Korrekter Weise würde er schon die Grundeinstellung prüfen und zusätzlich die Funktion der Verstellung.Hapelo hat geschrieben:Aber er prüft nur die Gängigkeit der Verstellung, nicht aber die Grundeinstellung an sich.
Dekra oder TÜV oder etwas anderes?Oder alle nich so Kompeten
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen

- Lutze Offline
- Beiträge: 16941
- Registriert: Montag 7. Juni 2004, 22:12
- Motorrad: GSXR-750
- Lieblingsstrecke: Most
- Wohnort: Tangerhütte
- Kontaktdaten:
-
- Jürgen74 Offline
- Beiträge: 38
- Registriert: Samstag 17. Juni 2006, 20:35
- Wohnort: Übersee am Chiemsee
Nachdem ich als Prüfi gelegentlich auch mit solchen Fragen konfrontiert werde, möcht ich mal a bisserl Senf dazugeben:
Meiner Meinung nach kommt die ganze Diskussion wegen eines Missverständnisses zusammen. Auf der einen Seite steht der Fahrzeughalter, der für sein Fahrzeug die Plakette will. Dabei hat er kein Problem damit wenn ihm sicherheitsrelevante (zumindest aus seiner Sicht) Mängel aufgezeigt werden, reagiert aber allergisch auf diverse andere Dinge die zumindest oberflächlich gesehen nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun haben. Auf der anderen Seite der Prüfer der das Fahrzeug beurteilen soll auf Vorschriftsmäßigkeit. Und da ist der springende Punkt: Die Verkehrssicherheit ist nur ein Teilaspekt der Vorschriftsmäßigkeit. Beispielsweise wäre ja der mit 20 Scheinwerfern bestückte Fernfahrersattelzug in der Dunkelheit sicher viel besser zu sehen als ein normal Beleuchteter, aber der Gesetzgeber hat das halt so in seinen Vorschriften nicht vorgesehen und deshalb ist es halt zu bemängeln.
Fazit: Wir wollen keinem etwas böses oder jemanden schickanieren sondern einfach nur unsere Arbeit machen. Daß man das dem Kunden auf verschiedene Art und Weise verständlich machen kann ist klar und führt zur Diskussion der Servicequalität und da muß ich zugeben gibts durchaus "Kollegen" mit Nachholbedarf.
Da jetzt sicher der Einwurf im Raum steht "ihr könnt doch auch mal ein Auge zudrücken":
Der Rahmen ist da sehr begrenzt und da die Überwachungsorganisationen untereinander im Wettberwerb stehen, gibt es sicher nur wenige Prüfer die diesen Spielraum im Sinn der Kundenzufriedenheit nicht sowieso schon bis zur Grenze ausnutzen. Aber drüber hinaus geht halt ned. Denn wir Prüfer werden mit Testautos und unangekündigten Kontrollen auch geprüft und wenn's da hakt, wird's schnell unangenehm, da wir Prüfer bei unserer Tätigkeit ähnlich den Beamten beurteilt werden, was dann im Falle eines Falles zu einer Verurteilung wegen Falschbeurkundung im Amt und damit Jobverlust für eine gewisse Zeit führen kann.
Wie würdet ihr in der Situation entscheiden:
Ein unbekannter Kunde kommt zu euch und bittet euch etwas zu tun was euch euer Arbeitgeber untersagt hat. Ihr wisst wenn ihr es tut und es kommt auf, seid ihr euren Job los und könnt auf eine bestimmte Zeit hinaus auch keinen Job in der gleichen Branche mehr bekommen.
- Würdet ihr es für diesen Kunden tun?
Grüße vom Jürgen
Meiner Meinung nach kommt die ganze Diskussion wegen eines Missverständnisses zusammen. Auf der einen Seite steht der Fahrzeughalter, der für sein Fahrzeug die Plakette will. Dabei hat er kein Problem damit wenn ihm sicherheitsrelevante (zumindest aus seiner Sicht) Mängel aufgezeigt werden, reagiert aber allergisch auf diverse andere Dinge die zumindest oberflächlich gesehen nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun haben. Auf der anderen Seite der Prüfer der das Fahrzeug beurteilen soll auf Vorschriftsmäßigkeit. Und da ist der springende Punkt: Die Verkehrssicherheit ist nur ein Teilaspekt der Vorschriftsmäßigkeit. Beispielsweise wäre ja der mit 20 Scheinwerfern bestückte Fernfahrersattelzug in der Dunkelheit sicher viel besser zu sehen als ein normal Beleuchteter, aber der Gesetzgeber hat das halt so in seinen Vorschriften nicht vorgesehen und deshalb ist es halt zu bemängeln.
