zx10speed hat geschrieben:Hatte ich übersehen, die Umkleberei ist laut Tüv ohnehin nicht mehr zulässig, und wenn Du behauptest der Scheinwerfer ist gleich, dann hast Du ja gar keinen Plan oder?
Gruß,
Karsten
Hi Karsten
NIx hören sondern selber machen.Um dir mal meine tätigkeit zu erläutern.Im-Export USA-Japan-England usw.Fahrzeuge TÜVEN-Aus-Einfuhr usw,Container machen usw.Also wenn du so laien haft daran gehst ist wohl er unerfahrenheit deinerseits.Also es gibt gutachten nach unserer STVZO,über abgas-schweinwerfer usw.Und Scheinwerfer Gutachten macht der TÜV Berlin,Abgas der Tüv ESSEN und Direkt im EX MZ Werk.Und du,ich bin im besitz vieler Gutachten die mein eigentum sind.Für PKWs und Motorrädern.Und man sollte einen guten kontakt zur typen Prüfstell haben,ja ja es kann sich hin und wieder was änderen ca alle 3-6monaten.Man sollte sich im vorfeld schlau machen was jenach Moped anderes sein könnte und schlau machen wo man was her bekommt wenn was anderes sein sollte.Und hier paar beispiele.Honda Rune,GL1800,V-MAX,RVF400,CBR400RR,ZXR400RR SP,FZR400RR SP usw usw sogar Ford GT40 Gutachten für EURO4(Ford nur EURO3) alles eigentum.Und jetzt bist du dran kein plan(Karsten?)
zx10speed hat geschrieben:Hatte ich übersehen, die Umkleberei ist laut Tüv ohnehin nicht mehr zulässig, und wenn Du behauptest der Scheinwerfer ist gleich, dann hast Du ja gar keinen Plan oder?
Gruß,
Karsten
Hi Karsten
NIx hören sondern selber machen.Um dir mal meine tätigkeit zu erläutern.Im-Export USA-Japan-England usw.Fahrzeuge TÜVEN-Aus-Einfuhr usw,Container machen usw.Also wenn du so laien haft daran gehst ist wohl er unerfahrenheit deinerseits.Also es gibt gutachten nach unserer STVZO,über abgas-schweinwerfer usw.Und Scheinwerfer Gutachten macht der TÜV Berlin,Abgas der Tüv ESSEN und Direkt im EX MZ Werk.Und du,ich bin im besitz vieler Gutachten die mein eigentum sind.Für PKWs und Motorrädern.Und man sollte einen guten kontakt zur typen Prüfstell haben,ja ja es kann sich hin und wieder was änderen ca alle 3-6monaten.Man sollte sich im vorfeld schlau machen was jenach Moped anderes sein könnte und schlau machen wo man was her bekommt wenn was anderes sein sollte.Und hier paar beispiele.Honda Rune,GL1800,V-MAX,RVF400,CBR400RR,ZXR400RR SP,FZR400RR SP usw usw sogar Ford GT40 Gutachten für EURO4(Ford nur EURO3) alles eigentum.Und jetzt bist du dran kein plan(Karsten?)
MFG
Moriwaki
SORRY SORRY
Nicht StVZO sondern ZVO(Zulassungs verordnung)
MFG
Moriwaki
Zulassungsverfahren
§ 7 Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat
(1) Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Betrieb waren, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Der Antragsteller hat nachzuweisen, wann das Fahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erstmals in Betrieb genommen worden ist. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die Durchführung einer vorgeschriebenen Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
(2) Die Zulassungsbehörde hat die ausländische Zulassungsbescheinigung einzuziehen und mindestens sechs Monate aufzubewahren. Sie hat das Kraftfahrt- Bundesamt über die Einziehung umgehend, mindestens jedoch innerhalb eines Monats, elektronisch zu unterrichten. Ausführungsregelungen zur Datenübermittlung gibt das Kraftfahrt-Bundesamt in entsprechenden Standards im Verkehrsblatt bekannt. Auf Verlangen der zuständigen ausländischen Behörde ist die eingezogene Zulassungsbescheinigung über das Kraftfahrt-Bundesamt zurückzusenden. Sofern die ausländische Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen besteht, kann bei Fehlen des Teils II das Fahrzeug nur zugelassen werden, wenn über das Kraftfahrt-Bundesamt die Bestätigung der zuständigen ausländischen Behörde über die frühere Zulassung eingeholt wurde.
