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Bundesjustizministerium bereitet Änderungen in der Kfz-Haftpflicht vor

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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Beitrag von DaveMave »

campari hat geschrieben: 1. für Personenschäden 7 500 000 Euro,
2. für Sachschäden 1 300 000 Euro,
3. für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden
Vermögensschäden 50 000 Euro.
Ich hab' jetzt in einer halben Stunde Googeln nicht eine einzige Versicherung gefunden, die diese Anforderungen erfüllt.
Es gibt welche die einen Bruchteil davon leisten aber selbst die kosten schon fast vierstellige Beträge im Jahr.

Damit wären Trackdays in Europa Geschichte. :lol:
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Beitrag von Heli66 »

DaveMave hat geschrieben: Damit wären Trackdays in Europa Geschichte. :lol:
Vermutlich nur in Deutscheland.

So wie ich unseren Änderungstext verstanden habe, haben die hohen Damen und Herren in Österreich (und vermutlich auch die meisten anderen Staaten) die Richtlinie deutlich anders umgesetzt.

Nach §59 KFG müssen in Österreich folgende Fahrzeuge eine Haftpflichtversicherung haben:

a)für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die zum Verkehr zugelassen sind (§§ 37 bis 39),
b)für Probefahrten (§ 45),
c)für Überstellungsfahrten (§ 46).

https://www.jusline.at/gesetz/kfg/paragraf/59

Der Entwurf zur Änderung nach der EU Richtlinie sieht in Österreich keine Entschädigungspflicht eines Geschädigten bei Rennsportveranstaltungen vor:

(4) Der Geschädigte ist nach Abs. 1 nicht zu entschädigen, wenn
2. das Fahrzeug bei einer Motorsportveranstaltung oder -aktivität in einem abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen verwendet wird und der Veranstalter der Aktivität oder eine andere Partei eine alternative Versicherung oder Garantie abgeschlossen hat, die den Schaden für Dritte, einschließlich Zuschauern und anderen Umstehenden, aber nicht notwendigerweise den Schaden für die teilnehmenden Fahrer und ihre Fahrzeuge abdeckt

https://www.bmj.gv.at/ministerium/geset ... -2023.html

Klingt für mich im ersten Moment so, als dass so eine Regelung höchstens dazu führen könnte, dass die Betreiber/Veranstalter eine bessere Zugangskontrolle machen werden und zukünftig nicht mehr plötzlich irgendwelche verwirrten Schaulustigen mit Kind, Hund und Kegel durch unsere Box latschen. Das wäre dann sogar ein Benefit :D
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Beitrag von campari »

DaveMave hat geschrieben:
campari hat geschrieben: 1. für Personenschäden 7 500 000 Euro,
2. für Sachschäden 1 300 000 Euro,
3. für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden
Vermögensschäden 50 000 Euro.
Ich hab' jetzt in einer halben Stunde Googeln nicht eine einzige Versicherung gefunden, die diese Anforderungen erfüllt.
Es gibt welche die einen Bruchteil davon leisten aber selbst die kosten schon fast vierstellige Beträge im Jahr.

Damit wären Trackdays in Europa Geschichte. :lol:
Herr Plüsch,

ich hab mir die Summen nicht ausgedacht, warte aber gespannt auf die Kommunikation von Veranstaltern, wie wir das nun für deutsche Tracks lösen werden.
Ich meine, ich habe ja eine noch zugelassene Maschine. Die Applikation von Versicherungsschutz ist aber wohl sehr unwahrscheinlich. Was sollte man da angeben, Abbiegeunfall, weil Blinker defekt?

Generell ist ja so eine Regelugn ganz gut. Möchte nur nicht wissen, wie die Beträge sich entwickeln...und hoffe, dass es über Veranstalter lösbar ist.
:horseshit:

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  • businesskasper Offline
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Beitrag von businesskasper »

Ich freu mich schon, wenn die Strecke dann von 11 bis 18 Uhr gesperrt ist, weil die Polizei noch mit Kreide auf dem Asphalt rummalt, weil die Versicherung ja die Bilder braucht.
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Beitrag von stscit04 »

Ja, das wäre der Worst Case.

Auf der anderen Seite, da ist doch eh alles auf Video. Und am Haftungsausschluss ändert das ja nix. Keiner schlimm verletzt -> Kein Haftungsfall. Und wenn der Haftungsfall eintritt, hast Du oft heute schon die Polizei am Start, mindestens wenn einer schwerstverletzt ist.
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Beitrag von businesskasper »

Mal 'n Beispiel: Fahrer X hat einen Motorplatzer, kein Unfall. Abbruch mit roter Flagge und dann Streckereinigung. Im nachfolgenden Turn rutscht irgendeiner auf den Resten der Ölspur oder des Bindemittels aus und macht sich Aua. Ist das ein Ereignis, was irgendeine Haftpflicht zu regulieren hat?
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Beitrag von Chris_89 »

campari hat geschrieben:[...]