Fazit: Wir wollen keinem etwas böses oder jemanden schickanieren sondern einfach nur unsere Arbeit machen. Daß man das dem Kunden auf verschiedene Art und Weise verständlich machen kann ist klar und führt zur Diskussion der Servicequalität und da muß ich zugeben gibts durchaus "Kollegen" mit Nachholbedarf.
Da jetzt sicher der Einwurf im Raum steht "ihr könnt doch auch mal ein Auge zudrücken":
Der Rahmen ist da sehr begrenzt und da die Überwachungsorganisationen untereinander im Wettberwerb stehen, gibt es sicher nur wenige Prüfer die diesen Spielraum im Sinn der Kundenzufriedenheit nicht sowieso schon bis zur Grenze ausnutzen. Aber drüber hinaus geht halt ned. Denn wir Prüfer werden mit Testautos und unangekündigten Kontrollen auch geprüft und wenn's da hakt, wird's schnell unangenehm, da wir Prüfer bei unserer Tätigkeit ähnlich den Beamten beurteilt werden, was dann im Falle eines Falles zu einer Verurteilung wegen Falschbeurkundung im Amt und damit Jobverlust für eine gewisse Zeit führen kann.
Wie würdet ihr in der Situation entscheiden:
Ein unbekannter Kunde kommt zu euch und bittet euch etwas zu tun was euch euer Arbeitgeber untersagt hat. Ihr wisst wenn ihr es tut und es kommt auf, seid ihr euren Job los und könnt auf eine bestimmte Zeit hinaus auch keinen Job in der gleichen Branche mehr bekommen.
- Würdet ihr es für diesen Kunden tun?
Grüße vom Jürgen
- Bremsklotz Offline
- Beiträge: 852
- Registriert: Sonntag 15. Februar 2004, 22:47
- Motorrad: BMW S1000R
- Wohnort: bei Aachen
- Martin Offline
- Beiträge: 9942
- Registriert: Donnerstag 13. November 2003, 15:35
- Motorrad: LAAKS R6 RJ03 IDM
- Lieblingsstrecke: Ledenon, Oscherlsben
- Wohnort: Düsseldorf
- Kontaktdaten:
@ Jürgen:
Danke für Dein statement.
Da ein Bekannter von mir auch (KÜS-)Prüfi ist, hat er mir auch schon aus dem Nähkästchen geplaudert. Seitdem sehe ich das etwas differenzierter.
Gruß, Martin
Danke für Dein statement.
Da ein Bekannter von mir auch (KÜS-)Prüfi ist, hat er mir auch schon aus dem Nähkästchen geplaudert. Seitdem sehe ich das etwas differenzierter.
Gruß, Martin
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
_________________________________
Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
_________________________________
Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
- imotepvhs Offline
- Beiträge: 287
- Registriert: Sonntag 12. August 2007, 21:05
- Motorrad: Ducati
- Wohnort: Nürnberg
- Kontaktdaten:
ja das versteh ich voll und ganz und kann ich sehr gut nachvollziehn!
Mich hat alledings eben nur etwas genervt da ich ja mein Auto bei "meiner" Werkstatt hatte dass er das erste mal was beanstandet hat "Bremsleitung vorne Porös" fand ich super dass er das entdeckt hatte dann hatt die Werkstatt das getauscht musste ihn ne Woche später wieder vorführen und dann heists auf eimal Handbremse ziehnt ungleich.
Und deswegen keine Plakette.
Dann habe ich mich eben gefragt hätte er dass noch gleich bei der 1. Pfüfung mich angeben können dann hätten die das einstellen können und gut is?
Aber da muss man wahrscheinlich eher auch den Fehler bei der Werkstatt suchen oder?
Mich hat alledings eben nur etwas genervt da ich ja mein Auto bei "meiner" Werkstatt hatte dass er das erste mal was beanstandet hat "Bremsleitung vorne Porös" fand ich super dass er das entdeckt hatte dann hatt die Werkstatt das getauscht musste ihn ne Woche später wieder vorführen und dann heists auf eimal Handbremse ziehnt ungleich.
Und deswegen keine Plakette.
Dann habe ich mich eben gefragt hätte er dass noch gleich bei der 1. Pfüfung mich angeben können dann hätten die das einstellen können und gut is?
Aber da muss man wahrscheinlich eher auch den Fehler bei der Werkstatt suchen oder?
- Martin Offline
- Beiträge: 9942
- Registriert: Donnerstag 13. November 2003, 15:35
- Motorrad: LAAKS R6 RJ03 IDM
- Lieblingsstrecke: Ledenon, Oscherlsben
- Wohnort: Düsseldorf
- Kontaktdaten:
So sieht es aus. Eine ordentliche Werkstatt hätte zumindest grob durchgesehen und die poröse Bremsleitung entdeckt.
