Prinzesschen, einige Schadenschlaumeier diverser Kassen springen derzeit auf einen Zug auf, den ein begnadeter Richter beschlossen hat.Prinzessin Horst hat geschrieben:So ein Ausschluß kann nur mit der Gesetzgebung im Gesundheitsrecht zusammen hängen.
Dennoch ist es schwer vorstellbar.
In diesem Fall ist ein Kradfahrer gestürzt, da er einem Radfahrer, der alles missachtete was geht, ausgewichen ist. Als er dann Schadenersatz für sich und sein Krad geltend machen wollte, entschied der Herr Richter,
wer sich auf ein Krad begibt muss sich der UNERMESSLICH hohen Betriebsgefahr bewusst sein und dürfe daher nicht mit Schadenersatz rechnen. Natürlich läuft derzeit Revision etc.
Unglaublich, was ein für mich dummes Urteil bei einem kleinen Amtsgericht doch Bundesweit für einen Bohei verursachen kann. Wenn sich nun genügend Rechtsverdreher und andere, die mit auf den Zug aufgesprungen sind, die Taschen vollgemacht haben, sind wir wahrscheinlich wieder beim alten, wie ich oben schrub, da dies nicht haltbar ist. Hätte der Kradfahrer im Umkehrschluß mit nem Auto den Radfahrer umfahren MÜSSEN, da dieser sich genauso bewusst war?