vor einiger Zeit gabs mal ne längere Diskussion zum Thema Transportversicherung und Versicherung des Rennmoppeds gegen Diebstahl oder Raub.
Nach einigen längeren Gesprächen und Verhandlungen habe ich eine Transportversicherung kreiert, die speziell auf die Bedürfnisse von uns Hobbyzündern abgestimmt ist.
Highlights:
- Versicherungsschutz nicht nur unterwegs sondern auch auf der Rennstrecke. Voraussetzung ist, daß sich die versicherten Gegenstände im Transportfahrzeug befinden und selbiges korrekt verschlossen ist.
- Einen Tag vor Abfahrt zur Rennstrecke und einen Tag nach Rückreise besteht immer noch Versicherungsschutz. So kann man, wenn man mal nachts angekommen ist, das Auto stehen lassen und erst mal schlafen gehen. Oder bereits am Vortag einladen und die Nacht über ruhig schlafen.
Versicherte Gefahren:
- Unfall des Transportmittels
- Elementarereignisse, höhere Gewalt:
Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung
- Diebstahl durch Einbruch in das ordnungsgemäß verschlossene Fahrzeug (als Fahrzeug gilt das Transportmittel)
- Diebstahl des ordnungsgemäß gesicherten Fahrzeuges (als Fahrzeug gilt das Transportmittel)
Prinzessin Horst hat geschrieben:- Versicherungsschutz nicht nur unterwegs sondern auch auf der Rennstrecke. Voraussetzung ist, daß sich die versicherten Gegenstände im Transportfahrzeug befinden und selbiges korrekt verschlossen ist.
- Diebstahl durch Einbruch in das ordnungsgemäß verschlossene Fahrzeug (als Fahrzeug gilt das Transportmittel)
- Diebstahl des ordnungsgemäß gesicherten Fahrzeuges (als Fahrzeug gilt das Transportmittel)[/url]
Gilt mein Anhänger mit Plane und Spriegel auch als ordnungsgemäß verschlossenes (Transport)-Fahrzeug?
Wie ist es, wenn das Mopped nachts in der Box steht?
Übermäßiger Alkoholgenuss führt zu Sex mit hässlichen Menschen !!!
Sorry für meine späte Antwort, ich habs schlicht übersehen
Also:
Ein Anhänger mit Plane-Spriegel Aufbau ist problemlos versicherbar, sofern er abschließbar ist. Als verschlossen gilt er, wenn eine Kette rundrum durchgeführt wird und mit einem Schloß abgeschlossen werden kann.
Toni hat geschrieben:Wie ist es, wenn das Mopped nachts in der Box steht?
Dein Mopped ist im Fahrerlager versichert, wenn es im Transportfahrzeug steht und das Transportfahrzeug ordnungsgemäß gesichert ist.
Wenn es nachts in der Box steht, dann nicht.
Wenn man auf Strecken fährt, die als unsicher gelten oder einfach Sorge um sein Hab und Gut hat, dann ist das abendliche Einladen nicht so schlimm, als der Verlust am Morgen
greift die Versicherung auch dann, wenn der Transport nicht zu einer Renn-/Trainingsveranstaltung erfolgt, sondern aus irgendeinem anderen Grund? Also z.B. der Transport des Motorrads zur Werkstatt bzw. von dort weg?
Und ist z.B. ein Hotelparkplatz oder der Parkplatz einer (Autobahn-)Raststaette zur Uebernachtung ebenfalls abgedeckt? Ich denke dabei an die Uebernachtung zwischen mehrtaegigen Veranstaltungen (ausserhalb des Fahrerlagers) oder falls die An-/Abreise unterwegs durch eine Uebernachtung unterbrochen werden muss.
jordi hat geschrieben:Hallo,
greift die Versicherung auch dann, wenn der Transport nicht zu einer Renn-/Trainingsveranstaltung erfolgt, sondern aus irgendeinem anderen Grund? Also z.B. der Transport des Motorrads zur Werkstatt bzw. von dort weg?
Auch bei solchen Transporten besteht Versicherungsschutz.
jordi hat geschrieben:
Und ist z.B. ein Hotelparkplatz oder der Parkplatz einer (Autobahn-)Raststaette zur Uebernachtung ebenfalls abgedeckt? Ich denke dabei an die Uebernachtung zwischen mehrtaegigen Veranstaltungen (ausserhalb des Fahrerlagers) oder falls die An-/Abreise unterwegs durch eine Uebernachtung unterbrochen werden muss.