Dass der Prüfer die ungleichmäßige Bremsleistung erst bei der 2. Prüfung feststellt, deutet doch daraufhin dass er die erste Prüfung nicht zu Ende gemacht hat. Musst du jetzt 2x die Nachprüfungsgebühr zahlen??? Ich glaube, DAS wäre nicht legitim.
Gruß, Martin
Dass der Prüfer die ungleichmäßige Bremsleistung erst bei der 2. Prüfung feststellt, deutet doch daraufhin dass er die erste Prüfung nicht zu Ende gemacht hat. Musst du jetzt 2x die Nachprüfungsgebühr zahlen??? Ich glaube, DAS wäre nicht legitim.
Gruß, Martin
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
_________________________________
Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
_________________________________
Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
- Lutze Offline
- Beiträge: 16941
- Registriert: Montag 7. Juni 2004, 22:12
- Motorrad: GSXR-750
- Lieblingsstrecke: Most
- Wohnort: Tangerhütte
- Kontaktdaten:
Allein das ist streng genommen schon nicht Gesetzeskonform.Jürgen74 hat geschrieben:und da die Überwachungsorganisationen untereinander im Wettberwerb stehen
Das sollte so sein aber auch so in Auftrag gegeben werden. Die Kunden denken dann immer 59€ HU und 32€ AU und damit hat es sich. Wenn die Werkstatt dann für die Vorabprüfung Geld sehen will geht das Geschrei schon los weil der Tüv ja sowieso schon so teuer ist.Martin hat geschrieben:So sieht es aus. Eine ordentliche Werkstatt hätte zumindest grob durchgesehen und die poröse Bremsleitung entdeckt.
Das die Werkstatt davon nicht viel bis garnichts hat im Grunde sogar Geld dazu legt weil sie ja Hebebühne und Bremsenprüfstand zur Verfügung stellen muss daran denkt keiner.
Es soll aber auch Prüfer geben denen man mit Geldscheinen die Augen zu kleben kann oder aber genau das Gegenteil die ganz genau hinsehen.
- Sofatester Offline
- Beiträge: 1733
- Registriert: Dienstag 9. September 2008, 12:51
- Wohnort: Nürnberg
Die eigentliche Beschwerde geht doch offenbar gegen die Werkstatt.Martin hat geschrieben:So sieht es aus. Eine ordentliche Werkstatt hätte zumindest grob durchgesehen und die poröse Bremsleitung entdeckt.
Dass der Prüfer die ungleichmäßige Bremsleistung erst bei der 2. Prüfung feststellt, deutet doch daraufhin dass er die erste Prüfung nicht zu Ende gemacht hat. Musst du jetzt 2x die Nachprüfungsgebühr zahlen??? Ich glaube, DAS wäre nicht legitim.
Gruß, Martin
Ich seh immer zu, dass bei meiner Dose der jährliche Inspektionstermin mit einer fälligen HU zusammen gelegt wird. Die Inspektion wird vorher durchgeführt. Wenn da was zu machen ist, werde ich benachrichtigt und gebe den Rep.Auftrag. Dann werden die Teile bestellt. Dem TÜV-Mann wird, wenn eine Reparatur noch nicht fertig ist, die Teilebestellung gezeigt. Mein Werkstattmensch unterschreibt, dass er die Dose nicht unrepariert rausgibt. Ob die Plakette nun vor oder nach der Rep. geklebt wird, weiß ich nicht, ist mir auch wumpe. Tatsache ist, dass korrekt geprüft und sehr gut geschraubt wird. Alles zu angemessenem Preis. Natürlich sind mir die Bemühungen meiner Top-Werkstatt für diese Abwicklung ein paar Euro wert. Im Vergleich zu den ersparten Bemühungen und der problemlosen Abwicklung ist der Betrag absolut o.k.
Ich hole den Wagen fertig inspiziert/repariert und alle 2 Jahre mit neuer Plakette ab. Habe noch nie irgendwelche Nachprüfungsgebühren bezahlt.
Auffällig ist nur, dass meine Dose Bremsscheiben zum Frühstück frisst.
Außer solchen Verschleissteilen und üblicher Wartung ist die letzten 9 Jahre und 130.000km seit Neukauf noch nie was kaputt gegangen. Das wäre bei meinem Gefährt (K96 3.0V6 ) allerdings auch sehr

Das was imotepvhs schreibt, wäre mir auch auf den Keks gegangen. egal ob es nun am TÜV oder der Werkstatt lag.