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Bundesjustizministerium bereitet Änderungen in der Kfz-Haftpflicht vor

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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Re: Bundesjustizministerium bereitet Änderungen in der Kfz-Haftpflicht vor

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Beitrag von Panther Racing GbR »

campari hat geschrieben: Donnerstag 16. Januar 2025, 08:33 Ich hoffe, das versteht auch jeder als Einladung, nicht jeden für alles verklagen zu wollen.
Ganz wichtiger Hinweis!

Es gibt selbst Auto´s miteinbezogen nur wenig Gerichtsurteile und diese verteilt über Jahrzehnte. Klagen erscheinen in diesem Hobby und das zeigt die Vergangenheit, mehr als aussichtslos.

Vielleicht hier nochmal eine Zusammenfassung mit etwas anderen Worten und ohne damit eine Rechtsberatung oder irgendetwas darzustellen. Wer meiner Erläuterung folgen kann, sollte mit meinen Hinweisen dieses für sich selber nochmal gegenprüfen. Ich bin weder Anwalt noch Richter, sondern Veranstalter der versucht alles zu tun um maximale Sicherheit und Versicherungsschutz im Rahmen aktueller Gesetzgebung zu gewährleisten und diesen auch praxisrelevant zu verstehen. Das heisst nicht das ich es tue :lol: ich schreibe aus besten Gewissen mit meinem persönlichen Wissensstand. Bei neuen Dingen ohne Bezug auf vorhandene Rechtssprechung ist das natürlich immer zu hinterfragen.

Ich bitte auch hier respektvoll mit so Aussagen umzugehen, wenn jemand etwas anders sieht, gehört hat, es am besten belegen oder vernünftig ableiten kann, find ich einen Austausch toll und wichtig, denn auch ich will hier nichts in Stein meisseln. Das ist ein Thema mit richtig "falsch versteh Potenzial" und es sollte hier im Forum allgemein um ein konstruktives Weiterkommen gehen, nicht um wildes Diskutieren.

Zudem sind alle Aussagen hier bewusst praxisrelevant, nicht im Einzelnen immer rechtlich komplett sauber ausformuliert. Ich wiederhole mich hier auch, finde aber das ein so aufgekochtes und zugleich heikles Thema die Chance verdient, dass ich vielleicht nochmal mit anderen Worten oder Beispielen rangehe.

In der Vergangenheit galt bei vielen KFZ Versicherungen, wenn das Training ohne Zeitnahme stattfindet oder durch Instruktion einen "lehrenden Charakter" hat und auf Fahrsicherheit ausgelegt ist, waren Haftpflicht und der für viele ja weitaus persönlich wichtigere Teil Vollkasko durchaus Ansprechpartner bei einem Schaden. Aber selbst ohne Zeitnahme die schnelle Gruppe als Beisspiel wird nie durchgehen und ging sicher auch nie durch als Charakter eines Fahrsicherheitstrainings. Der Eventcharakter war da in der Vergangenheit schon ausschlaggebend. Selbst wenn es offiziell nicht um die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ging.

Man kennt ja diesen berühmten Satz "Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" der immer für Diskussionsstoff sorgte, gerade bei Touristenfahrten. Einige haben diesen vorher schon angepasst, fast alle zogen nun in Ihrer Formulierung aber nach.

Seit diesem Jahr haben viele Versicherer, eigentlich nahezu Alle, diese Schwammigkeit durch konkrete Ausschlüsse von Rundstrecken konkretisiert. Somit egal ob Touristenfahrt oder Trackday mit Instruktion, da ist nichtmehr viel zu holen. Altverträge die nicht angepasst wurden können hier die Ausnahme bilden.

Nebeninfo zum Versicherungsgebahren. Eigentlich kann ein Versicherer nicht einfach das für euch bestehende Bedingungswerk zum negativen ändern (schon garnicht in der KFZ-Haftpflichtversicherung da hier die vom Gesamtverband der Versicherer und der Bundesregierung geltenden Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen ein Mindestmaß darstellen das erfüllt werden muss, da es sich bei der KFZ Haftpflicht um eine Pflichtversicherung handelt die dem Opferschutz dient). Was er aber kann, ist durch einräumen eines Sonderkündigungsrecht, Änderungen zu bestimmen die "legal" sind und euch die Wahl zu geben durch Kündigung abzulehnen oder durch zahlen des Beitrages anzunehmen. Gilt natürlich nur für die Teilnehmer mit versichertem "Straßenbike".

