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WICHTIG: Erstzulassung von EURO2 Moppeds

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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Beitrag von Tiger Warshaw »

Ist die Kilo K6 Euro 2 oder 3 ?
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Beitrag von mario10 »

Euro 2!!! Jetzt aber schnel.... :shock:
BMW RR Cup 2025 #86
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Beitrag von fahrer »

Watt ein Mist!

Wollte es heute noch auf die Schnelle hinbekommen (Doppelkarte organisiert, zum Strassenverkehrsamt gefahren, etc.) und dann lässt man mich abblitzen, da zwischen Ausstellung der Betriebserlaubnis (2004 für eine GSX-R 1000 K4) und der Erstzulassung mehr als 18 Monate vergangen sind. Für die Zulassung ist nun eine 21er TÜV-Abnahme erforderlich, trotz Erstzulassung. Die habe ich heute bei ´nem Rennstreckenfahrzeug nicht mehr hinbekommen. Das war´s....

Wenn einer Ideen hat, ich bin ganz Ohr.

Grüße

fahrer
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  • Hajo Offline
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Beitrag von Hajo »

Hat die Zulassung evtl am Montag vormittag noch auf? Wenn ja, könnte man morgens zum TÜV (wenn denn der auch auf hat) und dann zulassen.

Silvester ist doch kein Feiertag, oder?

Dass man ggf. eine 21er auf ein Neufahrzeug braucht, war mir auch neu.

Oder in verschiedenen Landkreisen probieren, es gibt durchaus verschiedene Handhabungen bei Zulassungsfragen. (Auch, wenn es offiziell überall gleich sein soll...)
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Beitrag von Unerschrockener »

Hajo hat geschrieben:Hat die Zulassung evtl am Montag vormittag noch auf? Wenn ja, könnte man morgens zum TÜV (wenn denn der auch auf hat) und dann zulassen.

Silvester ist doch kein Feiertag, oder?

Dass man ggf. eine 21er auf ein Neufahrzeug braucht, war mir auch neu.

Oder in verschiedenen Landkreisen probieren, es gibt durchaus verschiedene Handhabungen bei Zulassungsfragen. (Auch, wenn es offiziell überall gleich sein soll...)
Wie soll er denn in einem anderen Landkreis eine Zulassung versuchen, soll er auch noch schnell umziehen? :wink:
  • Berti Offline
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Beitrag von Berti »

Hallo,
hmm...

die 18 Monate Regelung gibt es doch gar nicht mehr. Seit März ist die FZV(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) in Kraft getreten. Nach der sind es 7 Jahre bzw 84 Monate...die auch rückwirkend gelten.

Eine Vollabnahme nach §21 ist also nach 7 Jahren oder wenn weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Zulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich.

Aber 100% bin ich da auch nicht im Thema, gerade weil das Mopped noch nie zugelassen war, da würde ich versuchen noch vom Tüv eine offzielle Info zu bekommen.
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  • Hajo Offline
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Beitrag von Hajo »

Berti hat geschrieben: die 18 Monate Regelung gibt es doch gar nicht mehr. Seit März ist die FZV(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) in Kraft getreten. Nach der sind es 7 Jahre bzw 84 Monate...die auch rückwirkend gelten.
Für die Rückwirkung gibt es aber eine Grenze, die irgendwo im Jahr 2005 liegt. Ich meine, das für alles, was vor August 2005 abgemeldet wurde, noch die 18 Monate gelten. Bitte nicht auf den Monat festnageln, ich weiß es auch nicht mehr genau.

Da die 1000er K4 ja nun eindeutig vor diesem Datum liegt, könnte es schon passen. Ich hab jedenfalls extra ein Fahrzeug im Januar 2007 zugelassen, sonst wären die 18 Monate um gewesen. Ich hatte mich seinerzeit erkundigt und das Fahrzeug fiel definitiv nicht unter die neue 7 Jahre Regelung.

@keinangsthase
Naja, es reicht ja schon ein Bekannter in dem entsprechenden Landkreis, ein gewisses Vertrauensverhältnis vorausgesetzt, natürlich :wink:
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Beitrag von Unerschrockener »

Hajo hat geschrieben: @keinangsthase
Naja, es reicht ja schon ein Bekannter in dem entsprechenden Landkreis, ein gewisses Vertrauensverhältnis vorausgesetzt, natürlich :wink:
Wie hier mein historisch bedingter Nickname immer veräppelt wird, das ist äußerst befremdlich :lol: :lol: :lol:

Ja so kann man's natürlich machen.
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Beitrag von Torsten#21 »

Die K4 kann bis 31.12.2007 zugelassen werden. Die Zulassung ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Diese wird vom Hersteller/Importeur ausgestellt und ist Fahrzeug bezogen (Fgst.Nr.).

@Fahrer

Falls Deine Gixxe ein Deutsches Modell ist, sollte SUZUKI International Europe in Bensheim Dir helfen können. Probiere es mal über die Zentrale: 06251/57000 Es geht definitiv nur noch am 31.12.2007!
Falls Du ein Fax hast, sende ich Dir die Genehmigung(schicke die Nr. per pn). Du könntest es dann damit versuchen, falls Du bei SUZUKI nichts erreichen kannst. Ist aber leider keine Garantie, das es klappt.
Gruß
Torsten
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Beitrag von fahrer »

Hallo Ihr lieben Helfer!

An Thorsten:
Das stimmt (bzw. nee, Ausnahmegenehmigung brauchst Du nicht), jedoch unter der Voraussetzung dass die 21er Abnahme vorliegt. Das war ja mein Vorhaben. Aber vielen Dank für das tolle Angebot! Schluchz, ein Fax hätte ich gehabt (die Faxnr. schicke ich Dir trotzdem per PN..., wer weiß...)

An Alle:
Na ja, TÜV-Abnahme ist ne gute Idee, nur mit einem Rennmoped auf die Schnelle (heute in einer halben Stunde) nicht möglich (das überhaupt wieder hinzubekommen, würde schwierig genug!).

Strassenverkehrsamt hat Mo. geschlossen (habe bei der Abteilungleiterin den charmanten Bettler gegeben und hätte auch in ihrem Darm gefrühstückt... Sie zeigte sich freundlich zugewandt aber zurückhaltend: "Ja, das könnte zukünftig das Fahrzeug für einen Käufer unattraktiv machen...".)

Mein Hoffnung wäre die "5000er Bescheinigung" von Suzuki, wenn also die K4 durchschnittlich nicht häufiger als 5000 mal jährlich in den EU-Ländern verkauft worden wäre, was ich nicht weiß (vielleicht ist das ja die Bescheinigung von Thorsten?).

ICH BIN SOOOO DÄMLICH!

HIIILLLLFFFFEE!
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