Vorausgesetzt, Du übernachtest im Fahrzeug, ist es kein Problem.
Solltest Du jedoch zum Übernachten das Fahrzeug verlassen, sollte der Parkplatz entweder bewacht oder umfriedet sein.
Campingplatz geht auch, vorausgesetzt, das Auto steht auch innerhalb des Geländes.
Noch was:
Der Versicherungsschutz gilt sogar im Fahrerlager, wenn die zu versichernden Güter im Transportfahrzeug gelagert werden und das Transportfahrzeug abgeschlaossen ist.
1 ) Gilt ein abgeschlossener Kofferanhänger (in dem man ja im gegensatz zum Spriegel nicht reinschauen kann) auch ordnungsgemäß verschlossenes Transport-Fahrzeug. Das Schloss der Haube ist natürlich relativ simpel und der Anhänger steht dann ggf, abgehangen mit Anhängerschloss in der Box / im Fahrerlager oder in der Hotel-Tiefgarage
jordi hat geschrieben:Hallo,
greift die Versicherung auch dann, wenn der Transport nicht zu einer Renn-/Trainingsveranstaltung erfolgt, sondern aus irgendeinem anderen Grund? Also z.B. der Transport des Motorrads zur Werkstatt bzw. von dort weg?
Auch bei solchen Transporten besteht Versicherungsschutz.
jordi hat geschrieben:
Und ist z.B. ein Hotelparkplatz oder der Parkplatz einer (Autobahn-)Raststaette zur Uebernachtung ebenfalls abgedeckt? Ich denke dabei an die Uebernachtung zwischen mehrtaegigen Veranstaltungen (ausserhalb des Fahrerlagers) oder falls die An-/Abreise unterwegs durch eine Uebernachtung unterbrochen werden muss.
Vorausgesetzt, Du übernachtest im Fahrzeug, ist es kein Problem.
Solltest Du jedoch zum Übernachten das Fahrzeug verlassen, sollte der Parkplatz entweder bewacht oder umfriedet sein.
Campingplatz geht auch, vorausgesetzt, das Auto steht auch innerhalb des Geländes.
Noch was:
Der Versicherungsschutz gilt sogar im Fahrerlager, wenn die zu versichernden Güter im Transportfahrzeug gelagert werden und das Transportfahrzeug abgeschlaossen ist.
Hey Horst,
danke fuer deine Antwort!
Sollte es sich beim Transportfahrzeug um einen Anhaenger handeln, verlangst du aber nicht, dass ich im Anhaenger penne, sondern dann reicht auch das vor dem Anhaenger haengende Zugfahrzeug aus, gell?
Spass beiseite... Die eine oder andere Frage faellt mir beim Thema Fahrzeug noch ein....
1) Auf wen oder was wird die Versicherung abgeschlossen? Gilt sie pro Versicherungsnehmer - also fuer beliebig viele unterschiedliche Transportfahrzeuge oder gilt sie fuer ein bestimmtes Transportfahrzeug und dann muss der Transport eben genau mit selbigem erfolgen? Oder gilt sie gar gezielt nur fuer das zu transportierende Material?
Und die folgenden Fragen sind aufbauend auf Frage 1):
2) Muss dem Versicherungsnehmer das Transportfahrzeug (Anhaenger und/oder Bus) gehoeren oder darf ein solches Transportfahrzeug auch geliehen oder gemietet sein (z.B. beim Autovermieter des Vertrauens)?
3) Was ist, wenn das Transportfahrzeug und saemtlicher Inhalt mir gehoert, das Transportfahrzeug jedoch von jemand anderem erlaubt bewegt wird? Also beispielsweise wenn ich selber durch Sturz o.ae. verletzt wurde (und u.U. nicht einmal mehr im Transportfahrzeug mitfahren kann)?
4.1) Wie verhaelt es sich, wenn eine Fahrgemeinschaft gegruendet wird? Sind dann auch automatisch die mir nicht gehoerenden transportierten Fahrzeuge/Gegenstaende mit versichert?
4.2) Was, wenn ich nicht selber fahre, mein Moped aber im fremden Transportfahrzeug der Fahrgemeinschaft transportiert wird? Ist mein Moped dann trotzdem versichert? Das meines Kumpels auch oder keines von beiden?
So, ich glaub ich habe erst einmal ausreichend dumme Fragen gestellt
Aber wenn man es positiv sieht: Wenn du meine Fragen hier im Forum alle beantwortet hast, dann fragt wohl kaum noch jemand was, sondern alle fuellen gleich deinen Anmeldebogen aus