(3) Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums in Betrieb waren, ist vor der Zulassung in jedem Fall eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und, sofern vorgeschrieben, eine Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen.
Netto innerhalb der eu nur von händler zu händler wegen der MWST ausweisung.
privat immer mit MWST von dem Land des Kaufes
Ich glaube da liegst du falsch. Es gibt genug Luxemburger die Autos in Deutschland kaufen und die Mwst wird immer hier in Luxemburg bezahlt. Wenn ich mich recht erinnere muss man ab einer bestimmten Summe die Mwst in dem Land bezahlen wo man das Teil importiert
Netto innerhalb der eu nur von händler zu händler wegen der MWST ausweisung.
privat immer mit MWST von dem Land des Kaufes
Ich glaube da liegst du falsch. Es gibt genug Luxemburger die Autos in Deutschland kaufen und die Mwst wird immer hier in Luxemburg bezahlt. Wenn ich mich recht erinnere muss man ab einer bestimmten Summe die Mwst in dem Land bezahlen wo man das Teil importiert
Hallo Frido
Ich denke es hat wohl einen anderen hinter grund,ersten ist die mwst noch ausweisbar(war vorher firmenwagen bzw geschäftsfahrzeug) bei gebrauchtfahrzeugen oder es handelt sich um einen neuwagen.Dann besteht die möglichkeit das fahrzeug ohne mwst zu erwerben.Da die steuer in l-burg wahrscheinlich unter 17,5%liegt und man da schnell nochmal paar euro sparen kann.Jedoch wird dann von vielen händlern bei privat leuten die mwst eingehalten als sicherheit bist der kunde die ordnungsgemässe einfuhrpapiere seines landes vorlegen kann über die bezahlt mwst.danach wird er diese erst zurück erstatten bzw auszahlen.
aber lasse mich gerne eines besseren belehren.
@ Moriwaki:
schönes und viel blabla, hat aber wenig mit der Praxis zu tun.
Nur ein Beispiel:
Es ist unter anderem Fakt das die Engländer die linke Strassenseite mehr benutzen wie wir.
Aus diesem Grund hat der Scheinwerfer ein anderes Strahlbild, denn er strahlt waagerecht nach rechts, und links hoch, genau andersherum wie die anderen Scheinwerfer, weiss jeder Lehrling im ersten Lehrjahr.
Wenn Du ein Gutachten dazu hast, und es korrekt ist, dann müsste da drin stehen das er blendet bei Rechtsverkehr.
Auf die anderen Sachen geh ich nicht weiter ein, ist mir die Zeit zu Schade.
Es ist jedenfalls den Leuten hier gegenüber unfair, das alles kein Problem ist, denn so ist es nicht, ich hab da andere erfahrungen gemacht, und zwar aktuell.
Gruß,
Karsten
raceflash.de , öhlinsservice.de[/i][/b] triumphraceparts.de
keine PN, bitte nur mails, karsten@bikeshop-luechow.de
Der Scheinwerfer dürfte definitiv ein Anderer sein. Allerdings baut KTM
auschließlich Scheinwerfer für Rechtsverkehr in die Motorräder und liefert den Scheinwerfer/Linksverkehr dem britischen Händler in der Transportkiste mit, auf das er umrüste. Britische Händler, zumindest die KTM-Dealer, sind nicht böse wenn sie nicht umbauen müssen und obendrein den Scheinwerfer für Linksverkehr ins Lager legen können.
Keine Ahnung wie es bei den Japanern ist. Aber da die im Mutterland auch auf der falschen Seite fahren könnte ich mir eine größere Händlerfreundlichkeit vorstellen. Die liefern wahrscheinlich gleich mit dem richtigen (für uns falschen) Scheinwerfer aus.
1. Scheinwerfer sind definitiv unterschiedlich und MÜSSEN getauscht werden!
2. Tacho lässt sich bei manchen Modellen umstellen, bei manchen nicht!
3. Alle Preise auf der Insel sind immer netto, d.h. ohne MwSt. ausgezeichnet!!
4. Als Privatmann kauft man ein neues Fahrzeug (oder ein gebrauchtes mit weniger als 6000km oder jünger als ein 1/2 Jahr) im EU-Ausland IMMER netto und zahlt die deutsche MwSt. bei Einfuhr!