Unter den Fahrern gilt aber unabhängig von eventuellem Versicherungsschutz, aufgrund des Haftungsverzichtes, man hat solange Pech wie etwas aus Versehene oder richtig ausgedrückt, fahrlässig passiert. Das ist das Risiko was wir bewusst eingehen. Erst wenn etwas grob fahrlässig oder gar Vorsätzlich passiert, besteht wieder Chance auf ein haftbar machen des Verursachers. Das steht so auch in jedem Haftungsverzicht und hat auch erstmal nicht viel mit einer Versicherung zu tun.

Man kann egal was man schriftlich miteinander vereinbart, keine vorsätzliche Schädigung eines Anderen ausschliessen. Man kann auch vereinbaren das man jemanden umbringen soll (Sterbehilfe, Kanibalismus,....), ist dennoch nicht erlaubt. In dem Fall kann man haftbar gemacht werden, dann wiederrum steigen die Versicherer aber klar aus.

Blockpass in einem Rennen, relativ gewöhnlicher Vorgang, vermutlich keine Chance, Griff in den Bremshebel eines anderen Fahrer (wir erinnern uns :roll: ) wenn so ein Vorgang beweisbar ist, dann siehts übel für den Verursacher aus. Hier kann man sicher straf- und zivilrechtlich etwas machen.

Unberührt davon sind Dritte die nicht am Fahrgeschehen teilnehmen. Begleiter, Zuschauer, Streckenwarte, hier greift der Haftungsausschluss nicht, diesen Personen gilt der Fokus auch im Rahmen des Versicherungsschutzes. Diese sind mit den neuen Summen gesegnet, aber genauso versichert wie vorher in den meisten Fällen auch. Dies ist nur nochmal mit der Pflicht untermauert worden.

So müssen nun entweder Veranstalter für Versicherungsschutz Sorge tragen, oder (was organisatorisch etwas blöd ist) dafür Sorge tragen das alle Teilnehmer entsprechend versichert sind und dies kontrollieren.

Also, es sind Summen festgelegt worden, Mindestsummen, die vorher dem Versicherer in Höhe frei standen zu definieren. Wer als Veranstalter bislang keine Versicherung hatte, muss nun eine abschliessen oder kontrollieren das alle Teilnehmer eine haben. Es ist ein Hobby mit Risiken, wer dieses Hobby ausübt weiss nicht nur aufgrund von gesundem Menschenverstand auf was er sich einlässt, er lässt sich dazu auf einen Haftungsverzicht ein, der Ihm nochmal deutlich macht gegen niemanden Ansprüche erheben zu können, es sei denn etwas passiert grob fahrlässig oder Vorsätzlich. Egal wieso etwas passiert, Dritte (wie benannt, Zuschauer , etc.) sind versichert, da diese keinen Haftungsverzicht unterschreiben oder zustimmen und können jetzt auch Ihre Ansprüche direkt bei der Versicherung geltend machen. Das heisst jedoch nicht das der Fahrer und sein Fahrzeug damit enthaftet sind, der Versicherer wird bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz dann Regress beim Verursacher nehmen. Sprich es wird erstmal im Sinne des Opferschutzes gezahlt, dann aber womöglich versucht sich die Kosten beim Verursacher wieder zu holen.

Quintessenz.... bucht bei Veranstaltern denen Ihr vertraut, Veranstaltern die wissen was Sie tun und Veranstaltern die sich in einem gesunden Preisniveau bewegen, so dass Ihr davon ausgehen könnt die Euros dafür sind auch noch vorhanden. Hafenegger, Bikepromotion, Triple M, man kennt die Großen "Stars" der Branche. Wir freuen uns aber auch wenn Ihr uns ins Auge fasst (Panther Racing https://panther-racing.com/ ) wir haben vielleicht kein konstant besetztes Büro und längere Antwortzeiten, so Themen nehmen wir aber absolut ernst.

Sicherheit geht vor, auch wenn vielleicht für Manchen enttäuschend, unser Hobby mit dem neuen Beschluss absicherungstechnisch genauso bleibt wie bisher.

So oder so sollte man dennoch alles tun um mit einem sicheren, gut gepflegten Bike, verantwortungsvoll, mit Rücksicht und breitem Grinsen im Kreis zu fahren.

