Ganz wichtiger Hinweis!
Es gibt selbst Auto´s miteinbezogen nur wenig Gerichtsurteile und diese verteilt über Jahrzehnte. Klagen erscheinen in diesem Hobby und das zeigt die Vergangenheit, mehr als aussichtslos.
Vielleicht hier nochmal eine Zusammenfassung mit etwas anderen Worten und ohne damit eine Rechtsberatung oder irgendetwas darzustellen. Wer meiner Erläuterung folgen kann, sollte mit meinen Hinweisen dieses für sich selber nochmal gegenprüfen. Ich bin weder Anwalt noch Richter, sondern Veranstalter der versucht alles zu tun um maximale Sicherheit und Versicherungsschutz im Rahmen aktueller Gesetzgebung zu gewährleisten und diesen auch praxisrelevant zu verstehen. Das heisst nicht das ich es tue

Ich bitte auch hier respektvoll mit so Aussagen umzugehen, wenn jemand etwas anders sieht, gehört hat, es am besten belegen oder vernünftig ableiten kann, find ich einen Austausch toll und wichtig, denn auch ich will hier nichts in Stein meisseln. Das ist ein Thema mit richtig "falsch versteh Potenzial" und es sollte hier im Forum allgemein um ein konstruktives Weiterkommen gehen, nicht um wildes Diskutieren.
Zudem sind alle Aussagen hier bewusst praxisrelevant, nicht im Einzelnen immer rechtlich komplett sauber ausformuliert. Ich wiederhole mich hier auch, finde aber das ein so aufgekochtes und zugleich heikles Thema die Chance verdient, dass ich vielleicht nochmal mit anderen Worten oder Beispielen rangehe.
In der Vergangenheit galt bei vielen KFZ Versicherungen, wenn das Training ohne Zeitnahme stattfindet oder durch Instruktion einen "lehrenden Charakter" hat und auf Fahrsicherheit ausgelegt ist, waren Haftpflicht und der für viele ja weitaus persönlich wichtigere Teil Vollkasko durchaus Ansprechpartner bei einem Schaden. Aber selbst ohne Zeitnahme die schnelle Gruppe als Beisspiel wird nie durchgehen und ging sicher auch nie durch als Charakter eines Fahrsicherheitstrainings. Der Eventcharakter war da in der Vergangenheit schon ausschlaggebend. Selbst wenn es offiziell nicht um die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ging.
Man kennt ja diesen berühmten Satz "Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" der immer für Diskussionsstoff sorgte, gerade bei Touristenfahrten. Einige haben diesen vorher schon angepasst, fast alle zogen nun in Ihrer Formulierung aber nach.
Seit diesem Jahr haben viele Versicherer, eigentlich nahezu Alle, diese Schwammigkeit durch konkrete Ausschlüsse von Rundstrecken konkretisiert. Somit egal ob Touristenfahrt oder Trackday mit Instruktion, da ist nichtmehr viel zu holen. Altverträge die nicht angepasst wurden können hier die Ausnahme bilden.
Nebeninfo zum Versicherungsgebahren. Eigentlich kann ein Versicherer nicht einfach das für euch bestehende Bedingungswerk zum negativen ändern (schon garnicht in der KFZ-Haftpflichtversicherung da hier die vom Gesamtverband der Versicherer und der Bundesregierung geltenden Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen ein Mindestmaß darstellen das erfüllt werden muss, da es sich bei der KFZ Haftpflicht um eine Pflichtversicherung handelt die dem Opferschutz dient). Was er aber kann, ist durch einräumen eines Sonderkündigungsrecht, Änderungen zu bestimmen die "legal" sind und euch die Wahl zu geben durch Kündigung abzulehnen oder durch zahlen des Beitrages anzunehmen. Gilt natürlich nur für die Teilnehmer mit versichertem "Straßenbike".
