Hilfe bei Rechtsfrage
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen

- Chris Offline
- Site Admin
- Beiträge: 16684
- Registriert: Mittwoch 12. November 2003, 14:05
- Motorrad: Keins :-(
- Lieblingsstrecke: Schleiz
- Wohnort: Chiemgau
- Kontaktdaten:
Hilfe bei Rechtsfrage
Kontaktdaten:
Hallo Kollegen,
hier ist ja sicher der Ein oder Andere, der sich mit unseren Gesetzestexten auskennt.
Es gibt ja jede Menge Angebote im Web.
Unter anderem www.outlets.de
Seht Euch mal die AGB an:
http://www.outlets.de/anmeldung/ShowAGB
Da steht was von 8,- Euro im Monat, nur für die Nutzung der dort zur Verfügung stehenden Infos.
Ist das Rechtens? Ist das überhaupt auch haltbar? Schließlich kann ich von jedem eine E-Mail, Adresse und Geburtstag angeben.
Bitte um Info.
Danke
hier ist ja sicher der Ein oder Andere, der sich mit unseren Gesetzestexten auskennt.
Es gibt ja jede Menge Angebote im Web.
Unter anderem www.outlets.de
Seht Euch mal die AGB an:
http://www.outlets.de/anmeldung/ShowAGB
Da steht was von 8,- Euro im Monat, nur für die Nutzung der dort zur Verfügung stehenden Infos.
Ist das Rechtens? Ist das überhaupt auch haltbar? Schließlich kann ich von jedem eine E-Mail, Adresse und Geburtstag angeben.
Bitte um Info.
Danke
-
- Burgi-ch Offline
- Beiträge: 144
- Registriert: Donnerstag 27. September 2007, 13:07
- Wohnort: Im Luzernischen
Die Masche erinnert mich an die Sache mit Megadownloads, das war im Prinzip auch nicht anders.
Wenn man unwissentlich und unwillentlich ein Abo abgeschlossen hat, dann gibt es die beste Möglichkeit, fristgerecht das "Abo" zu widerrufen. Leider gibt es meistens erst nach Ablauf der Frist eine Mail mit der Info, dass man ein Abo zu bezahlen hat. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine eindeutige Identifizierung über die IP-Adresse möglich sei. Es wird auch darauf gepocht, dass man ja die AGB vor deren Akzeptanz zu lesen hätte. (das stimmt in der Tat, aber nur in den AGB auf die Kosten einzugehen, ist offensichtlich rechtlich streitbar)
Im oberen Fall wurde von Verbraucherzentralen dazu geraten, per Einschreiben darauf hinzuweisen, dass man nicht zureichend informiert wurde.
Aussitzen und nicht zahlen war die Empfehlung. Zuerst gibt es Mahnungen, dann Drohungen mit Inkassobüros.
Musterbriefe:
http://www.computerbetrug.de/downloads/ ... i-abzocke/
Wenn man unwissentlich und unwillentlich ein Abo abgeschlossen hat, dann gibt es die beste Möglichkeit, fristgerecht das "Abo" zu widerrufen. Leider gibt es meistens erst nach Ablauf der Frist eine Mail mit der Info, dass man ein Abo zu bezahlen hat. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine eindeutige Identifizierung über die IP-Adresse möglich sei. Es wird auch darauf gepocht, dass man ja die AGB vor deren Akzeptanz zu lesen hätte. (das stimmt in der Tat, aber nur in den AGB auf die Kosten einzugehen, ist offensichtlich rechtlich streitbar)
Im oberen Fall wurde von Verbraucherzentralen dazu geraten, per Einschreiben darauf hinzuweisen, dass man nicht zureichend informiert wurde.
Aussitzen und nicht zahlen war die Empfehlung. Zuerst gibt es Mahnungen, dann Drohungen mit Inkassobüros.
Musterbriefe:
http://www.computerbetrug.de/downloads/ ... i-abzocke/

Öfter mal die Hände waschen!!!
- Chris Offline
- Site Admin
- Beiträge: 16684
- Registriert: Mittwoch 12. November 2003, 14:05
- Motorrad: Keins :-(
- Lieblingsstrecke: Schleiz
- Wohnort: Chiemgau
- Kontaktdaten:
Vielen Dank!!!Burgi-ch hat geschrieben:Guckst du z.B. HIER
und danach kommt dann irgendwann auch nichts mehr.campari hat geschrieben:
Aussitzen und nicht zahlen war die Empfehlung. Zuerst gibt es Mahnungen, dann Drohungen mit Inkassobüros.
Würde da auch keinen Brief schreiben. So nimmst du denen nur Arbeit ab.
Sollen sie doch deine Adresse raussuchen. (Für 100€ ohne eine echte Gegenleisung von denen ist das viel zuviel Aufwand)
Hab sowas auch gehabt und mich nicht um deren Mails gekümmert.
Irgendwann haben sie es dann aufgegeben.
-
- Flo und Tine. Offline
- Beiträge: 482
- Registriert: Samstag 30. September 2006, 09:06
- Wohnort: Hockenheim
- Kontaktdaten:
- Martin Offline
- Beiträge: 9942
- Registriert: Donnerstag 13. November 2003, 15:35
- Motorrad: LAAKS R6 RJ03 IDM
- Lieblingsstrecke: Ledenon, Oscherlsben
- Wohnort: Düsseldorf
- Kontaktdaten:
Hatte ich mal mit megadownloads, wo ich mich definitiv nie angemeldet habe. Erst mails, dann 2x Post, dann nichts mehr.
