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Haftpflichtversicherung für die Rennstrecke inkl. Rennrisiko

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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  • Prinzessin Horst Offline
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Beitrag von Prinzessin Horst »

heinzmungu hat geschrieben:Biun gerade bei S.11 gestolpert:
Damit die Beiträge bezahlbar bleiben, ist die Leistung bei allen Versicherungen begrenzt. Einige Fälle
haben wir daher aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Wichtigste Ausschlüsse sind:
• Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls
Beteiligung an Fahrveranstaltungen (Rennen) bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
ankommt

• Schäden durch Erdbeben, Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen und Maßnahmen der Staatsgewalt
• Schäden durch Kernenergie
Einzelheiten finden Sie in A.1.5, A.2.17, A.3.9 und A.4.11 AKB.
Sollte das nicht gerade versichert werden?!?!?
Oder bin ich auf einem völlig falschen Dampfer?
Hast Du die "Besonderen Bedingungen" auch durchgelesen?

Die AKB liegen der Versicherung zugrunde.
Die "Besonderen Bedingungen" machen die Haftpflicht inkl. Rennrisiko zu dem, was sie ist.

Ist genau das Gleiche, wie mit der Rennunfallversicherung.
Es werden Standard Unfallbedingungen als Basis genommen und durch besondere Bedingungen entsprechend abgeändert, dass die Eigenschaft des Produkts erfüllt ist.
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  • Martin Offline
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Beitrag von Martin »

Warum wird der Passus nicht einfach entfernt? Das verwirrt doch nur?
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
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Beitrag von heinzmungu »

Prinzessin Horst hat geschrieben:Hast Du die "Besonderen Bedingungen" auch durchgelesen?

Die AKB liegen der Versicherung zugrunde.
Die "Besonderen Bedingungen" machen die Haftpflicht inkl. Rennrisiko zu dem, was sie ist.

Ist genau das Gleiche, wie mit der Rennunfallversicherung.
Es werden Standard Unfallbedingungen als Basis genommen und durch besondere Bedingungen entsprechend abgeändert, dass die Eigenschaft des Produkts erfüllt ist.
Jau, hab ich jetzt nochmals gelesen.
Besondere Bedingungen
für die Teilnahme an Motorsport-/Fahrtveranstaltungen, bei denen es auch auf die Erzielung von
Höchstgeschwindigkeiten ankommt
.
Den Satz in der Überschrift hatte ich beim ersten Mal nicht gelesen, sondern unten im Text gesucht :wink:

Ist nur, wie schon erwähnt wurde, verwirrend das Gegenteil in den Versicherungsbedingungen zu lesen. Rein rechtlich ist das Ganze in sich wohl konsitent. Wie du schrubst, schließt man mit dem Formular das "erzielen von Höchstgeschwindigkeit" explizit mit ein.

Passt ja, danke für die Klärung.
Das geht noch schneller!!

http://www.HighsideTours.de
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Beitrag von Andi Brasletti »

Bin zwar ein Neuling in Sachen Rundkurs fahren aber nachdem ich die 12 Seiten gelesen habe fiel mir doch eins auf:
Manche Leute haben immer noch nicht verstanden, daß ein Rennen und das dazugehörige Training in dem Zeiten genommen werden nicht von der KFZ-Haftpflicht abgedeckt wird.
Veranstaltungen ohne Zeitnahme hingegen, also ganz gewöhnliche Fahrtrainings auf der Rennstrecke können sehrwohl durch die KFZ-Haftpflicht abgedeckt sein. Wer sagt denn, daß beim fahren auf der Rennstrecke grundsätzlich und alleine das Ziel ist Höchstgeschwindigkeiten zu erzielen, also so schnell wie möglich fahren? Einfach nur schnell aber trotzdem mit "Vorsicht" geht ja auch. Diese Art Veranstaltung könnte ja genausogut der Verbesserung des Fahrkönnens dienen und dann langfristig für die Versicherung von Vorteil sein.
Ciao Andi.
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  • speedstefan Offline
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Beitrag von speedstefan »

