
  • drahtbürste Offline
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Beitrag von drahtbürste »

sach mir wo der ofen steht und ich kauf den haufen....

totalschaden klingt ja auch voll toll und kann dann ja eigentlich nicht mehr viel kosten...
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  • GP503.de_Franz Offline
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Beitrag von GP503.de_Franz »

Ja - ist auf jeden Fall ein Totalschaden!

Wie groß der Schaden ist sollte dir jedoch nicht so wichtig sein. Über deinem Selbstbehald wir der Betrag sicher liegen.
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Beitrag von doctorvoll »

....also die rn19 Rahmen sind saustabil -und wieso soll die Schwinge krumm sein?
hol dir nen Gutachter der was kann.(Laserrahmenlehre)
......die einen betreiben Rennsport- die anderen reden nur darüber.....
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Beitrag von Paul23 »

Bei meisten Händler, sind auch die Meister mit gutachterschein ausgerüstet :wink:

Ich würd meinen Gutachter hinschicken - hört sich alles nach abzocke :roll:
Zuletzt geändert von Paul23 am Dienstag 18. Mai 2010, 14:25, insgesamt 1-mal geändert.
...in Ren(n)te...
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Beitrag von choppy »

Laut Gutachten hat die R1 nen Restwert von ca 3900 EUR, nen Wiederbeschaffungswert von 10000 EUR und Wieder-Aufbau kostet wat von 11000 EUR, also WT ( und das bei Aussehen als wäre sie Umgefallen )
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Beitrag von tom3/4gix »

Lass ein Gegengutachten von deiner Haftplichtversicherung erstellen.

Oder

Kauf die Karre nach dem Wert des Gutachten vor dem Unfall( ist ja Basis der Definition des Totalschadens), der kann ja nicht so hoch gewesen sein bei dem kleinen Rempler, wie du schreibst, sonnst wär es ja kein Totalschaden.
Und schon hast Du ein Kringelmopped.
Lass mich, ich kann das! ..... Oh, kaputt.
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Beitrag von Karlsson »

Genau, kann sein, kann aber auch nicht sein...

Oft hilft diese Lösung, wenn keine Versicherung bezahlt:

Du kaufst dem Händler das Mopped ab, so wie sie vor dem Unfall war.
Das geschrottete Bike verkaufts du selber. Als Unfall, in Teilen oder sonstwie.
Der Differenzbetrag (auf dem du natürlich sitzenbleibst) ist dann der Schaden, den du angerichtet hast.

So sind beide zufrieden.
Der Händler hat sein Mopped verkauft, als ob kein Unfall gewesen wäre.
Und du kommst einigermassen glimpflich davon.
Unfallmotorräder werden oft erstaunlich teuer gehandelt, so dass der Schaden meist viel niedriger ist, als der Schaden, den ein Gutachter erstellt.

Funktioniert natürlich nur, wenn vorher nicht gestritten wurde.
Und in deinem Fall gibts ja noch das kaputte Auto. Das geht dann hoffentlich über die Haftpflicht des Händlers.
(Und wahrscheinlich auch nur dann, wenn das Motorrad nicht zugelassen war)
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  • GP503.de_Franz Offline
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Beitrag von GP503.de_Franz »

Die wirkliche Frage ist doch welche Alternativen du hast und was du erreichen möchtest!

Im Regelfall sollte der Vorführer vollkasko sein - also zahlst du den Selbstbehald.

Wenn Du jedoch sellbstänig haften musst kaufst du dei Karre und gut ist. In dem Fall sollte dir die Kalkulation der Schadensregulierung egal sein.

Aber wss nützt Dir die Info hier oder von einem anderen Gutachter über einen geringeren Schaden?
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