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Bundesjustizministerium bereitet Änderungen in der Kfz-Haftpflicht vor

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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Beitrag von moik »

stscit04 hat geschrieben: Mittwoch 8. Januar 2025, 13:23 Beinahe.

Zum einen: Grob fahrlässig und vorsätzlich ist eine Sache wo die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann.
So meinte ich es auch, danke :)

In der Theorie ist da immer so weit weg. Ein kurzer Erfahrungsbericht wie schnell so etwas böse enden kann...
Vor gut 10 Jahren war ich als Zeuge bei einem gerichtlichen Streit beteiligt. Auf der Gegengerade in Oschersleben waren sich zwei "meiner" Teilnehmer in die Quere gekommen. Beide gestürzt, einer verletzt (nachhaltig, aber zum Glück nicht dauerhaft beeinträchtigt).
Der Verletzte hat nach ner Weile Klage eingereicht, basierend auf einem vorsätzlichen Tatvorsatz. Für alle live anwesenden war eindeutig - in die Quere gekommen, Trackdayunfall, kacke aber sicher kein Vorsatz, Haftungsverzicht gilt.
Die zuständige Richterin fragte dann beim ersten Verhandlungstag, ob "auf diesen Rennstrecken auch rechts vor Links und die StVo gilt" :shock: :shock: :shock:
Drei Jahre ging die Verhandlung! Drei Jahre wo der (selbstständige) Beklagte um seine Existenz bangen musste. Drei Jahre in denen seine Reputation als nebenberuflicher Instruktor gelitten hat. Zum Glück wurde dem Beklagten nach diesen drei Jahren 100% Recht zu gesprochen wurde. War für ihn trotzdem ne scheixx Zeit.
Die Klage konnte nur über so lange Zeit gezogen werden, weil ein einziger damals schon an Demenz erkrankter Zeuge eine falsche Aussage getätigt hatte, wie sich zum Schluss rausstellte.
Der Zeuge, der selber Renntrainingveranstalter und Rennstreckenarzt war, hatte behauptet die Sachlage des Vorsatzes an seinem kleinen Bildschirm im Medical Center beobachtet zu haben :roll:.
Lieber stehend sterben, als kniend leben

#6 - Bäng Bäng Racing Team - Deutscher Langstrecken Cup
http://www.dlc-endurance.de/

#44 - Super Duke Battle
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Beitrag von Shinya »

Der Link aus der ersten Seite geht leider nicht mehr.
Was genau muss denn die Haftpflicht können/leisten?
Gibt's da nen aktualisierten Link dazu?
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  • campari Offline
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Beitrag von campari »

campari hat geschrieben: Sonntag 17. Dezember 2023, 19:53
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 13 – Drucksache 20/8094 hat geschrieben: § 5d
Mindestumfang des Versicherungsschutzes bei Motorsportveranstaltungen; Verordnungsermächtigung
(1) Der alternative Versicherungsschutz für den Gebrauch eines Fahrzeugs bei einer Motorsportver-
anstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demons-
trationen, in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen kann aufgrund einer vom Hal-
ter, Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeugs, vom Veranstalter oder einer anderen Partei abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung bestehen und muss den Mindestanforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 genügen.
(2) Die Versicherung muss für den Halter, den Eigentümer und den Fahrer diejenigen Personenschä-
den, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden Dritter, einschließlich Zuschauern und anderen Umste-
henden, decken, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs bei Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten, ein-
schließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, verursacht werden, und vorse-
hen, dass der Dritte seinen Anspruch auf Schadensersatz entsprechend § 115 des Versicherungsvertragsge-
setzes auch gegen den Versicherer geltend machen kann.
(3) Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensfall
1. für Personenschäden 7 500 000 Euro,
2. für Sachschäden 1 300 000 Euro,
3. für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden
Vermögensschäden 50 000 Euro.
:horseshit:

Öfter mal die Hände waschen!!!
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Beitrag von businesskasper »

Bei Touristenfahrten der Nordschleife greift imho die KFZ-Haftpflicht, immer. Das ist öffentlicher Straßenverkehr. Die KFZ-Haftpflicht kann sich ja dann am Verursacher gütlich tun, aber da kommt sie imho erstmal nicht raus. Das ist kein Rennen, keine Veranstaltung, kein nix. Und ohne TÜV und Zulassung, darfst du dort eigentlich gar nicht fahren.
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Beitrag von HaraldR6 »

Daniel hat geschrieben: Dienstag 7. Januar 2025, 14:29 Wie ist das ganze angedacht?
Wenn ich in einem Land fahre, welches das Gesetz nicht eingeführt hat, braucht es die Versicherung?
Dann wäre es nur in Deutschland?
Entschuldigt meine Unwissenheit.