Unter den Fahrern gilt aber unabhängig von eventuellem Versicherungsschutz, aufgrund des Haftungsverzichtes, man hat solange Pech wie etwas aus Versehene oder richtig ausgedrückt, fahrlässig passiert. Das ist das Risiko was wir bewusst eingehen. Erst wenn etwas grob fahrlässig oder gar Vorsätzlich passiert, besteht wieder Chance auf ein haftbar machen des Verursachers. Das steht so auch in jedem Haftungsverzicht und hat auch erstmal nicht viel mit einer Versicherung zu tun.
Man kann egal was man schriftlich miteinander vereinbart, keine vorsätzliche Schädigung eines Anderen ausschliessen. Man kann auch vereinbaren das man jemanden umbringen soll (Sterbehilfe, Kanibalismus,....), ist dennoch nicht erlaubt. In dem Fall kann man haftbar gemacht werden, dann wiederrum steigen die Versicherer aber klar aus.
Blockpass in einem Rennen, relativ gewöhnlicher Vorgang, vermutlich keine Chance, Griff in den Bremshebel eines anderen Fahrer (wir erinnern uns

Unberührt davon sind Dritte die nicht am Fahrgeschehen teilnehmen. Begleiter, Zuschauer, Streckenwarte, hier greift der Haftungsausschluss nicht, diesen Personen gilt der Fokus auch im Rahmen des Versicherungsschutzes. Diese sind mit den neuen Summen gesegnet, aber genauso versichert wie vorher in den meisten Fällen auch. Dies ist nur nochmal mit der Pflicht untermauert worden.
So müssen nun entweder Veranstalter für Versicherungsschutz Sorge tragen, oder (was organisatorisch etwas blöd ist) dafür Sorge tragen das alle Teilnehmer entsprechend versichert sind und dies kontrollieren.
Also, es sind Summen festgelegt worden, Mindestsummen, die vorher dem Versicherer in Höhe frei standen zu definieren. Wer als Veranstalter bislang keine Versicherung hatte, muss nun eine abschliessen oder kontrollieren das alle Teilnehmer eine haben. Es ist ein Hobby mit Risiken, wer dieses Hobby ausübt weiss nicht nur aufgrund von gesundem Menschenverstand auf was er sich einlässt, er lässt sich dazu auf einen Haftungsverzicht ein, der Ihm nochmal deutlich macht gegen niemanden Ansprüche erheben zu können, es sei denn etwas passiert grob fahrlässig oder Vorsätzlich. Egal wieso etwas passiert, Dritte (wie benannt, Zuschauer , etc.) sind versichert, da diese keinen Haftungsverzicht unterschreiben oder zustimmen und können jetzt auch Ihre Ansprüche direkt bei der Versicherung geltend machen. Das heisst jedoch nicht das der Fahrer und sein Fahrzeug damit enthaftet sind, der Versicherer wird bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz dann Regress beim Verursacher nehmen. Sprich es wird erstmal im Sinne des Opferschutzes gezahlt, dann aber womöglich versucht sich die Kosten beim Verursacher wieder zu holen.
Quintessenz.... bucht bei Veranstaltern denen Ihr vertraut, Veranstaltern die wissen was Sie tun und Veranstaltern die sich in einem gesunden Preisniveau bewegen, so dass Ihr davon ausgehen könnt die Euros dafür sind auch noch vorhanden. Hafenegger, Bikepromotion, Triple M, man kennt die Großen "Stars" der Branche. Wir freuen uns aber auch wenn Ihr uns ins Auge fasst (Panther Racing https://panther-racing.com/ ) wir haben vielleicht kein konstant besetztes Büro und längere Antwortzeiten, so Themen nehmen wir aber absolut ernst.
Sicherheit geht vor, auch wenn vielleicht für Manchen enttäuschend, unser Hobby mit dem neuen Beschluss absicherungstechnisch genauso bleibt wie bisher.
So oder so sollte man dennoch alles tun um mit einem sicheren, gut gepflegten Bike, verantwortungsvoll, mit Rücksicht und breitem Grinsen im Kreis zu fahren.
Wer so bescheuert war bis hier hin zu lesen, alles Gute, bleibt sitzen und auf eine geile Saison!