Ging dann ja auch durchs TV dieser Laden.
Ging dann ja auch durchs TV dieser Laden.
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
_________________________________
Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
_________________________________
Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
Bei meinem Cousin(16) der sich auch irgend nen Codec runterladen wollte und sich bei solch einer Seite registriert hatte kam am Anfang ne Mahnung, dann hat sich mein Onkel bei der Verbraucherzentrale schlau gemacht, diese haben ihm dann einen Musterbrief zugesandt und gesagt er solle stillhalten. Nach zwei unfreundlichen Mails hat er bis heute nichts mehr von denen gehört.
Mfg
S0NiC
Mfg
S0NiC
- Sofatester Offline
- Beiträge: 1733
- Registriert: Dienstag 9. September 2008, 12:51
- Wohnort: Nürnberg
Wenn man die Abzocke vor Ablauf der Widerrufsfrist bemerkt, sollte man natürlich auf jeden Fall auch vor Ablauf dieser Frist einen Widerruf in Textform an den Vertragspartner senden, das erspart einem in vielen Fällen wohl weiteren Ärger und erhöht in jedem Fall die Erfolgschancen, sich gegen derartige Abzocke zu wehren.
Ganz abgesehen davon sollte man sich (LEIDER !) immer die Mühe machen, AGB zu lesen, bevor man Verträge schließt oder sich irgendwo anmeldet.
Chris hat die Abzocke nach dem Lesen der AGB ja auch sofort bemerkt.
Ist man sich sicher, dass es sich um (betrügerische) Abzocke handelt, so sollte man die Sache keinesfalls aussitzen, sondern auf die erste Zahlungsaufforderung möglichst bald zurück schreiben, einen Widerruf erklären (egal ob die Frist um ist oder nicht), dann die eigene Vertrags-Erklärung wegen Täuschung und wegen Irrtums anfechten und dann erklären, dass die betreffende Regelung in den AGB unwirksam ist und man deshalb auf keinen Fall zahlen werde, auch nicht nach Inkasso- oder Anwaltsmahnschreiben.
Mit so einer Begründung ist es dem Unternehmen nämlich kaum möglich, die Kosten eines evtl. später beauftragten Inkassobüros oder eines außergerichtlich tätigen Anwalts erfolgreich geltend zu machen. Statt dessen wird unter diesen Voraussetzungen das Unternehmen gleich klagen müssen oder ein Mahnverfahren einleiten müssen.
Gegen den Mahnbescheid muss man dann, wenn man sich weiter sicher ist, dass es sich um "Abzocke" handelt, fristgemäß Widerspruch einlegen. Dann muss das Unternehmen das Verfahren streitig weiter führen, was letztlich einer Klage entspricht.
Erfahrungsgemäß werden in echten "Abzocke"-Sachen diese Klagen allerdings seltenst erhoben. Das Ganze funktioniert häufig nach der Masche: Wenn sich von 10 Angeschmierten nur (z.B.) 3 wehren, läßt man diese 3 in Ruhe und hat mit den anderen 7 schon genug verdient.
Viel Erfolg für Dich, Chris
Ganz abgesehen davon sollte man sich (LEIDER !) immer die Mühe machen, AGB zu lesen, bevor man Verträge schließt oder sich irgendwo anmeldet.
Chris hat die Abzocke nach dem Lesen der AGB ja auch sofort bemerkt.
Ist man sich sicher, dass es sich um (betrügerische) Abzocke handelt, so sollte man die Sache keinesfalls aussitzen, sondern auf die erste Zahlungsaufforderung möglichst bald zurück schreiben, einen Widerruf erklären (egal ob die Frist um ist oder nicht), dann die eigene Vertrags-Erklärung wegen Täuschung und wegen Irrtums anfechten und dann erklären, dass die betreffende Regelung in den AGB unwirksam ist und man deshalb auf keinen Fall zahlen werde, auch nicht nach Inkasso- oder Anwaltsmahnschreiben.
Mit so einer Begründung ist es dem Unternehmen nämlich kaum möglich, die Kosten eines evtl. später beauftragten Inkassobüros oder eines außergerichtlich tätigen Anwalts erfolgreich geltend zu machen. Statt dessen wird unter diesen Voraussetzungen das Unternehmen gleich klagen müssen oder ein Mahnverfahren einleiten müssen.
Gegen den Mahnbescheid muss man dann, wenn man sich weiter sicher ist, dass es sich um "Abzocke" handelt, fristgemäß Widerspruch einlegen. Dann muss das Unternehmen das Verfahren streitig weiter führen, was letztlich einer Klage entspricht.
Erfahrungsgemäß werden in echten "Abzocke"-Sachen diese Klagen allerdings seltenst erhoben. Das Ganze funktioniert häufig nach der Masche: Wenn sich von 10 Angeschmierten nur (z.B.) 3 wehren, läßt man diese 3 in Ruhe und hat mit den anderen 7 schon genug verdient.
Viel Erfolg für Dich, Chris
Zuletzt geändert von Sofatester am Dienstag 5. Januar 2010, 20:16, insgesamt 1-mal geändert.