tobi90 hat geschrieben: ↑Freitag 10. Januar 2025, 21:00
Bei MotoMonster ist sie übrigens direkt dabei.
„Die Bundesregierung hat im April 2024 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigt, das neben europäischen Vorgaben auch nationale Regelungen u. a. zur Einführung einer Motorsporthaftpflichtversicherung beinhaltet. Die Veranstalter von Motorsportevents müssen sicherstellen, dass der Versicherungsschutz in ihre Haftpflichtversicherung einbezogen wird.
MotoMonster versichert seit 2011 alle Veranstaltungen. Inbegriffen ist ebenfalls eine Motorsporthaftpflicht mit eine Deckungssumme von 7,5 Mio EUR für Personen-/Sach- und Vermögensschäden.
Es besteht also seitens der Teilnehmer kein Handlungsbedarf.„
Bei actionbike ist die auch dabei:
E-Mail_actionbike hat geschrieben: Wir als Veranstalter haben eine Teilnehmerhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Das bedeutet, wenn ein Teilnehmer selbst keine Rennstrecken-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, greift in diesem Fall unsere Versicherung.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Auf bestimmten Rennstrecken, wie beispielsweise dem Pannoniaring, wird vom Betreiber gefordert, dass jeder Teilnehmer eine eigene Rennstrecken-Haftpflichtversicherung nachweisen kann.
Die Antwort von BoSee sieht wie folgt aus:
E-Mail_BoSee hat geschrieben: eine Haftpflichtversicherungspflicht besteht nur für die Teilnahme Straßenverkehr.
Für die Rennstrecke gibt es nur für uns als Veranstalter eine Haftpflichtversicherungsplicht.
Diese haben wir natürlich.
Für das Fahren auf der Rennstrecke unterschreibt ja jeder einen Haftungsverzicht.
Shinya hat geschrieben: ↑Montag 13. Januar 2025, 11:39
...
Die Antwort von BoSee sieht wie folgt aus:
E-Mail_BoSee hat geschrieben: eine Haftpflichtversicherungspflicht besteht nur für die Teilnahme Straßenverkehr.
Für die Rennstrecke gibt es nur für uns als Veranstalter eine Haftpflichtversicherungsplicht.
Diese haben wir natürlich.
Für das Fahren auf der Rennstrecke unterschreibt ja jeder einen Haftungsverzicht.
Erschütternd.
Aber gut zu sehen, dass die meisten VA vernünftig vorgebaut haben.
Ich habe auf Nachfrage beim Veranstalter auch zwei positive Antworten erhalten.
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HPS:
Guten Tag Christina,
jeder seriöse Veranstalter verfügt für seine Events über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung welche bezüglich der Haftpflicht den Teilnehmer mit einbezieht. Alles Andere wäre für alle Beteiligte "russisch" Roulette.
Trotzdem vielen Dank für Deinen Hinweis, wir werden das auf der Homepage mit verarbeiten.
Viele Grüße, Günter HPS
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Hafeneger:
Hallo Christina,
danke für deine Nachricht.
Die Haftpflichtversicherung ist bei uns über die Veranstalterhaftpflichtversicherung bereits in der Nenngebühr aller Veranstaltungen enthalten.
Du musst dich somit um nichts weiter kümmern.
Wir werden dies auch heute so in unseren AGB hinterlegen.
Melde dich gerne bei weiteren Fragen.
Viele Grüße aus Solingen
Dorian
Team Hafeneger-Renntrainings
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Scheint also doch einen gewissen Automatismus zu geben. Zumindest gibt es wohl einige Veranstalter, bei denen das bereits über die Teilnahmegebühr gedeckelt wird.
Im April 2024 wurde ein neues Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung verabschiedet.
Dieses Gesetz beinhaltet unter anderem die Einführung einer Motorsporthaftpflichtversicherung mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme von 7,5 Millionen EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Hafeneger Motorsport GmbH geht über diese gesetzlichen Vorgaben hinaus: Wir gewährleisten für alle unsere Veranstaltungen eine Motorsporthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 10 Millionen EUR pro Person sowie für Sach- und Vermögensschäden.
Für die Teilnehmer besteht daher kein Handlungsbedarf, da der erforderliche und darüber hinausgehende Versicherungsschutz vollständig über den Veranstalter abgedeckt wird.
...die Frage ist nicht ob (man stürzt), sondern wann und wie oft...
StefanH hat geschrieben: ↑Montag 13. Januar 2025, 16:52
Das bedeutet offenbar, dass man zukünftig tatsächlich das Kleingedruckte in den Bedingungen der Veranstalter lesen muss...
Hoffen wir mal, dass die "guten" Veranstalter alle nachziehen und wir uns da kurz- bis mittelfristig nimmer verkopfen müssen...!
Angenommen ich fahre erst gemeinsam und dann zusammen mit einem anderen Teilnehmer ins Kiesbett. Der andere Teilnehmer verletzt sich und verklagt mich dann auf Schadensersatz weil er der Meinung ist, ich wäre Schuld am Unfall.
Jetzt geht das ganze vor Gericht und er sollte tatsächlich recht bekommen, so würde die Versicherung des Veranstalters diesen Schaden übernehmen?
Termine 2022
02. - 03.06 Triple M Oschersleben
04. - 05.07 Triple M Oschersleben
Um es mit Stefan H zu sagen: das hängt davon ab, was konkret vom Veranstalter versichert wurde. Generell: ja, z.B. für MotoMonster, actionbike, Hafeneger.