Diese wäre 500€
https://raceinc.de/versicherungen/teiln ... sicherung/
Claus Fischer von Safe Rade bietet die Haftpflicht zu gleichen Konditionen an.
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Beitrag von HaraldR6 »

businesskasper hat geschrieben: Mittwoch 8. Januar 2025, 18:16 Bei Touristenfahrten der Nordschleife greift imho die KFZ-Haftpflicht, immer. Das ist öffentlicher Straßenverkehr. Die KFZ-Haftpflicht kann sich ja dann am Verursacher gütlich tun, aber da kommt sie imho erstmal nicht raus. Das ist kein Rennen, keine Veranstaltung, kein nix. Und ohne TÜV und Zulassung, darfst du dort eigentlich gar nicht fahren.
Bin ich mir mittlerweile nicht mehr sicher, viele Versicherungen haben umgestellt:

"Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die aus dem Gebrauch des Fahrzeuges bei behördlich
genehmigten oder nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer
Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten und
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests
und Demonstrationen. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf nicht
für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung
einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten).
Als
Motorsport-Rennstrecken in diesem Sinne gelten unter anderem auch:
• ehemalige Motorsport-Rennstrecken,
• Flugplätze,
• Geländestrecken, auf denen Wettbewerbe veranstaltet werden,
• Rundkurse oder Rundstrecken mit rennstreckenähnlichem Charakter,
• Bereiche des öffentlichen Straßenverkehrs, die zeitweise und im Rahmen von Veranstaltungen als
Rennstrecke oder Rundkurs genutzt werden (z. B. sogenannte „Städtekurse“)."
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Beitrag von businesskasper »

"nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebene Motorsport-Rennstrecke" ist die Nordschleife bspw. beim 24h-Rennen. Da besteht imho in der Tat kein Versicherungsschutz durch eine normale KFZ-Haftpflicht. An Tagen wo das Ding einfach nur Mautstraße ist, kommen sie da nicht raus. Dann ist es zwar Motorsport-Rennstrecke gemäß ihrer Definition, aber sie ist für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Das wäre ja sonst wie "auf der A9 besteht auch kein Versicherungsschutz".
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Beitrag von HaraldR6 »

campari hat geschrieben: Dienstag 7. Januar 2025, 15:01 Fein, Daniel, das sind die passenden Deckungssummen. Endlich. Da weiß ich ja, wo ich noch was kaufen muss...

Diese Summen gelten allerdings nur in der Regelung für die deutschen Strecken. Andere Länder, andere Art der nationalen Umsetzung. Ich bezweifle allerdings, dass in irgendeinem Land so bescheuert hohe Deckungssummen gefordert werden wie in DE.

Und wie bisher schon erwähnt...keine Rennstrecke darf dich ohne dem Dingen fahren lassen, kein Veranstalter teilnehmen lassen. Wer wo was versichert, ist dabei egal. Hauptsache, es besteht bei einer der Parteien eine Versicherung, die leisten wird.
"Und wie bisher schon erwähnt...keine Rennstrecke darf dich ohne dem Dingen fahren lassen, kein Veranstalter teilnehmen lassen."

Wie erwähnt, habe ich Speer angeschrieben und lt. deren Aussage ist der Teilnehmer dafür verantwortlich. Verstehe ich irgendwie nicht. Die Aussage eines anderen Versicherungsmaklers lautet, dass der Veranstalter sich darum kümmert.
Gerade Speer als renommierter und großer Veranstalter überlässt es dem Teilnehmer und schickt ihn zum Beginn der Veranstaltung wieder nach Hause, wenn er die Police nicht zeigen kann?
Dementsprechend müsste auf deren HP eine Info zu finden sein, ich habe keine gefunden. Na ja, ist ja auch noch etwas Zeit bis zum ersten Event.
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Beitrag von tobi90 »

HaraldR6 hat geschrieben: Mittwoch 8. Januar 2025, 20:18
campari hat geschrieben: Dienstag 7. Januar 2025, 15:01 Fein, Daniel, das sind die passenden Deckungssummen. Endlich. Da weiß ich ja, wo ich noch was kaufen muss...

Diese Summen gelten allerdings nur in der Regelung für die deutschen Strecken. Andere Länder, andere Art der nationalen Umsetzung. Ich bezweifle allerdings, dass in irgendeinem Land so bescheuert hohe Deckungssummen gefordert werden wie in DE.

Und wie bisher schon erwähnt...keine Rennstrecke darf dich ohne dem Dingen fahren lassen, kein Veranstalter teilnehmen lassen. Wer wo was versichert, ist dabei egal. Hauptsache, es besteht bei einer der Parteien eine Versicherung, die leisten wird.
"Und wie bisher schon erwähnt...keine Rennstrecke darf dich ohne dem Dingen fahren lassen, kein Veranstalter teilnehmen lassen."

Wie erwähnt, habe ich Speer angeschrieben und lt. deren Aussage ist der Teilnehmer dafür verantwortlich. Verstehe ich irgendwie nicht. Die Aussage eines anderen Versicherungsmaklers lautet, dass der Veranstalter sich darum kümmert.
Gerade Speer als renommierter und großer Veranstalter überlässt es dem Teilnehmer und schickt ihn zum Beginn der Veranstaltung wieder nach Hause, wenn er die Police nicht zeigen kann?
Dementsprechend müsste auf deren HP eine Info zu finden sein, ich habe keine gefunden. Na ja, ist ja auch noch etwas Zeit bis zum ersten Event.
Schau mal in die AGBs, der letzte Absatz unter Haftungsausschluss. Ich gehe davon aus das dies als Hinweis bereits ausreichend ist.

"Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich. SRS / P5 empfiehlt ausdrücklich, vor einer Teilnahme die Gültigkeit bestehender Versicherungen mit dem Versicherer zu prüfen und sich die Gültigkeit schriftlich bestätigen zu lassen."

Da du bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen wirst die AGBs zu lesen und diese akzeptierst wurdest du auch entsprechend hingewiesen.
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Beitrag von Daniel »

Ich glaube über die Notwendigkeit ist genügend geschrieben worden.
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