Gut, dass ich in dem Fred so gut wie ungespitzt in den Boden gerammt wurde. Wie sich zeigt, sind bei dem Thema ja ausser mir alle voll gut informiert - obwohl ich ja nur in einer Versicherungen arbeite (übrigens mit dem Verkauf von Policen nix zu tun hab und hier keinen Euro am Verkauf von einer Haftpflichtversicherung verdiene)....
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  • Lutze Offline
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Beitrag von Lutze »

speedstefan hat geschrieben:obwohl ich ja nur in einer Versicherungen arbeite (übrigens mit dem Verkauf von Policen nix zu tun hab und hier keinen Euro am Verkauf von einer Haftpflichtversicherung verdiene)....
du trägst die Post aus :?:
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Beitrag von Prinzessin Horst »

Andi Brasletti hat geschrieben: Veranstaltungen ohne Zeitnahme hingegen, also ganz gewöhnliche Fahrtrainings auf der Rennstrecke können sehrwohl durch die KFZ-Haftpflicht abgedeckt sein.
Genau dies wird inzwischen von einigen Versicherern abgelehnt.
Sinngemäß steht dann in den Bedingungen folgender Satz:
"Kein Versicherungsschutz bei Fahrtveranstaltungen auf abgesperrtem Gelände."

Die Erzielung der Höchstgeschwindigkeit spielt also keine Rolle mehr.
Nur durch das Rausfahren auf die Rennstrecke erlischt bereits der Versicherungsschutz.

Machen nocht nicht alle so... noch nicht.

Desweiteren ist die "Erzielung der Höchstgeschwindigkeit" auslegbar.
Sollte ein Versicherer bei der Begutachtung ein Zeitmessgerät am Motorrad vorfinden, dann wird er einen begründeten Verdacht haben.
Wenn der Versicherer ein komplett umgebautes Rennmotorrad vorfindet, kann es noch schwieriger werden.
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Beitrag von jkracing »

das mit der Höchstgeschindigkeit ist m.E. sowieso auslegbar und damit im einzelfall verhandelbar: geht es um die Höchstgeschwindigkeit die ich mit dem Bike auf Rennstrecke X erreichen kann oder um die welche in den Fahrzeugpapieren oder dergleichen steht?
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Beitrag von Prinzessin Horst »

jkracing hat geschrieben:das mit der Höchstgeschindigkeit ist m.E. sowieso auslegbar und damit im einzelfall verhandelbar: geht es um die Höchstgeschwindigkeit die ich mit dem Bike auf Rennstrecke X erreichen kann oder um die welche in den Fahrzeugpapieren oder dergleichen steht?
Weder noch.
Gemeint ist die mögliche Höchstgeschwindigkeit in einem bestimmten Streckenabschnitt (Rennstrecke).
Wer die höchste Geschwindigkeit pro Streckenabschnitt hat, der hat auch die schnellste Rundenzeit.
Die "Erzielung der Höchstgeschwindigkeit" ist anders formuliert:
- Wenn es um die schnellste Rundenzeit geht
- Wenn es um die meiste Anzahl der Runden geht
- Wenn es um die kürzeste Zeit geht (Dragster, Rallye)
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Beitrag von triple6 »

Prinzessin Horst hat geschrieben:
Andi Brasletti hat geschrieben: Veranstaltungen ohne Zeitnahme hingegen, also ganz gewöhnliche Fahrtrainings auf der Rennstrecke können sehrwohl durch die KFZ-Haftpflicht abgedeckt sein.
Genau dies wird inzwischen von einigen Versicherern abgelehnt.
Sinngemäß steht dann in den Bedingungen folgender Satz:
"Kein Versicherungsschutz bei Fahrtveranstaltungen auf abgesperrtem Gelände."

Die Erzielung der Höchstgeschwindigkeit spielt also keine Rolle mehr.
Nur durch das Rausfahren auf die Rennstrecke erlischt bereits der Versicherungsschutz.

Machen nocht nicht alle so... noch nicht.
Genau so ist es beispielsweise bei der Allianz in der Schweiz der Fall. Siehe auch die Auszüge aus den AGB's einige Seiten zuvor! :idea:
"...aber Marge, Versuchen ist der erste Schritt zu Versagen!"
~~Homer Simpson, Springfield 1998~~
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