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Bundesjustizministerium bereitet Änderungen in der Kfz-Haftpflicht vor

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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Beitrag von Lorbas »

tobi90 hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 21:00 Bei MotoMonster ist sie übrigens direkt dabei.

„Die Bundesregierung hat im April 2024 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigt, das neben europäischen Vorgaben auch nationale Regelungen u. a. zur Einführung einer Motorsporthaftpflichtversicherung beinhaltet. Die Veranstalter von Motorsportevents müssen sicherstellen, dass der Versicherungsschutz in ihre Haftpflichtversicherung einbezogen wird.
MotoMonster versichert seit 2011 alle Veranstaltungen. Inbegriffen ist ebenfalls eine Motorsporthaftpflicht mit eine Deckungssumme von 7,5 Mio EUR für Personen-/Sach- und Vermögensschäden.
Es besteht also seitens der Teilnehmer kein Handlungsbedarf.„
hier gefunden:
https://www.motomonster.de/trainings/termine/
Locker bleiben, Spass haben !

http://www.youtube.com/user/lorbas326
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Beitrag von Heli66 »

Daniel hat geschrieben: Samstag 11. Januar 2025, 11:47 Oben habe ich einen Link gesetzt. Beschluss vom 19.01.2023.
Da geht man von StVo aus. Generell ist der Verursacher haftbar.
Also ich will hier nicht diskutieren, sondern versuche es auch nur zu verstehen, aber was du hier schreibst muss man einerseits ein bisschen einschränken: Touristenfahrten auf der Nordschleife haben mit Renntrainings zB in Hockenheim nichts zu tun. Denn wie du schreibst gilt auf der Nordschleife bei Touristenfahrten die STVO da ist zB auch Rechts-Überholen verboten, all das ist auf "normalen" Rennstrecken nicht der Fall.

Andererseits steht in dem dir verlinkten Link sogar das genaue Gegenteil von dem was du hier schreibst:

"Wer mit hoher Geschwindigkeit fährt, muss daher selbst bei Verschulden eines anderen Fahrers mit einer Mithaftung rechnen."

Jetzt der Punkt den ich nach wie vor versuche zu verstehen: Im Prinzip hat sich zu dem wie es schon die letzten x-Jahre funktioniert hat nichts geändert. Wir werden weiterhin den Haftungsausschluss unterschreiben und jeder der sich auf die Rennstrecke wagt sollte sich des Risikos bewusst sein, ja auch dass dir ein anderer die Kiste zerbeult.

Nun hat Deutschland entschieden, dass in Deutschland keiner mehr ohne eine Haftpflicht fahren darf. Aber: wann zahlt die? WIrd sich die Versicherungstypisch auf den Haftungsausschluss berufen?

Also für mein Verständniss hat sich eigentlich nix verändert ausser dass man in Deutschland jetzt so eine Versicherung haben muss. Wer natürlich so eine Haftpflicht abschliessen möchte (und ich denke auch darüber nach) um im Falle des Falles eben nicht zahlen zu müssen, der konnte das ja auch schon davor machen.

Werden jetzt plötzlich alle Racer die einen Unfall mit einem Anderen Fahrer haben vor Gericht auftauchen? Mir wäre da so als hätten wir vor nicht allzulange Zeit hier einen Fall gehabt, wo der klagende vom Gericht mit dem Hinweis auf Rennstrecke nach Hause geschickt wurde.
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Beitrag von Daniel »

Hat Deutschland dies nicht in Zusammenhang mit der EU-Recht erlassen?
Ich bin nicht sicher, aber hat Frankreich nicht die Lizenz Pflicht eingeführt?
Da sollte wahrscheinlich das ganze inkludiert sein.

