Hast Du die "Besonderen Bedingungen" auch durchgelesen?heinzmungu hat geschrieben:Biun gerade bei S.11 gestolpert:
Sollte das nicht gerade versichert werden?!?!?Damit die Beiträge bezahlbar bleiben, ist die Leistung bei allen Versicherungen begrenzt. Einige Fälle
haben wir daher aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Wichtigste Ausschlüsse sind:
• Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls
• Beteiligung an Fahrveranstaltungen (Rennen) bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
ankommt
• Schäden durch Erdbeben, Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen und Maßnahmen der Staatsgewalt
• Schäden durch Kernenergie
Einzelheiten finden Sie in A.1.5, A.2.17, A.3.9 und A.4.11 AKB.
Oder bin ich auf einem völlig falschen Dampfer?
Die AKB liegen der Versicherung zugrunde.
Die "Besonderen Bedingungen" machen die Haftpflicht inkl. Rennrisiko zu dem, was sie ist.
Ist genau das Gleiche, wie mit der Rennunfallversicherung.
Es werden Standard Unfallbedingungen als Basis genommen und durch besondere Bedingungen entsprechend abgeändert, dass die Eigenschaft des Produkts erfüllt ist.