kennt sich jemand a weng mit Arbeitsrecht aus ?
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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kennt sich jemand a weng mit Arbeitsrecht aus ?
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Mahlzeit
habe eine Frage zu (m)einem Arbeitsvertrag:
Wortlaut:
Kündigung: während der Probezeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
nach der Probezeit 3 Monate zum Quartalsende.
D.h. wenn ich heute kündige dann endet mein Arbeitsvertrag am 31.12.07 ?
Grazie
~Alex~
habe eine Frage zu (m)einem Arbeitsvertrag:
Wortlaut:
Kündigung: während der Probezeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
nach der Probezeit 3 Monate zum Quartalsende.
D.h. wenn ich heute kündige dann endet mein Arbeitsvertrag am 31.12.07 ?
Grazie
~Alex~
Lieber Aufrecht durch die Hölle gehen, als knieend durch das Paradies rutschen.
- SP-12 Harry Offline
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Wenn du deinem Chef was auf die Maske haust, bist du früher raus! 

Gruss Harry , die Comeback-Schlampe
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www.harald-hartung.com
"Vier Räder transportieren deinen Körper - Zwei Räder deine Seele!" (geklaut!)
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- Unerschrockener Offline
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Auflösung eines Arbeitsvertrages ≠ Freistellungfitamini hat geschrieben:Keine Ahnung was genau du machst, bei uns in der Branche wird man im Regelfall direkt nach Kündigung freigestellt. So hatte ich grade 6 Wochen voll Bezahlten Urlaub...![]()
Sprich doch deinen Chef mal über die Auflösung des Vertrags an, wenn du etwas neues hast.



Nein stimmt nicht. Ich war grade sechs Wochen lang freigestellt. Damit bin ich aber off. noch bis zum 31.07. bei der Firma beschäftigt und unterliege der Verschwiegenheitspflicht. Zudem bekomme ich weiterhin gehalt.Unerschrockener hat geschrieben:Auflösung eines Arbeitsvertrages ≠ Freistellungfitamini hat geschrieben:Keine Ahnung was genau du machst, bei uns in der Branche wird man im Regelfall direkt nach Kündigung freigestellt. So hatte ich grade 6 Wochen voll Bezahlten Urlaub...![]()
Sprich doch deinen Chef mal über die Auflösung des Vertrags an, wenn du etwas neues hast.![]()
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Auflösung des Arbeitsvertrags bedeutet das damit alle Verprlichtungen (beiderseitig) enden und ein neues Beschäftigungsverhältnis sofot angetreten werden kann.
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- Unerschrockener Offline
- Beiträge: 760
- Registriert: Dienstag 11. Januar 2005, 22:08
Genau das hab ich gesagt.fitamini hat geschrieben:Nein stimmt nicht. Ich war grade sechs Wochen lang freigestellt. Damit bin ich aber off. noch bis zum 31.07. bei der Firma beschäftigt und unterliege der Verschwiegenheitspflicht. Zudem bekomme ich weiterhin gehalt.Unerschrockener hat geschrieben:Auflösung eines Arbeitsvertrages ≠ Freistellungfitamini hat geschrieben:Keine Ahnung was genau du machst, bei uns in der Branche wird man im Regelfall direkt nach Kündigung freigestellt. So hatte ich grade 6 Wochen voll Bezahlten Urlaub...![]()
Sprich doch deinen Chef mal über die Auflösung des Vertrags an, wenn du etwas neues hast.![]()
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Auflösung des Arbeitsvertrags bedeutet das damit alle Verprlichtungen (beiderseitig) enden und ein neues Beschäftigungsverhältnis sofot angetreten werden kann.

- Groeni Offline
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Re: kennt sich jemand a weng mit Arbeitsrecht aus ?
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Eventuell könnte die Günstigkeitsklausel einen schneller Ausstieg ermöglichen. Würde ich in einem persönlichen Gespräch mit der PA auf jeden Fall mal erwähnen - falls Du früher raus willst...~Alex~ hat geschrieben:Mahlzeit
habe eine Frage zu (m)einem Arbeitsvertrag:
Wortlaut:
Kündigung: während der Probezeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
nach der Probezeit 3 Monate zum Quartalsende.
D.h. wenn ich heute kündige dann endet mein Arbeitsvertrag am 31.12.07 ?
Grüße
Gröni