Gerichtsurteil zu einem Unfall auf der Rennstrecke
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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Gerichtsurteil zu einem Unfall auf der Rennstrecke
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Hallo,
heute war ich als Zeuge zu einem Unfall auf der Rennstrecke geladen. Da ich niemand persönlich angreifen oder beleidigen will, versuche ich mal die Fakten so sachlich und allgemein wie möglich wiederzugeben.
So geschehen im letzten Jahr bei einem Training von Toni Mang in Brünn. Der Unfall ereignete sich in Kurve 1, also der langgezogenen Rechts nacht Start/Ziel.
Im Verlauf der Kurve kam es zu einer Berührung, worauf einer der beiden Fahrer stürzte. Soweit zum Unfallhergang, den ich nicht weiter ausführen oder komentieren möchte.
Der Geschädigte reichte Klage ein, so dass der Unfall zur Verhandlung kam. Im Laufe der Verhandlung wurde auch ein Gutachter gehört, der jedoch nicht wesentlich zur Urteilsfindung beitragen konnte.
Am Ende steht nun Aussage gegen Aussage (Zeugen gibt es sowieso genug), so dass der Richter kein klares Urteil fassen konnte und mit einer Schadensaufteilung von 50:50 urteilte.
Glück im Unglück:
1.) Es entstand kein Personenschaden
2.) Das Fahrzeug des Beklagten war versichert - so wie's aussieht wird die Versicherung für den Schaden haften.
Was wäre wenn:
1.) kein Versicherungsschutz vorhanden wäre und
2.) erheblicher Personenschaden entstanden wäre.
Erkenntnis:
1.) Der Haftungsverzicht, den man bei allen Veranstaltern unterschreibt, hält vor keinem Gericht stand.
2.) Es gibt keinen Ehrenkodex wenn's ums Geld geht.
Vermutlich werde ich mit diesem Beitrag eine Lawine der Empörung lostreten. Einen Freibrief zum Befahren der Rennstrecke gibt es somit nicht. Ich kann jedem nur empfehlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen, die im Zweifelsfall haftet und den Schaden übernimmt. Wobei ich ernsthafte Zweifel habe, dass es solch eine Vericherung überhaupt gibt.
Ich wünsche noch eine gute Nacht und eine unfallfreie Saison
Clausi.
heute war ich als Zeuge zu einem Unfall auf der Rennstrecke geladen. Da ich niemand persönlich angreifen oder beleidigen will, versuche ich mal die Fakten so sachlich und allgemein wie möglich wiederzugeben.
So geschehen im letzten Jahr bei einem Training von Toni Mang in Brünn. Der Unfall ereignete sich in Kurve 1, also der langgezogenen Rechts nacht Start/Ziel.
Im Verlauf der Kurve kam es zu einer Berührung, worauf einer der beiden Fahrer stürzte. Soweit zum Unfallhergang, den ich nicht weiter ausführen oder komentieren möchte.
Der Geschädigte reichte Klage ein, so dass der Unfall zur Verhandlung kam. Im Laufe der Verhandlung wurde auch ein Gutachter gehört, der jedoch nicht wesentlich zur Urteilsfindung beitragen konnte.
Am Ende steht nun Aussage gegen Aussage (Zeugen gibt es sowieso genug), so dass der Richter kein klares Urteil fassen konnte und mit einer Schadensaufteilung von 50:50 urteilte.
Glück im Unglück:
1.) Es entstand kein Personenschaden
2.) Das Fahrzeug des Beklagten war versichert - so wie's aussieht wird die Versicherung für den Schaden haften.
Was wäre wenn:
1.) kein Versicherungsschutz vorhanden wäre und
2.) erheblicher Personenschaden entstanden wäre.
Erkenntnis:
1.) Der Haftungsverzicht, den man bei allen Veranstaltern unterschreibt, hält vor keinem Gericht stand.
2.) Es gibt keinen Ehrenkodex wenn's ums Geld geht.