Wer so bescheuert war bis hier hin zu lesen, alles Gute, bleibt sitzen und auf eine geile Saison!
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Beitrag von campari »

Moah, ich dachte, da kommt noch was Substanzielles und hab das tatsächlich gemacht. :assshaking:
:horseshit:

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Beitrag von tobi90 »

Sehr cool, das klingt schlüssig. Danke für die ausführlichen Erläuterungen zu einem doch recht trockenen Thema.
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Beitrag von moik »

Panther Racing GbR hat geschrieben: Donnerstag 16. Januar 2025, 11:13 So müssen nun entweder Veranstalter für Versicherungsschutz Sorge tragen, oder (was organisatorisch etwas blöd ist) dafür Sorge tragen das alle Teilnehmer entsprechend versichert sind und dies kontrollieren.
Hi Marc :D ,
sind dir noch Veranstalter bekannt, welche keine Veranstalterhaftpflicht abschließen? Keine Namen :lol: , nur Ja/Nein bitte :wink:
Panther Racing GbR hat geschrieben: Donnerstag 16. Januar 2025, 11:13 Quintessenz.... bucht bei Veranstaltern denen Ihr vertraut, Veranstaltern die wissen was Sie tun und Veranstaltern die sich in einem gesunden Preisniveau bewegen, so dass Ihr davon ausgehen könnt die Euros dafür sind auch noch vorhanden.
Ich denke, das war schon immer so, oder? 8)
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Beitrag von Daniel »

Text von Speer 21.01.2025

https://www.speer-racing.de/wissenswelt

*KFZ-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Aufgrund eines 2024 in Kraft getretenen Gesetzes, das die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung betrifft, möchten wir hier in Kürze über die Handhabung seitens Speer Racing aufklären:

Eine Kasko-Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, gilt auf der Rennstrecke grundsätzlich nicht mehr, da auf einer abgesperrten Fläche, außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs und zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gefahren wird.

Vom Teilnehmer am eigenen Fahrzeug verursachte Schäden sind somit nicht versichert und auch nicht versicherbar. Standard Kfz-Haftpflichtversicherungen gelten bei Motorradtrainings ebenso grundsätzlich nicht, da auch nicht-straßenzugelassene Motorräder an den Veranstaltungen teilnehmen. Entstandene Schäden muss somit jeder selbst tragen.

Im Fall eines berechtigten Anspruchs (z.B. Vorsatz oder Personenschaden) springt unsere Veranstalterhaftpflichtversicherung ein und reguliert zunächst. Diese wird jedoch im Nachhinein versuchen sich die regulierte Summe vom Schadenverursacher zurückzuholen, wie es jeder Versicherungsanbieter in diesem Fall tun würde.

Wir empfehlen daher eine eigene, personenbezogene Motorsporthaftpflichtversicherung abzuschließen.*


und jetzt sag mir einer was ich tun soll.

Gruss Daniel
Planung 2025
21.04 Aneau du Rhin
02 - 04.05 Slovakiaring
16. - 18.05 Mugello
29.05 - 01.06 Panoniaring
14. - 15.06 Cremona
27. - 29.06 Magny-Cours
12. - 13.07 Ledenon
03. - 05.08 Mugello
29. - 31.08 Dijon
20. - 21.09 Cremona
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Beitrag von campari »

Interesting. Ich würde mir die Versicherungsbedingungen der Speerschen Veranstalterversicherung zusenden lassen und mit einem aktuellen Angebot vergleichen. Entweder es sind dieselben Fälle seitens Veranstalter/Teilnehmer abgedeckt, oder die Veranstalterversicherung hat Ausschlüsse, die man als Teilnehmer mitversichern kann, oooooder man kann sich das sparen, weil bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit sowieso keine Versicherung leisten will. Dass die Versicherungssummen der gesetzlichen Forderung genügen, sehe ich als bestätigt.

Ich finde den letzten Zusatz ausreichend verwirrend.
:horseshit:

Öfter mal die Hände waschen!!!

Re: Bundesjustizministerium bereitet Änderungen in der Kfz-Haftpflicht vor

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Beitrag von Panther Racing GbR »

Im Fall eines berechtigten Anspruchs (z.B. Vorsatz oder Personenschaden) springt unsere Veranstalterhaftpflichtversicherung ein und reguliert zunächst. Diese wird jedoch im Nachhinein versuchen sich die regulierte Summe vom Schadenverursacher zurückzuholen, wie es jeder Versicherungsanbieter in diesem Fall tun würde.

