Haftpflichtversicherung für die Rennstrecke inkl. Rennrisiko
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- GP503.de_Franz Offline
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- GP503.de_Franz Offline
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LittleRamses hat geschrieben:Da ich bei einer Versicherung arbeite, kann ich nur sagen das hast du richtig erkannt.Kretzsche hat geschrieben:Des weiteren geht es nicht ausschließlich darum, Schadensersatzansprüche zu zahlen sondern häufig ersteinmal darum, unberechtigte Ansprüche abzuwehren - und das ist halt viel einfacher mit einem Haftpflichtversicherer im Rücken.
Ich verstehe das nicht!
Eine Erläuterung von Host mit Fallbeispiel welche Risiken nun abgedeckt werden tut Not.
Genauso denke ich auch!???Lutze hat geschrieben:ist es nicht so das die meisten Haftungsverzichtserklärungen nur den Veranstalter von Haftung befreien und nicht die Fahrer untereinander?
Ich versuch mal ein Beispiel zu nennen:
Ich fahre im Rennen setz ich mich neben einen den ich überholen will und räume den versehentlich ab da mir das Vorderrad einklappt. Würde die Versicherung dann den Schaden bezahlen? Oder würde es dann heißen ich hätte das vorsätzlich gemacht da es ja evtl im Rennen geschehen ist.
Oder hab ich das nicht ganz verstanden???
Gruß vom Skihasen
Realität ist nur eine Illusion, die sich durch Mangel an Alkohol einstellt
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- rufer Offline
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Schon mal den Haftungsverzicht von AdR gelesen? Dort steht dass das Fahrzeug versichert sein muss und man müsste auch Versicherer etc angeben.triple6 hat geschrieben:Wasn das für ne seltsame Veranstaltung. Das bringt ja imho gar nichts!?rufer hat geschrieben: Schon klar. Mir gings eher darum, dass es Veranstaltungen gibt wo man ohne Haftpflicht für das FZ gar nicht teilnehmen dürfte.
Grüsse
Rufer
http://www.speer-racing.com/downloads/H ... DR2008.pdf
Ich hab (hatte) für das Rennmopped Wechselnummern...
PS: Der Haftungsverzicht ist bei Rennveranstaltungen von Speer natürlich anders.
Grüsse
Rufer
2014: 4. Platz Speer Powercup auf GSX-R 1000 K5
2016: 4. Platz Speer Powercup auf R1 RN32
2018/2019: 5. Platz Speer Powercup auf R1 RN49
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Also dass mit dem Haftungsverzicht nur Betreiber und Veranstalter, etc ausgeschlossen sind glaub ich nicht. Wenn ich mich recht erinnere ist da auch der Rechtsanspruch gegenüber den anderen Teilnehmern inbegriffen.
Sehe gerade dass das im Falle von ADR auch so ist:
Gruss
Sehe gerade dass das im Falle von ADR auch so ist:
Ist vlt nicht überall genau so, aber ich denke bei den meisten Veranstaltern. Oder kann mir jemand einen nennen bei dem das nicht der Fall ist?Er erklärt hiermit, dass er die freien Runden und die gestoppten Trainingsfahrten in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko und
Gefahr unternimmt. Er verzichtet auf sämtliche Rechtsansprüche gleich welcher Art gegenüber dem Besitzer oder dem Betreiber der
Rennstrecke, gegenüber den Erbauern, den Veranstaltungsorganisatoren, den anderen Teilnehmer, den Sanitätsteams und den
Versicherungsgesellschaften der obergenannten Personen und Firmen.
Gruss
- GP503.de_Franz Offline
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@Skihasi
I Wenn der Haftungsverzicht gültig ist trägt natürlich der Geschädigte seine Kosten selbst.
II Wenn der Geschädigte jeoch klagt und er findet einen Richter der sagt, die Verzichtserklärung war ja nicht so ernst gemeint. Ausserdem hat Skihasi rechts überholt und somit den Unfall verursacht, dann zahlst Du den Schaden oder eben diese neue Versicherung.
III Wenn der Geschädigte mit zwei Kumpels vor den Richter tritt und berichtet: Skihasi hat bereit nach dem Qualifying öffentlich verkündigt das er morgen alle Spalten werde." dann könnte der Richer zum Schluss kommen: Klarer Fall von Vorsatz! - Und Du bezahlst auf jeden Fall mit oder ohne Versicherung.
I Wenn der Haftungsverzicht gültig ist trägt natürlich der Geschädigte seine Kosten selbst.
II Wenn der Geschädigte jeoch klagt und er findet einen Richter der sagt, die Verzichtserklärung war ja nicht so ernst gemeint. Ausserdem hat Skihasi rechts überholt und somit den Unfall verursacht, dann zahlst Du den Schaden oder eben diese neue Versicherung.
III Wenn der Geschädigte mit zwei Kumpels vor den Richter tritt und berichtet: Skihasi hat bereit nach dem Qualifying öffentlich verkündigt das er morgen alle Spalten werde." dann könnte der Richer zum Schluss kommen: Klarer Fall von Vorsatz! - Und Du bezahlst auf jeden Fall mit oder ohne Versicherung.
So eine Zusage solltest Du nie abgeben, auch nicht im normalen Leben. Deine Haftpflichtversicherung will immer die Möglichkeit zur Prüfung haben und die nimmst Du ihr hiermit. Damit kann sie die Leistung verweigern.Jörg_7 hat geschrieben: Es muß ja nicht zwangsläufig zu einem Rechtsstreit kommen.
Wenn ich so eine Versicherung habe - und einem anderen in die Karre
fahre - kann ich natürlich, auch ohne die Justiz zu bemühen, sozusagen
noch im Kiesbett, eine Übernahme der Kosten zusagen......
Grundsätzlich spricht schon die Tatsache für eine Haftpflichtversicherung, das sich die Versicherung immer mit der Prüfung des Schadenersatzes befasst. Somit braucht man selber keinen Anwalt vorfinanzieren. Unheimlich beruhigend finde ich. Ist der Anspruchsteller damit nicht einverstanden, muß er gegen die Versicherung klagen, nicht gegen den Verursacher.
Ich fahre gerne Motorrad.
Ahoi,
die meisten Haftungsverzichte, die ich unterschrieben habe, beziehen sich auf Sachschäden:
"...außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit..."
Hab mich oft gefragt, wer zahlt, wenn durch mich oder mein Mopped, jemand verletzt wird und bleibende Schäden zurück bleiben.
In dem Fall wäre eine Versicherung bestimmt sinnvoll, wenn sie denn zahlt...
Joe
die meisten Haftungsverzichte, die ich unterschrieben habe, beziehen sich auf Sachschäden:
"...außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit..."
Hab mich oft gefragt, wer zahlt, wenn durch mich oder mein Mopped, jemand verletzt wird und bleibende Schäden zurück bleiben.
In dem Fall wäre eine Versicherung bestimmt sinnvoll, wenn sie denn zahlt...
Joe