Glückwunsch zum Sieg im Rechtsstreit.

Das ist schon wirklich ein Armutszeugnis wenn sich ein Veranstalter so verhält!
Vor allem wenn er die Rückerstattung explizid für Deinen Fall in seinen AGB's anbietet u. es anschließend nicht macht, werden seine eigenen Grundsätze zum ad absurdum!!

Bis die Tage - schöne Zeit - gruß Harry