Das sind die Startanforderungen an die Mindestdeckung, die jedoch bei Bedarf angepasst werden können. Ohne Nachweis dieser Versicherung (mit den Summen oben für D) sollte das Starten auf europäischen Strecken in Zukunft schwierig werden, handelt es sich doch um eine EU-Richtlinie.

Theoretisch könnte der Veranstalter eine solche Tagesversicherung anbieten, oder man versichert sich individuell.
Die EU schreibt mit Artikel 9 der RICHTLINIE (EU) 2021/2118 Mindestdeckungssummen von Personenschäden 6 450 000 EUR je Unfall, ungeachtet der Anzahl der Geschädigten, oder 1 300 000 EUR je Geschädigtem und für Sachschäden ungeachtet der Anzahl der Geschädigten 1 300 000 EUR je Unfall vor.

Deutschland hat für Personenschäden eine Million EUR draufgelegt. Ob das einen Unterschied in der Anzahl der möglichen Versicherer macht, habe ich nicht recherchiert.

Ich hoffe trotzdem, dass es eine zubuchbare (Mehr-)Tagesversicherung von Seiten der Veranstalter geben wird.
  • Chris_89 Offline
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Beitrag von Chris_89 »

businesskasper hat geschrieben:Ja, und §2a

§ 1 gilt nicht für die Halter folgender
Fahrzeuge:
....
(1) Fahrzeuge, die keinem genehmigten Typ
entsprechen und für die keine Betriebserlaubnis oder andere Genehmigung erteilt ist,
für die aber eine Zulassung nach den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschrieben ist.
...
Ich schraube das Licht ab und dann ist das doch fertig mit der Nichtentsprechung.
Leider nicht, siehe hierzu §2a (4) des Entwurfs des Pflichtversicherungsgesetzes.

"§ 1 gilt nicht für den ausschließlichen Gebrauch eines Fahrzeugs bei Motor-
sportveranstaltungen und -aktivitäten, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai-
nings, Tests und Demonstrationen in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangs-
beschränkungen, wenn für den Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflicht-
versicherung nach § 5d besteht."

zu § 5d:

"(1) Eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach dieser Vorschrift muss für den
Halter, den Eigentümer und den Fahrer diejenigen Personenschäden, Sachschäden
und sonstigen Vermögensschäden Dritter, einschließlich Zuschauern und anderen
Umstehenden, decken, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs bei Motorsportveran-
staltungen und -aktivitäten, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests
und Demonstrationen, verursacht werden.

(2) Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensfall
1. für Personenschäden 7 500 000 Euro,
2. für Sachschäden 1 300 000 Euro,
3. für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden
zusammenhängenden Vermögensschäden 50 000 Euro.

(3) Von der Versicherung kann die Haftung ausgeschlossen werden für Ersatzan-
sprüche, mit denen Ersatz eines von einem teilnehmenden Fahrer erlittenen Personen-
schadens oder Ersatz eines Sachschadens an dessen Fahrzeug begehrt wird.

(4) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Digitales und Verkehr und dem Bundesministerium für Wirt-
schaft und Klimaschutz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates
die in Absatz 2 genannten Mindestversicherungssummen zu ändern, wenn dies erfor-
derlich ist, um

1. bei einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder der verkehrstechnischen
Umstände einen hinreichenden Schutz der Geschädigten sicherzustellen oder

2. die Mindesthöhen der Versicherungssummen an diejenigen für eine Haftpflichtver-
sicherung nach § 1 anzugleichen.“

Hervorhebungen durch mich vorgenommen.

Heißt im Umkehrschluss: Sobald man ein Fahrzeug, das ausschließlich für den Gebrauch für Motorsportveranstaltungen in abgesperrten Bereichen bestimmt ist, gebraucht, besteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht. Diese Ausnahme wird mit §5d wieder zurückgenommen. Über Sinn und Unsinn lässt sich hier kaum streiten. Wir können uns darauf einigen, dass letzteres zutrifft.

Oder lese ich da was falsch?
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Beitrag von campari »

Ich lieste das genau so.

Mit den Versicherungssummen wird es halt spannend.
:horseshit:

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Beitrag von DaveMave »

campari hat geschrieben:
Herr Plüsch,

ich hab mir die Summen nicht ausgedacht,
Das stimmt. Du denkst dir nur Krankheiten aus um nicht auf Geburtstagsfeiern gehen zu müssen. :)
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