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Gerichtsurteil zu einem Unfall auf der Rennstrecke

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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Beitrag von Adler »

ßabine hat geschrieben:4. Private Unfallversicherung zahlt nur, wenn ausdrücklich das Risiko Rennstrecke mitversichert ist. -> Also: NACHFRAGEN und ggf. Rennsportversicherung abschließen.
Oder bei Bike Promotion fahren :D, das finde ich sehr vorausschauend und vorbildlich, was Thomas und Micha da zur Pflicht gemacht haben!!!
richtig, aber
Invaliditätsabsicherung
Wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls einen bleibenden Schaden hat, wird ein Jahr nach dem Unfall eine Summe ausbezahlt, die sich an Art und Umfang der Beeinträchtigung bemißt.
bis 16.000 EUR
zwar besser als nichts, aber im Falle des Falls gnadenlos unterversichert. Selbst die Erweiterung die man kaufen kann ist auch noch knapp. Die angebotenen Jahres-Unfallversicherung ist gut, aber was die kostet steht nirgend bzw. ich finds nicht :?
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Beitrag von wheeliezxr »

Hallo,

ich war jetzt grad am Pann mein Einrolltraining absolvieren.

Gefahren wurde ohne Gruppeneinteilung, allerdings war das Niveau ganz gut.

Vom Veranstalter gab es einen Schrieb, auf dem auch der Haftungsausschluß nicht nur dem Veranstalter gegenüber, sondern auch den anderen Teilnehmern gegenüber, ausgeschlossen wurde.

Wir sind ziemlich viel gefahren ( am Vormittag 30 Rd) und am Nachmittag dann noch ein 2 Std. Rennen, allerdings war ich danach so kaputt, dass ich auf ein weiteres Fahren verzichtet habe, da ich mich einfach nicht mehr gut genug konzentrieren konnte und sich dann gerne Fehler einschleichen.
Und die Übermotivierten sollten sich klar machen - wir sind nur Hobbykicker und werden es bleiben.
Ganz genau: beim Rennen ist der Andi Meklau und seine Zündkollegen mitgeheizt, ist einfach ne ganz andere Liga, wenn der an dir vorbeizieht und konstant ne 1.57 in Asphalt brennt, der kommt auch im Wheelie auf die SZ raus *Respektneidmodusaus*, bei 170 bring ich mein Moped leider nicht mehr aufs Hinterrad :cry:

Aber back to Topic: es gab am Montag einen Rennunfall, bei dem einer durchs "Kiesbett" is und wieder auf die Strecke kam und einen abgeräumt hat. Glaub, einer kam ins KH, aber kein Anwalt afaik. War halt ein absolut typischer Rennunfall, genauso, wie wenn du auf Öl ausrutscht

Zur Schütterei sag ich jetzt mal nix, ich geh zum Mopedfahren und Spaß haben, den hab ich halt nur, wenn ich am nächsten Tag noch Fit bin, ich setz mich definitiv immer nur mit 0,0 auf Moped, alles andere ist mir persönlich einfach zu gefährlich, ich brauch halt meine Knochen noch heile. Aber 3-4 Bierchen ist nicht saufen (zumindest bei uns in Bayern ist das Flüssigkeitshaushaltsausgleich :lol: :lol: -die Haut ab 30 braucht halt mehr Flüssigkeit äh Feuchtigkeit -klar, aber bestell dir mal a Maß Feuchtigkeit :lol: :lol: :lol: )

SG
wheelie


PS: War MEGAGOIL
Immer schön am Kabel ziehen
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Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du glaubst zu verstehen.

Mein anderes Hobby hat Titten.
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Beitrag von MehrPower »

wheeliezxr hat geschrieben:...auf dem auch der Haftungsausschluß nicht nur dem Veranstalter gegenüber, sondern auch den anderen Teilnehmern gegenüber, ausgeschlossen wurde.
jetzt wird schon der Haftungsausschluss ausgeschlossen :wink:
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Beitrag von MehrPower »

wheeliezxr hat geschrieben:...auf dem auch der Haftungsausschluß nicht nur dem Veranstalter gegenüber, sondern auch den anderen Teilnehmern gegenüber, ausgeschlossen wurde.
jetzt wird schon der Haftungsausschluss ausgeschlossen :wink:

aber da ich zu wissen was du meinst. Wäre wirklich gut, wenn das alle Veranstalter machen würden...
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Beitrag von Wildsau »

MehrPower hat geschrieben:
wheeliezxr hat geschrieben:...auf dem auch der Haftungsausschluß nicht nur dem Veranstalter gegenüber, sondern auch den anderen Teilnehmern gegenüber, ausgeschlossen wurde.
Wäre wirklich gut, wenn das alle Veranstalter machen würden...