Vermutlich werde ich mit diesem Beitrag eine Lawine der Empörung lostreten. Einen Freibrief zum Befahren der Rennstrecke gibt es somit nicht. Ich kann jedem nur empfehlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen, die im Zweifelsfall haftet und den Schaden übernimmt. Wobei ich ernsthafte Zweifel habe, dass es solch eine Vericherung überhaupt gibt.
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Clausi.
- Martin Offline
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Re: Gerichtsurteil zu einem Unfall auf der Rennstrecke
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Halte ich für sehr unwahrscheinlich. Warum sollte sie? Wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit eingehalten? Sicherheitsabstand? Wurde alles seitens des Verursachers getan um den Unfall zu vermeiden? Wurde der Unfall mit sicher mehr als Bagatellschaden polizeilich aufgenommen?Clausi hat geschrieben:
2.) Das Fahrzeug des Beklagten war versichert - so wie's aussieht wird die Versicherung für den Schaden haften.
50/50? Was ist denn das?? Trägt jeder seinen eigenen Schaden oder kommt ein Gutachter, sieht sich alle defekten Teile an von beiden bikes, dazu die Schutzausrüstung, errechnet den Schaden und teil dann durch 2? Und WAS soll dann die Versicherung bezahlen?
Kann es sein, dass das gar kein Urteil war?
Wurde der überhaupt als Beweismittel ins Verfahren aufgenommen?Clausi hat geschrieben: 1.) Der Haftungsverzicht, den man bei allen Veranstaltern unterschreibt, hält vor keinem Gericht stand.
Was heißt vor "keinem Gericht"? Bis jetzt war das doch wohl nur irgendso ein kleiner Richter in irgendso einem Amtsgericht, der mehr oder weniger den Zeigefinger nass gemacht und dann in den Wind gehalten hat, oder?
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
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Re: Gerichtsurteil zu einem Unfall auf der Rennstrecke
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ähhh, mit Verlaub - wie hoch ist die denn in Brünn?Martin hat geschrieben:....... Wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit eingehalten?
Gruß aus dem Münsterland
Stoppie
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- R O L A N D Offline
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Genau, erstinstanzlich gibts es wohl tatsächlich eine Menge ... anfechtbares. Da wird halt Recht gesprochen, dass die Balken sich biegen. Z.T. leider, ohne dass weitere Rechtsmittel möglich sind. Geht´s in dem besagten Fall weiter???Bis jetzt war das doch wohl nur irgendso ein kleiner Richter in irgendso einem Amtsgericht, der mehr oder weniger den Zeigefinger nass gemacht und dann in den Wind gehalten hat, oder?
Jetzt müsste man wissen wie der gute heiss der das eingereicht hat
damit wir alle gewarnt sind wenn der auf der Strecke ist
einer der weis wenn er auf der rRennstrecke fahrt geht es um die erzielung der Höchstgeschwindigeit und da bezahlt keine Versicherung
sonst hätte ich schon mehrere Wohnblöcke und eine eigene Insel irgend wo in der Südsee und wäre Rennstrecken besitzer
damit wir alle gewarnt sind wenn der auf der Strecke ist
einer der weis wenn er auf der rRennstrecke fahrt geht es um die erzielung der Höchstgeschwindigeit und da bezahlt keine Versicherung
sonst hätte ich schon mehrere Wohnblöcke und eine eigene Insel irgend wo in der Südsee und wäre Rennstrecken besitzer
- Blumenhummer Offline
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- Registriert: Donnerstag 5. Februar 2004, 22:19
Re: Gerichtsurteil zu einem Unfall auf der Rennstrecke
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Der Streitwert könnte durchaus so hoch gewesen sein, dass sich erstinstanzlich bereits ein Landgericht mit der Angelegenheit beschäftigt hat.Martin hat geschrieben:nur irgendso ein kleiner Richter in irgendso einem Amtsgericht
"Lieber fünf Minuten lang zu vorsichtig, als ein Leben lang tot." (Ernst Strömel)
Noch ein kleiner Nachtrag:
1.) Versicherung wird wohl zahlen oder in die nächste Instanz gehen.
2.) Bei mir hat die Vollkasko mal einen Totalschaden begelichen obwohl ich auf der Rennstrecke unterwegs war und dies auch angegeben hatte.
3.) Die Verhandlung dauerte 3 Stunden.
