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Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
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Beitrag von ca »

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Beitrag von hans rdk »

Das liest ein jeder wie er es benötig.
Gruss Hans.

PS Wundern nicht Ärgern
http://www.Kiefer-Reifendienst.de
Alles für den Hobby-Racer
Manchmal ertappe ich mich dabei , wie ich mit mir selber spreche
und dann
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Beitrag von beejot »

Versuchen wir es mit einem Gleichnis... Bild

Bestell mal eine Pizza und Salat... was bekommst du ?

Und dann bestell mal eine Pizza mit Salat... :wink:... also ich kann das echt nicht anders lesen...
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Beitrag von ca »

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Beitrag von beejot »

ca hat geschrieben:Tolles Beispiel, in diesem Fall aber absolut untauglich :lol:
Jo... stimmt. Aber Fakt ist das die meisten wohl nicht das rauslesen aus dem Text was du gerne rauslesen möchtest, mich eingeschlossen.. mal abgesehen davon das es nicht sonderlich sinnig ist was die Reederei da vorgibt. Da die Tonnage bei Pkw`s nicht maßgeblich ist wird immer pro Einheit "kassiert".. ist doch auf den Rheinfähren nicht anders.
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Beitrag von Lutze »

Du hast dir mal wieder das rausgesucht und gelesen was du gern lesen möchtest. Ähnlich gut konntest das ja bei der 100 kmh Zulassung.
Du solltest dir bei der Interpretation von Gesetzesbedingungen , AGB und dergleichen jemand zu Hilfe holen.
Ich geb zu man könnte auf die gleiche Idee kommen wie du etwas unglücklich formuliert der Text.Im Grunde soll es nur eine Aufzählung sein und Anhänger/Wohnwagen steht da nur um deutlich zu machen das Wohnwagen auch als Anhänger gelten.

Bei dieser Formulierung würdest du auch nicht mehr widersprechen:

Fahrzeuge,Fahrräder,Anhänger,Wohnwagen,Motorräder und Kinderwagen mit einer Länge von mehr als 6 Metern
und/oder Höhe von mehr als 1.83 Metern müssen zum Zeitpunkt der Buchung
zusammen mit allfälligen Dachgepäckträgern, Fahrrädern etc. angegeben werden
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Beitrag von TommyB »

ca, bei deiner Interpretation hätte es Fahrzeuge mit Hänger heißen müssen.
......für einen Friedensnobelpreis würde ich töten !
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Beitrag von beejot »

Lutze hat geschrieben:Bei dieser Formulierung würdest du auch nicht mehr widersprechen:

Fahrzeuge,Fahrräder,Anhänger,Wohnwagen,Motorräder und Kinderwagen mit einer Länge von mehr als 6 Metern und/oder Höhe von mehr als 1.83 Metern müssen zum Zeitpunkt der Buchung zusammen mit allfälligen Dachgepäckträgern, Fahrrädern etc. angegeben werden
Lutze du solltest bei P&O die AGB`s erstellen.. :!:
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Beitrag von ca »

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Zuletzt geändert von ca am Samstag 29. November 2008, 23:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von beejot »

:shock:

Das meinst du jetzt nicht ernst oder..

Wenn da noch stehen würde "Fahrzeug und Anhänger"...ok... aber da steht "Fahrzeuge und Anhänger"... Christian das ist ein Unterschied..
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