Der ist, im Ernstfall, aber genauso wirkungslos wie der Haftungsverzicht gegenüber dem Veranstallter.
§ 309
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam:

7. (Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden)


a) (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit)ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen;

b) (Grobes Verschulden)ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen;die Buchstaben a und b gelten nicht für Haftungsbeschränkungen in den nach Maßgabe des Personenbeförderungsgesetzes
genehmigten Beförderungsbedingungen und Tarifvorschriften der Straßenbahnen, Obusse und Kraftfahrzeuge im Linienverkehr, soweit sie nicht zum Nachteil des Fahrgasts von der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27. Februar 1970 abweichen; Buchstabe b gilt nicht für Haftungsbeschränkungen für staatlich genehmigte
Lotterie- oder Ausspielverträge;
Quelle:
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 2 - Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 - 310)


Heist, wenn der Richter grobe Fahrlässigkeit feststellt, ist der Haftungsverzicht wirkungslos.
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Beitrag von MehrPower »

ja und, es geht doch nicht immer um grobe fahrlässigkeit *kopfschüttel*
das die natürlich immer unterstellt wird ist dann ja klar :roll:
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Beitrag von ßabine »

Wildsau,

schöne Fleißarbeit, dein Zitat, aber daß für grobe Dummheit etc. kein Haftungsausschluß gilt, ist ja unbestritten, und so steht´s auch in jedem Ausschluß drin.

Die Frage ist, ob eben der normale Haftungsausschluß vor Gericht Bestand hat oder eben trotzdem nicht. Nach Meinung z.B. der DMSB-Rechtsverdreher ja, wobei auch die fast jedes Jahr an dem Kleingedruckten noch etwas rumfeilen.
Dazu müßte man eben den Hergang des diesem Forumsbeitrag zu Grunde liegenden Fall genauer kennen, denn ich weiß immer noch nicht, ob bei dem 50/50-Urteil eine Fahrlässigkeit o.Ä. anerkannt wurde oder nicht.
American beer is like making love in a canoe:
Fucking close to water. (Woody Allen)
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Beitrag von Wildsau »

ßabine hat geschrieben:Wildsau,

schöne Fleißarbeit, dein Zitat, aber daß für grobe Dummheit etc. kein Haftungsausschluß gilt, ist ja unbestritten, und so steht´s auch in jedem Ausschluß drin.
Ja, aber das heisst ja, das der Haftungsverzicht erstmal nicht davor schützt vor Gericht geschleppt zu werden.
Denn ob Fahrlässig, grob Fahrlässig oder einfach Rennunfall muss doch dann der Richter entscheiden.
Oder nicht?
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Beitrag von ßabine »

Wildsau hat geschrieben: Denn ob Fahrlässig, grob Fahrlässig oder einfach Rennunfall muss doch dann der Richter entscheiden.
Oder nicht?
Ja, was SAG ich denn???
Wir sind doch vollkommen einer Meinung! :lol:
Is schwer, darüber zu diskutieren, wenn beide das Selbe denken, ne? 8)
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Beitrag von MD »

Adler hat geschrieben:
ßabine hat geschrieben:4. Private Unfallversicherung zahlt nur, wenn ausdrücklich das Risiko Rennstrecke mitversichert ist. -> Also: NACHFRAGEN und ggf. Rennsportversicherung abschließen.
Oder bei Bike Promotion fahren :D, das finde ich sehr vorausschauend und vorbildlich, was Thomas und Micha da zur Pflicht gemacht haben!!!
richtig, aber
Invaliditätsabsicherung
Wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls einen bleibenden Schaden hat, wird ein Jahr nach dem Unfall eine Summe ausbezahlt, die sich an Art und Umfang der Beeinträchtigung bemißt.
bis 16.000 EUR
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Da die Gestaltung der Jahresunfall sehr individuell gemacht werden kann, ist die Hinterlegung von konkreten Zahlen nicht sinnvoll. Es sind aber die max versicherbaren Summen hinterlegt und unten drunter auch ein Anfrageformular. Herz, was willst Du mehr?
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