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kennt sich jemand a weng mit Arbeitsrecht aus ?

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kennt sich jemand a weng mit Arbeitsrecht aus ?

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Beitrag von ~Alex~ »

Mahlzeit

habe eine Frage zu (m)einem Arbeitsvertrag:

Wortlaut:

Kündigung: während der Probezeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
nach der Probezeit 3 Monate zum Quartalsende.


D.h. wenn ich heute kündige dann endet mein Arbeitsvertrag am 31.12.07 ?


Grazie

~Alex~
Lieber Aufrecht durch die Hölle gehen, als knieend durch das Paradies rutschen.
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  • Michael Offline
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Beitrag von Michael »

ja.
Unser Schorf soll Döner werden!
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Beitrag von SP-12 Harry »

Wenn du deinem Chef was auf die Maske haust, bist du früher raus! :lol:
Gruss Harry , die Comeback-Schlampe
____________
www.harald-hartung.com

"Vier Räder transportieren deinen Körper - Zwei Räder deine Seele!" (geklaut!)
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Beitrag von fitamini »

Keine Ahnung was genau du machst, bei uns in der Branche wird man im Regelfall direkt nach Kündigung freigestellt. So hatte ich grade 6 Wochen voll Bezahlten Urlaub... :lol:

Sprich doch deinen Chef mal über die Auflösung des Vertrags an, wenn du etwas neues hast.
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Beitrag von ca »

richtig so!
Arbeit ist scheisse, versaut man sich den ganzen Tag damit :wink:

Gruß Christian

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Beitrag von Unerschrockener »

fitamini hat geschrieben:Keine Ahnung was genau du machst, bei uns in der Branche wird man im Regelfall direkt nach Kündigung freigestellt. So hatte ich grade 6 Wochen voll Bezahlten Urlaub... :lol:

Sprich doch deinen Chef mal über die Auflösung des Vertrags an, wenn du etwas neues hast.
Auflösung eines Arbeitsvertrages Freistellung :!: :!: :!:
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Beitrag von fitamini »

Unerschrockener hat geschrieben:
fitamini hat geschrieben:Keine Ahnung was genau du machst, bei uns in der Branche wird man im Regelfall direkt nach Kündigung freigestellt. So hatte ich grade 6 Wochen voll Bezahlten Urlaub... :lol:

Sprich doch deinen Chef mal über die Auflösung des Vertrags an, wenn du etwas neues hast.
Auflösung eines Arbeitsvertrages Freistellung :!: :!: :!:
Nein stimmt nicht. Ich war grade sechs Wochen lang freigestellt. Damit bin ich aber off. noch bis zum 31.07. bei der Firma beschäftigt und unterliege der Verschwiegenheitspflicht. Zudem bekomme ich weiterhin gehalt.

Auflösung des Arbeitsvertrags bedeutet das damit alle Verprlichtungen (beiderseitig) enden und ein neues Beschäftigungsverhältnis sofot angetreten werden kann.

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Beitrag von Unerschrockener »

fitamini hat geschrieben:
Unerschrockener hat geschrieben:
fitamini hat geschrieben:Keine Ahnung was genau du machst, bei uns in der Branche wird man im Regelfall direkt nach Kündigung freigestellt. So hatte ich grade 6 Wochen voll Bezahlten Urlaub... :lol:

Sprich doch deinen Chef mal über die Auflösung des Vertrags an, wenn du etwas neues hast.
Auflösung eines Arbeitsvertrages Freistellung :!: :!: :!:
Nein stimmt nicht. Ich war grade sechs Wochen lang freigestellt. Damit bin ich aber off. noch bis zum 31.07. bei der Firma beschäftigt und unterliege der Verschwiegenheitspflicht. Zudem bekomme ich weiterhin gehalt.

Auflösung des Arbeitsvertrags bedeutet das damit alle Verprlichtungen (beiderseitig) enden und ein neues Beschäftigungsverhältnis sofot angetreten werden kann.
Genau das hab ich gesagt. :wink:
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Beitrag von Holger »

fitamini hat geschrieben: ...Verschwiegenheitspflicht. Zudem bekomme ich weiterhin gehalt.
Du meinst wohl Gage... :twisted:
Viele Grüße
Holger
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Beitrag von Groeni »

~Alex~ hat geschrieben:Mahlzeit

habe eine Frage zu (m)einem Arbeitsvertrag:

Wortlaut:

Kündigung: während der Probezeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
nach der Probezeit 3 Monate zum Quartalsende.


D.h. wenn ich heute kündige dann endet mein Arbeitsvertrag am 31.12.07 ?
Eventuell könnte die Günstigkeitsklausel einen schneller Ausstieg ermöglichen. Würde ich in einem persönlichen Gespräch mit der PA auf jeden Fall mal erwähnen - falls Du früher raus willst...

Grüße
Gröni
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