rossi hat geschrieben:
Und wenn ein Möchtegernkäufer für egalwas sich mit den Worten meldet: "Du mir sagen Endpreis", habe ich eh alles schon verkauft
Rossi
in dem fall ziehe ich es vor zu sagen es ist der endpreis und dann kommt die ansage "viel zu teuer, du können so nie verkaufen" meine standart ansage darauf "egal, ich bin so reich ich muß es nicht verkaufen" gab auf die antwort noch nie ne weiter disskusion....
oh oh, bei 4 rädern passieren immer ganz komische dinge
the black ball lightning #68
Seit 2009 Rennrente, jetzt wird nur noch zum Spaß gefahren.
Schauen was da noch kommen mag....
Vorbereitung auf neue/ alte Ziele.....
puch hat geschrieben: "egal, ich bin so reich ich muß es nicht verkaufen"
wie geil, den merke ich mir ..... Morgen kommt einer sich den LT angucken hehe
Faltpavillons und Fahrerlager-Zelte: http://www.race-tent.de Mails bitte zurzeit an Johnek75@gmx.de (Kontakt Funktion auf der HP funktioniert nicht immer). Wenn innerhalb von 2 Tagen keine Antwort, bitte kurz anrufen (0173-2655169)
Lutze hat geschrieben:Du schreist grad nach einem weiteren Wasserschaden.
lieber nicht, mehr als 6 wochen baustelle sollen reichen
the black ball lightning #68
Seit 2009 Rennrente, jetzt wird nur noch zum Spaß gefahren.
Schauen was da noch kommen mag....
Vorbereitung auf neue/ alte Ziele.....
franz1000 hat geschrieben:Ach ja - und vorgestellt habe ich mich schon letztes Jahr
Hast du nicht. Du hast insgesamt 3 postings, alle in diesem thread.
angemeldet hast du dich letztes jahr, sonst nichts.
@ ROLAND:
brauchst nicht mehr inserieren ich schlage zu
Das ist kein Vertrag. Das ist ein Spruch, mehr nicht.
Verkauft hat der Verkäufer doch real nur, wenn er entweder einen unterschriebenen Vertrag oder zumindest eine Anzahlung hat.
Martin
zum fett hervorgehobenen Teil des Postings:
Erstaunlich, wie oft juristische Laien ihre Irrtümer als Wahrheit ausgeben. Mannomann, wenn das im Technik Bereich auch so wäre, dann müßte es hier von Berichten über Vergaserinnenbeleuchtungen und Kolbenrückholfedern nur so wimmeln.
Nochmal (siehe auch letzter Beitrag auf S.1): Wenn vorher eine Einigung auch über den Kaufpreis erfolgt war, dann ist der "Spruch" ein gültiges Angebot. In dem Moment, wo der andere "o.k." sagt, wird daraus ein gültiger Kaufvertrag.
Schriftform, Textform usw. sind bei Kaufverträgen über Motorräder nicht erforderlich, mündliche Verträge sind genauso gültig, es ist höchstens schwieriger, einen mündlichen Vertragsschluss hinterher zu beweisen.
Martin hat geschrieben: Das ist kein Vertrag. Das ist ein Spruch, mehr nicht.
Verkauft hat der Verkäufer doch real nur, wenn er entweder einen unterschriebenen Vertrag oder zumindest eine Anzahlung hat.
Martin
Erstaunlich, wie oft juristische Laien ihre Irrtümer als Wahrheit ausgeben.
Ja, ist schon klar.
"Brauchst nicht mehr inserieren" Was ist das? Ein Befehl? Eine Aufforderung? Egal, das hat KEINE Aussagekraft.
"ich schlage zu" könnte ganz andere Dinge beschreiben.
Ein solcher Satz hat vor Gericht garantiert keinen Bestand als gültiger Kaufvertrag. Zumindest dürfte kein Richter einen solchen Spruch, vor allem wenn es um KFZ geht, ernst nehmen. Von der Beweislast mal ganz zu schweigen.
Ich stell mir grad das Szenario im Gerichtssal vor. Der Verkäufer/Kläger erklärt dem Richter, "dass der Angeklagte doch gesagt hat, dass er nicht mehr inserieren müsse, da er zuschlägt" Der Richter fragt dann den Angeklagten "Haben Sie das gesagt?" Der sagt "nein, warum sollte ich den Kläger schlagen wollen", der Richter fragt den Kläger "hat der Angeklagte sie schlagen wollen?" Der Kläger: "nein, er wollte mein Motorrad kaufen", der Angeklagte "Stimmt ja gar nicht, ich habe nur nachgefragt". Der Richter zum Kläger:"Welcher nachweisbare Schaden ist Ihnen denn entstanden?". Der Kläger "Ääääh, keiner, ich will aber mein Recht haben"
Und jetzt? Aussage gegen Aussage. Selbst wenn er das Gespräch aufgezeichnet hätte wäre bei DEM Spruch der Ernst dahinter sehr fraglich.
Was Du meinst ist Theorie. Rein theoretisch kann das natürlich anders aussehen.
Martin, Laie
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
Ich stell mir grad das Szenario im Gerichtssal vor. Der Verkäufer/Kläger erklärt dem Richter, "dass der Angeklagte doch gesagt hat, dass er nicht mehr inserieren müsse, da er zuschlägt" Der Richter fragt dann den Angeklagten "Haben Sie das gesagt?" Der sagt "nein, warum sollte ich den Kläger schlagen wollen", der Richter fragt den Kläger "hat der Angeklagte sie schlagen wollen?" Der Kläger: "nein, er wollte mein Motorrad kaufen", der Angeklagte "Stimmt ja gar nicht, ich habe nur nachgefragt". Der Richter zum Kläger:"Welcher nachweisbare Schaden ist Ihnen denn entstanden?". Der Kläger "Ääääh, keiner, ich will aber mein Recht haben"
ach ja mich würde die Vergaserinnenbeleuchtung interessieren.
@ Martin, Du hast nur bedingt recht. Ein gültiger Kaufvertrag ist nichts anderes als eine gegenseitige einvernehmliche Willenserklärung, die in D formlos (richtige Ausnahme Immobilien) erfolgen kann. Jeder Brötchenkauf ist auch ein Kaufvertrag.
Allerdings hast Du dahingehend recht, wer behauptet muss beweisen.
Eine Aussage war absolut richtig: Für die Zeit, in der Du unterwegs bist reserviere ich gerne, aber auch nicht länger. Das ist die erfolgreichste Methode.
Alles andere wird immer zu irgendeinem Frust führen.
beast666 hat geschrieben: ach ja mich würde die Vergaserinnenbeleuchtung interessieren.
PSSST! Habe noch eine im Angebot. Iss billisch und nur für Disch!
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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