Ich hatte jetzt schon bei TripleM und MaxxAdrenalin nachgefragt, aber noch keine Antwort.
Weiß da jemand schon mehr ?? (oder habe ich etwas überlesen?)
diese sogenannt neue Motorsporthaftpflicht wird seit Anbeginn über unseren Versicherer mit abgedeckt. Dieses Jahr gab es aber eine gesetzliche Erhöhung der Mindestversicherungssumme für Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden Dritter, einschließlich Zuschauer und anderen Umstehenden, stattgefunden. Leider wurde dies teilweise als Neuerung angepriesen, was es so aber nicht war.
In den Policen, die wir seitens unserer Versicherung erhalten steht unter Punkt 3.2 des Versicherungsscheins folgenden Text hinterlegt:
„3.2 Versicherungssummen in der Motorsport Haftpflichtversicherung entsprechend § 5d PflVG“
Der Versicherer deckt unter anderem auch die DTM ein.
Matze_BLN hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Januar 2025, 17:44
TripleM hatte mir folgendes geantwortet:
Hallo Matthias,
diese sogenannt neue Motorsporthaftpflicht wird seit Anbeginn über unseren Versicherer mit abgedeckt. Dieses Jahr gab es aber eine gesetzliche Erhöhung der Mindestversicherungssumme für Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden Dritter, einschließlich Zuschauer und anderen Umstehenden, stattgefunden. Leider wurde dies teilweise als Neuerung angepriesen, was es so aber nicht war.
In den Policen, die wir seitens unserer Versicherung erhalten steht unter Punkt 3.2 des Versicherungsscheins folgenden Text hinterlegt:
„3.2 Versicherungssummen in der Motorsport Haftpflichtversicherung entsprechend § 5d PflVG“
Der Versicherer deckt unter anderem auch die DTM ein.
Um mal meinen Wissensstand zusammen zu fassen, da hier meiner Meinung nach hier und da in die falsche Richtung gedacht wird.
Es wurden laut Beschluss Summen angepasst und eine Pflicht eingeführt, diese Pflicht zielt hauptsächlich darauf ab das Umfeld zu schützen, weder andere Bikes noch Fahrer, das steht auch ganz klar im Beschluss, dieses Risiko kann weiterhin mit einem Haftungsverzicht ausgeschlossen werden und wird es auch, daran scheint auch kein Veranstalter etwas zu ändern. Wer sich versichert ist erstmal egal, aber ich erkenne das es eine Absicherung geben muss. Am einfachsten sicher wenn alle Veranstalter das lösen.
Das eigentlich jeder vorher schon eine Veranstalterhaftpflicht hatte und die Versicherer, bei den Meisten steht wohl SRC aus Köln dahinter als Risikoträger, die neuen Summen mit aufgenommen haben, verändert die Deckungssituation erstmal nur in Summe, nicht im Umfang.
Also nach wie vor gilt, macht der Veranstalter einen Fehler, keine Ahnung lässt ein Rennen weiterlaufen obwohl er von Öl auf der Strecke nachweislich Kenntnis hat, es stürzt einer, dannnnnnnn könnte ein Haftungsanspruch entstehen und dieser ist mit den neuen Summen abgedeckt. Das aber auch nur wenn grob fahrlässig oder Vorsätzlich gehandelt wurde. Das war vorher schon so und das bleibt auch so.
Die Versicherer fordern auch ganz klar einen Haftungsverzicht in Ihren Bedingungen, bei Minderjährigen vom Erziehungsberechtigten.
Versicherer geben z.B. folgende Beisspiele....
Ansprüche können entstehen, wenn
• das Veranstaltungsgelände nicht verkehrssicher ist und dadurch jemand zu Schaden kommt;
• bei Auf- und Abbauarbeiten eine Absperrung auf das Kfz eines Dritten stürzt;
• ein Teilnehmer einen Zuschauer anfährt und verletzt;
• ein Teilnehmer eine Leiteinrichtung beschädigt.
Was hier meiner Meinung nach und übrigens auch nach Rücksprache mit dem Risikoträger etas falsch verstanden wird und auch um ehrlich zu sein bei der Thematik nie schön gesetzlich oder versicherungstechnisch formuliert war, ist das es eben nicht eine "egal was nun untereinander passiert wir kriegen Kohle Abdeckung" ist.
§5 d (4) sagt auch ganz klar, dass die Versicherung Haftung ausschliessen kann für Ersatzansprüche der teilnehmenden Fahrer untereinander.
Also wir Veranstalter sind wie eigentlich alle vorher auch, abgedeckt wenn euer Bike über die Absperrung fliegt und einen Zuschauer am Kopf trifft. Wir sind abgesichert wenn wir irgendwo Flaggen aufstellen die sich selbstständig machen und euch am Kopf treffen, euer Bike im Fahrerlager Feuer fängt und einen Dritten schädigt. Und auch bei dem Feuerbeisspiel steht immer im Raum ob euch nicht Verschulden trifft und Regress gefordert werden kann.
Es geht erstmal immer nur um Opferschutz, das ist keine Haftungsentlastung und auch keine Vollkasko.
Also ja die aktuellen Policen der Veranstalter erfüllen gesetzliche Ansprüche, der nach wie vor gültige Haftungsverzicht reduziert diese Deckung aber wieder, Ihr tragt zivil- und strafrechtlich nach wie vor Verantwortung für das was Ihr verursacht.
Wenn einer das anders sieht und erläutern kann, wäre ich super glücklich über ein Gespräch.
Stand jetzt gilt für mich persönlich mit etwas Versicherungshintergrund, es bleibt alles wie es war, die Summen sind nun nur höher und als Veranstalter tut man verdammt gut eine Versicherung zu haben. Mehr aber eben auch nicht. Es hat sich nicht die komplette Haftungssituation revolutioniert.