In Bezug auf den Artikel gebe ich Dir weitestgehend recht. Nur wird die Nordschleife immer wieder als Rennstrecke bezeichnet. Daher sehe ich es in einem Kontext.
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Beitrag von campari »

Bei diesem Thema wird sehr, sehr viel von Präzedenz und den richtenden Personen und deren Kenntnis/Einschätzung abhängen. Aber ja, die Tür, einen Rechtsstreit anzufangen, steht eventuell etwas mehr offen, weil man denkt, dass der/die/das Gegner ja sowieso versichert sein muss…warum nicht davon profitieren…
:horseshit:

Öfter mal die Hände waschen!!!
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Beitrag von businesskasper »

Also nehmen wir mal an, ein anderer Geschädigter würde gern Forderungen gegen mich geltend machen. Wenn ich eine Haftpflicht habe, ist mir das sowas von Rille, soll er sich an denen abarbeiten. Delay - Deny - Defend

Dass da was bei rumkommt glaub ich auch nicht. Wird das dann Beweis durch Behauptung oder werden die Videos von den Streckenkameras jetzt 10 Jahre archiviert oder kommt die Polizei verbei und macht erstmal 'ne Unfallaufnahme?
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Beitrag von shred »

businesskasper hat geschrieben: Samstag 11. Januar 2025, 15:37 ... oder kommt die Polizei verbei und macht erstmal 'ne Unfallaufnahme?
Seit ich zum ersten Mal am Bilster Berg war: Dort jedesmal bei Unfällen mit leichtestestem Personenschaden. Ist aber insgesamt auch speziell und nicht auf andere Strecken übertragbar
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Beitrag von slonegan »

Heli66 hat geschrieben: Samstag 11. Januar 2025, 13:40

Jetzt der Punkt den ich nach wie vor versuche zu verstehen: Im Prinzip hat sich zu dem wie es schon die letzten x-Jahre funktioniert hat nichts geändert. Wir werden weiterhin den Haftungsausschluss unterschreiben und jeder der sich auf die Rennstrecke wagt sollte sich des Risikos bewusst sein, ja auch dass dir ein anderer die Kiste zerbeult.

Am Bsp. von Speer-Racing hat Dein Unfallgegner zwar auf die materiellen Forderungen gegen Dich verzichtet (Falls er Dich als Schuldigen ansieht), aber nicht auf die Gesundheitlichen.

Hier der Auszug vom Haftungsverzicht wie sie jeder unterschreibt, vorher gelesen und hoffentlich auch verstanden hat.

Haftungsbeschränkung (AGB Punkt 5)
 Mir ist bekannt, dass das Befahren einer Rennstrecke gefährlich sein kann.
 Ich nehme auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil.
 Ich verzichte ausdrücklich auf Ansprüche für Schäden jeder Art, die mir im Zusammenhang mit meiner
Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, außer diese betreffen eine Verletzung des Lebens, des Körpers
und / oder der Gesundheit.
 Mein Verzicht erstreckt sich auf die anderen Teilnehmer d er Veranstaltung, den Veranstalter, den
Streckenbetreiber, sowie alle weiteren, mit der Abwicklung der Veranstaltung betrauten Personen sowie deren
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Beitrag von Daniel »

Und jetzt wird es mühsam für mich.
Meine Anfrage von sportvers.de:

"Leider können wir hier nur für Personen mit einer deutschen oder österreichischen Adresse anbieten."
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Beitrag von Prinzessin Horst »

Daniel hat geschrieben: Montag 13. Januar 2025, 09:43 Und jetzt wird es mühsam für mich.
Meine Anfrage von sportvers.de:

"Leider können wir hier nur für Personen mit einer deutschen oder österreichischen Adresse anbieten."
Von wann stammt diese Info?
Sie ist nicht aktuell.
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Beitrag von Daniel »

Prinzessin Horst hat geschrieben: Montag 13. Januar 2025, 10:26
Daniel hat geschrieben: Montag 13. Januar 2025, 09:43 Und jetzt wird es mühsam für mich.
Meine Anfrage von sportvers.de:

"Leider können wir hier nur für Personen mit einer deutschen oder österreichischen Adresse anbieten."
Von wann stammt diese Info?
Sie ist nicht aktuell.
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