4.) Haftungsverzicht wurde als Beweismittel mit aufgeführt
5.) Nur einer kam zu Schaden, dieser wird zur Hälfte von beiden Parteien getragen. Zum Schaden zählt das Motorrad, die Ausrüstung, Sachverständiger, Anwalts- und Gerichtskosten ...
6.) Das ganze wurde vor dem Landgericht verhandelt
Wenn's ne neue Ducati oder MV ist, kommen da mal insgesamt locker 20-30 TEURO zusammen. An einen Personenschaden (z.B. Rollstuhl) möchte ich gar nicht denken.
Ist leider alles nicht zum Lachen bzw. um sich lustig zu machen
Meiner Meinung nach ist der Haftungsverzicht der vor Gericht nicht stand hält der Knackpunkt an der ganzen Geschichte.
1.) Versicherung wird wohl zahlen oder in die nächste Instanz gehen.
2.) Bei mir hat die Vollkasko mal einen Totalschaden begelichen obwohl ich auf der Rennstrecke unterwegs war und dies auch angegeben hatte.
3.) Die Verhandlung dauerte 3 Stunden.
4.) Haftungsverzicht wurde als Beweismittel mit aufgeführt
5.) Nur einer kam zu Schaden, dieser wird zur Hälfte von beiden Parteien getragen. Zum Schaden zählt das Motorrad, die Ausrüstung, Sachverständiger, Anwalts- und Gerichtskosten ...
6.) Das ganze wurde vor dem Landgericht verhandelt
Wenn's ne neue Ducati oder MV ist, kommen da mal insgesamt locker 20-30 TEURO zusammen. An einen Personenschaden (z.B. Rollstuhl) möchte ich gar nicht denken.
Ist leider alles nicht zum Lachen bzw. um sich lustig zu machen

Meiner Meinung nach ist der Haftungsverzicht der vor Gericht nicht stand hält der Knackpunkt an der ganzen Geschichte.
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- Wildsau Offline
Re: Gerichtsurteil zu einem Unfall auf der Rennstrecke
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Ich glaub schon das es sowas gibt.Clausi hat geschrieben: Ich kann jedem nur empfehlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen, die im Zweifelsfall haftet und den Schaden übernimmt. Wobei ich ernsthafte Zweifel habe, dass es solch eine Vericherung überhaupt gibt.
Ich meine das es z.B. bei Motorradpleite.de sowas gab.
Wenn ich mich nicht irre, kostete die damals so umme 10 Euro und war pflicht.
Ist wohl auch das Beste. Die 10 Euro tun ja keinem weh.
Zuletzt geändert von Wildsau am Dienstag 13. März 2007, 23:10, insgesamt 1-mal geändert.
- Quax Offline
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Re: Gerichtsurteil zu einem Unfall auf der Rennstrecke
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Danke für den in der Tat neutral geschriebenen Bericht.Clausi hat geschrieben: Erkenntnis:
1.) Der Haftungsverzicht, den man bei allen Veranstaltern unterschreibt, hält vor keinem Gericht stand.
Das mit dem Haftungsverzicht bei den Veranstaltern erscheint mir, soweit ich das als Kaufmann und nicht-Jurist beurteilen kann, auch wenig wasserdicht.
Was mir die Anwälte, mit denen ich so bisher zusammengearbeitet habe, immer vermittelt haben war "ein pauschaler Ausschluss der Haftung oder ein pauschaler Übergang von allen Rechten an etwas geht nicht". Und wenn man die Rechte an einem kleinen Stückchen Software nicht mit ein paar Sätzen abhaken kann, kann das bei sowas dramatischem wohl auch kaum sein, oder?
Genung spekuliert, vielleicht mag sich ja einer der anwesenden Juristen fachlich kompetenter äußern

Gruss,
André
P.S. Dem Typen, der die Klage angestrengt hat, ein Leben in der tiefsten Hölle des Antizynd zu wünschen spare ich mir mal, das machen bestimmt genug Leute in dem Thread

Zuletzt geändert von as am Dienstag 13. März 2007, 23:13, insgesamt 1-mal geändert.