campari hat geschrieben: ↑Freitag 20. Dezember 2024, 22:05
Drama wäre sicherlich kleiner, wenn wer anders auch mal in Erwägung gezogen hätte, etwas nicht ganz gut gemacht zu haben.
Auch wenn der Tenor eindeutige Schuld des Überholenden lautet, betrachte ich das etwas differenzierter.
Man kennt nur die Ausführungen des TE. Die beiden stehen ja in irgendeiner Beziehung und vielleicht gab es bereits vorher unharmonische Situationen. Wenn der TE sich privat genauso aufbläst wie das hier teilweise der Fall ist, kann man sich was zusammenreimen. Vielleicht können die sich ohnehin nicht riechen oder oder oder....Bis man nicht die andere Seite gehört hat, kann man da nur mutmaßen.
Anhand des onboard Mitschnitts lässt sich auch nicht vollumfänglich auflösen, wie sich das Szenario zugetragen hat.
Dass man mal zusammenklatscht, passiert halt. Aber dann geht man als Überholer doch davon aus, dass die alte Regel immer noch gilt, oder nicht?!?
Durchaus! Aber aus meiner Sicht nur bis zu einem bestimmten Punkt. Man kann sich auch mal in die Lage des Überholenden versetzen. Wenn ich feststelle, dass vor mir jemand derart langsam unterwegs ist und ich selber in Verdrückung kommen könnte, also selber von hinten angeräumt werden könnte wenn ich in die Eisen gehe, dann würde ich auch zusehen, dass ich an der "Gefahrenstelle" so schnell wie möglich vorbeikomme.
In dem Fall hat das leider nicht blasenfrei geklappt. RBR war ich noch nicht und kann es insofern nur schwer beurteilen was die Gegebenheiten an dem Streckenabschnitt zulassen. Vergleicht man die gefahrene mit der Idealinie sieht es danach aus, dass er Überholte sehr weit gegangen ist, dabei die Ideallinie gekreuzt hat und eben extrem langsam unterwegs war. Bei der Heterogenität eines open Trackday kann man in einer Zwickmühle landen und genau das ist mMn hier dem Überholenden passiert. Dabei hat er sich leider verschätzt - kann passieren.
Meines Erachtens haben beide zu dem Ereignis beigetragen, wobei keiner die alleinige Schuld trägt. Es ist jedoch kein seltenes Phänomen, dass die Beteiligten die absolute Unschuld für sich reklamieren.