Wir empfehlen daher eine eigene, personenbezogene Motorsporthaftpflichtversicherung abzuschließen.*

Was Speer hier sagt ist doch recht klar.... "wir haben getan was wir tun mussten, wem das nicht reichen sollte macht gerne selber noch was, dann könnt Ihr uns z.B. im Falle eines Regresses nicht sagen, wir hätten nichts gesagt"

Was dabei natürlich etwas schwierig ist, mir wäre neu das man Vorsatz versichern kann, grobe Fahrlässigkeit ist je nach Sparte mittlerweile üblich, wird hier aber denk ich auch schwer jemanden zu finden, der das anbietet zu einer bezahlbaren Prämie. Daher empfinde ich das einfach als etwas Ball zurückspielen und deutlich machen, wir sind schick, aber informiert euch gerne und doppelt gemoppelt hält besser. Ernste Fallbeispiele in denen jedoch eine eigene Versicherung einen Schaden übernehmen würde, wo es die Veranstalterhaftpflicht nicht tut, oder wo ein Regress nicht stattfinden würde obwohl er gerechtfertigt ist, fallen mir persönlich dazu gerade jedoch keine ein.

Aber nochmal, es hat sich nichts verändert, ihr tragt exakt das gleiche Risiko wie vor einem oder 10 Jahren. Was aktuell Einigen nur bewusster wird ist, der Haftungsverzicht erlaubt nicht wie ein Berserker völlig rücksichtslos irgendwen vom Bike zu treten :-D wer Angst hat bei dem Beisspiel als Schuldiger angeklagt zu werden, dem seien Sportarten wie Walken, Trockenrudern oder Yoga empfohlen.

Paragraph 823 BGB "Schadensersatzpflicht" ist absolute Grundlage unseres Rechtssystem und das war er immer und bleibt er immer. Unsere Sportart erlaubt hier eine etwas lockere und eigenverantwortlichere Sicht bei Fahrlässigkeit, Vorsatz und grober Vorsatz bleiben aber nach wie vor haftbar. Ihr als Fahrer untereinander solltet aber entspannt bleiben, da ist nichts zu erwarten solange man mit Köpfchen fährt. Es bleibt bei Jeder geht ein bewusstes Risiko ein und trägt seinen Schaden selber.
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Beitrag von stscit04 »

Ich muss mal ein Update loswerden zum Versicherer, der über sportvers.de vertrieben wird.

Ich wollte von einer alten Police auf eine neue (mit passender Deckungssumme) wechseln
und warte seit bald zwei Wochen auf eine ordentliche Kündigungsbestätigung der alten
Police wegen "Fachkräftemangel".

Macht mir jetzt nicht grade ein gutes Gefühl wenn man mal nen Schadensfall hat und
muss man dann nochmal überlegen ob das wirklich der richtige Partner ist. Schade, da
nette und kompetente Beratung.
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Beitrag von Rennfix »

Erwähnenswert ist, dass die maximalen Regresshöhen in Deutschland gedeckelt sind und bei 2500€-5000€ liegen. Also durchaus überschaubar. Voll haften findet im Zweifel nur bei fehlender Haftpflichtversicherung statt.
2025 #373 :band:
02.-04. Mai Assen Valentinos
23.-25. Mai Most Hafeneger
06.-08. Juni Most Hafeneger
21.-22. Juni Osche Hafeneger
05.-06. Juli Lausitz HPS
07.-08. Juli Osche Hafeneger
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Beitrag von Daniel »

stscit04 hat geschrieben: Dienstag 21. Januar 2025, 21:56 Ich muss mal ein Update loswerden zum Versicherer, der über sportvers.de vertrieben wird.

Ich wollte von einer alten Police auf eine neue (mit passender Deckungssumme) wechseln
und warte seit bald zwei Wochen auf eine ordentliche Kündigungsbestätigung der alten
Police wegen "Fachkräftemangel".

Macht mir jetzt nicht grade ein gutes Gefühl wenn man mal nen Schadensfall hat und
muss man dann nochmal überlegen ob das wirklich der richtige Partner ist. Schade, da
nette und kompetente Beratung.
Die sind in der Umstrukturierung.
Von der anderen Versicherung habe ich gar nichts gehört.
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