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Ärger mit Krankenkasse nach Sturz

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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Beitrag von elleduc »

Prinzessin Horst hat geschrieben:So ein Ausschluß kann nur mit der Gesetzgebung im Gesundheitsrecht zusammen hängen.
Dennoch ist es schwer vorstellbar.
Prinzesschen, einige Schadenschlaumeier diverser Kassen springen derzeit auf einen Zug auf, den ein begnadeter Richter beschlossen hat.

In diesem Fall ist ein Kradfahrer gestürzt, da er einem Radfahrer, der alles missachtete was geht, ausgewichen ist. Als er dann Schadenersatz für sich und sein Krad geltend machen wollte, entschied der Herr Richter,
wer sich auf ein Krad begibt muss sich der UNERMESSLICH hohen Betriebsgefahr bewusst sein und dürfe daher nicht mit Schadenersatz rechnen. Natürlich läuft derzeit Revision etc.

Unglaublich, was ein für mich dummes Urteil bei einem kleinen Amtsgericht doch Bundesweit für einen Bohei verursachen kann. Wenn sich nun genügend Rechtsverdreher und andere, die mit auf den Zug aufgesprungen sind, die Taschen vollgemacht haben, sind wir wahrscheinlich wieder beim alten, wie ich oben schrub, da dies nicht haltbar ist. Hätte der Kradfahrer im Umkehrschluß mit nem Auto den Radfahrer umfahren MÜSSEN, da dieser sich genauso bewusst war?
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Beitrag von MarcPeter »

dann ist auch Skifahren ein unkalkulierbares Risiko.... :wink:
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Beitrag von elleduc »

MarcPeter hat geschrieben:dann ist auch Skifahren ein unkalkulierbares Risiko.... :wink:
vor allem in Verbindung mit Snowboardern. Frag mal den Bub 8)
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  • matt-yes Offline
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Beitrag von matt-yes »

Hallo,

ich erlaube mir in dieser Frage folgende Anmerkungen.
In unserem Gesundheitssystem ist im Krankheitsfalle und der liegt vor, im Rahmen des Sachleistungsprinzips eine Behandlungspflicht für die beteiligten Ärzte und eine Verplichtung zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen normiert. Eine Leistungsprüfung vorab und auch eine Leistungsverweigerung durch eine gesetzliche Krankenversicherung ist nicht vorgesehen.

nun war ja die Frage , was zu tun ist.

1. Das ehemalige "Bundesversicherungsamt" heisst heute "BaFin" und ist die Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Anrufen und danach schriftliche Eingabe im Eilverfahren.(www.bafin.de)
2. Das BMG hat extra für solche Fälle eine Patientenbeauftragte installiert.
Dies heisst Kühn-Mengel mit Sitz in Berlin.(bitte ergooglen)
Die wird der BKK sicher auf die Sprünge helfen!

Mit Gruss matt-yes
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Beitrag von Prinzessin Horst »

Da spricht ein Arzt 8)
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Beitrag von matt-yes »

Scheisse.....erwischt :wink:

matt-yes
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Beitrag von Rookie »

@ elleduc & matt-yes,

das sind die Tipps die meinem Kumpel wieder auf die Sprünge, die Mutter und vielleicht auch wieder auf die Piste helfen:
Großen Dank dafür !!

@ all: Danke für die Tipps ! Tolles Beispiel für den praktischen Zweck dieses Forums.
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Beitrag von Martin »

Wow! Das war mal echt eine kompetente Antwort!
Klasse Forum, ich sags immer wieder. :-)
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
_________________________________
Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
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Beitrag von elleduc »

Martin hat geschrieben:Wow! Das war mal echt eine kompetente Antwort!
Klasse Forum, ich sags immer wieder. :-)
Um das ganze zu komplementieren, wenns nochmal Schwierigkeiten gibt:

Bundesversicherungsamt/BaFin
Friedrich Ebert Allee 38
53113 Bonn
0228-6190

Veröffentlichung dieser Adresse dürfte wohl kein Prob geben, falls ja
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