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Wanderer (Motorradfahrer), kommst Du nach München ..........

Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
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Moderatoren: as, Chris

  • Pa#4 Offline
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Beitrag von Pa#4 »

und es ist Oktoberfest, dann gelten auf Münchens Straßen andere Regeln!!!!

Nach einem Urteil des Münchner Amtsgerichts (Az.: 331 C 22085/07) müssen Verkehrsteilnehmer stets mit Verkehrssünden betrunkener Fußgänger rechnen und in der Nähe der Theresienwiese ihr Tempo entsprechend drosseln.

Das Amtsgericht München hat dies in einem gestern veröffentlichten Urteil klargestellt.

Einer Motorradfahrerin, der 2006 an einer Kreuzung in der Nähe des Festgeländes ein angetrunkener Wiesn-Besucher vors Motorrad gelaufen ist, sprach das Gericht ein 50prozentiges Mitverschulden zu!

Die Frau muss deshalb die Hälfte des entstandenen Sachschadens von knapp 2500 Euro selbst zahlen, die geforderten 1000 Euro Schmerzensgeld für ihre selbst erlittenen Verletzungen bekommt sie nicht!

Nach der Ansicht des Richters war das Tempo der Frau von 40 - 50 km/h zu schnell!!!

Es sei wirklich allgemein bekannt, dass in Wiesnnähe nachts immer viele Betrunkene unterwegs seien.

Pa#4
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  • onkel tom Offline
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Beitrag von onkel tom »

und?
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  • GSXR Junkie Offline
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Beitrag von GSXR Junkie »

Wayne :?:
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  • Hondianer Offline
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Beitrag von Hondianer »

Also nur mitm auto dahin ?
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  • Stonie Offline
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Beitrag von Stonie »

Endlich nimmt mal jemand Rücksicht auf uns betrunkene Fußgänger 8)
Ich trinke ein Getränk und esse ein Geäst.
  • yellowdoc Offline
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Beitrag von yellowdoc »

Die hat selber schuld! Wär sie besoffen gefahren wär das nich passiert :lol:






Nee, schon eigenartig. Als Moppedfahrer haste immer die Arschkarte.
Er hatte keine Chance, aber er nutzte sie.
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  • patchwork Offline
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Beitrag von patchwork »

Mit Klapphelm und GS oder ist das ein Fake
  • Pa#4 Offline
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Beitrag von Pa#4 »

patch,

ich glaube nicht, dass dies ein Fake ist, denn der Passauer Neuen Presse / Deggendorfer Zeitung war diese Meldung immerhin zusätzlich noch ein mit ca. 40 Zeilen größerer Kommentar auf Seite 2 wert!

Darin ging es zwar weniger um Besoffene, sondern auch um Kinder, die zwischen Autos hervorlaufen können.

"In Volksfestnähe" (Was ist Nähe?) muss man immer mit enthemmten, nicht mehr voll zurechnungsfähigen Verkehrsteilnehmern rechnen. Da sind halt oft die zulässigen Geschwindigkeiten noch zu hoch. Dennoch ist solch ein Urteil kein Freibrief für Alkoholisierte oder Unvorsichtige, aber es mag Fahrzeuglenkern deutlich machen, wie schnell Unheil droht. Die Verantwortung fährt immer mit."

Die Frage ist, ob dieses Urteil vor einem höheren Gericht Bestand hat, es war ein Amtsgericht und von der Logik her ist das fast eine Umkehrung der Schuldfrage!

Pa#4
  • Clemens Offline
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Beitrag von Clemens »

Ja, in der Presse wurde darüber geschrieben.

In meinen Augen ist das Urteil angemessen und korrekt, also mit viel Sachverstand gefällt worden. Als Umkehrung der Schuldfrage empfinde ich das nicht, sondern als einen Wink mit dem Zaunpfahl, sich auf spezielle und bekannte örtliche Begebenheiten, und damit auf absehbare Verkehrssituationen, einzustellen.
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