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Sonntags Fahrverbot?

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  • TL-Dirk Offline
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Beitrag von TL-Dirk »

Sorry für die blöde Frage jetzt, was ist jetzt mit einem "sprinter" ähnlichem Gefährt mit LKW-zulassung ohne Anhänger? Darf der fahren oder nicht?
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  • Roman173 Offline
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Beitrag von Roman173 »

Hey Dirk,
ja der Sprinter als Lkw solo darf fahren - er hat ja unter 7.5t zulässige Gesamtmasse. Nur wenn Du nen Solo-Lkw über 7.5t fährst, dann gilt NEIN.
Bei den Lkw-Zügen (Anhängergespanne) ist das Gewicht egal - Sonntags immer verboten.

Gruß!

Roman
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  • Heitzer Offline
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Beitrag von Heitzer »

Dirk, hat Dein Sprinter mehr als 7,5 Tonnen?

Darfst also fahren, aber nur ohne Hänger. :wink:


Edit sagt, hergerannt. :evil: :wink:
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  • yellowdoc Offline
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Beitrag von yellowdoc »

Roman173 hat geschrieben:
Das Verbot gilt nicht für

1.kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße .....
1a.kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße .....
2.die Beförderung von
a)frischer Milch...
b)frischem Fleisch....
c)frischen Fischen, lebenden Fischen..........
d)leichtverderblichem Obst und Gemüse
usw....

So genug dahergelabert :roll:
Wünsch euch nen schönen Feierabend!Prost! :givemebeer:
Roman

Na also, nen Goldfisch im Glas und ne Hackepeterschrippe aufe Faust und alles wird legal :lol:
Er hatte keine Chance, aber er nutzte sie.
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  • pjoki56 Offline
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Beitrag von pjoki56 »

hallo beisam bin selber mehrmals kontrolliert worden und durfte jedes mal meinen obulus leisten.
also: ausnahme gibts nur für verderbliches frisches !!!!
lkw mit hänger egal welche to. : verboten
lkw bis 7,5to ohne hänger : frei
lkw bis 3,5to mit hänger für sport u freizeit : frei in NRW
ABER : das ist ländersache und andere bundesländer müßt ihr jeweil fragen
wenn halter selber fährt : 40 euro u 1 punkt :shock:
wenn halter jemanden fahren läst :
halter : 400 euro u 3 punkte u.fahrer das selbe :shock: :evil:
das ist so : weil vorsatz :idea:

und immer eine handbreit aspalt unterm gummi
  • TL-Dirk Offline
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Beitrag von TL-Dirk »

Heitzer hat geschrieben:Dirk, hat Dein Sprinter mehr als 7,5 Tonnen?

Darfst also fahren, aber nur ohne Hänger. :wink:


Edit sagt, hergerannt. :evil: :wink:
Ja klar hab ich auflassten lassen!! :lol:
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  • ThorstenGSXR Offline
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Beitrag von ThorstenGSXR »

Hi

Das Problem ist dass das Ländersache ist. Es ist aber durchaus kein problem zu seine Stadtverwaltung zugehen und dir für Sportzwecke eine ganzjahres Ausnahmegenehmigung zu holen.

Gruß Thorsten
http://www.racebikesonline.de/

Wer Kämpft kann verlieren. Wer nicht Kämpft hat schon verloren!!!!
  • TL-Dirk Offline
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Beitrag von TL-Dirk »

Warum meldet ihr aber euren Bus nicht um(als PKW)?
  • luxgixxer Offline
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Beitrag von luxgixxer »

Das heisst Vw Bus als PKW plus Anhaenger kann ich fahren egal wie schwer? :?:
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  • Heitzer Offline
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Beitrag von Heitzer »

TL-Dirk hat geschrieben:Warum meldet ihr aber euren Bus nicht um(als PKW)?
Weil ein alter Diesel dann richtig Steuern im Jahr kostet. :wink:


luxgixxer hat geschrieben:Das heisst Vw Bus als PKW plus Anhaenger kann ich fahren egal wie schwer? :?:
Wenn Dein Bus eine PKW Zulassung hat, ja.
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